Hallo!
Ich habe folgendes Problem, vor 4 Jahren bezog ich mit meiner Familie eine neue Wohnung mit 4 Personen. Ich meldete uns mit der Personananzahl bei den örtlichen Stadtwerken für Strom an. Habe damals den derzeitigen Zählerstand telefonisch durchgeben müssen. nach den ersten 3 Monaten gab e sdie erste Jahresabrechnung, für diese 3 Monate ohne das jemand den Zählerstand abgelesen hat. In dieser Abrechnung wurde der monatl. Abschlag auf 35 € festgesetzt.
Da mir bewusst ist, dass dies natürlich viel zu wenig ist, ahbe ich die Stadtwerke kontaktiert und von mir aus den Abschlag auf 75 € gesetzt. Nach Ablauf eines weiteren Jahres wurde ich schriftlich aufgefordert, den derzeitigen Stand abzulesen und via derer Homepage mitzuteilen. Dies habe ich gemacht, ich bekam erneut eine Abrechnung mit nur geschätzen Werten und die lagen bei denen bei 2200 kw/h. Hallo bei 4 Personen wohl etwas wenig, also wieder angerufen, mir wurde gesagt man kümmere sich darum. Der andere Stromanbieter, der hier örtlich der Hauptanbieter ist, kam immer persönlich und hat zusätzlich den Zählerstand abgelesen. Da frage ich mich zunächst, haben die das nicht auch an meinen Anbieter weitergegeben?
Nun war mir das ganz auch viel zu bunt ich habe zum 1.02.2010 zu einem anderen Anbieter gewechselt, das hat alles ganz Reibunglos geklappt, zahle nun einen Abschlag von 80 € und das kommt auch gut hin.
Zudem kam wieder eine Abrechnung meines ehemaligen Anbieters für das JAhr 2009, wieder wurde nur geschätzt, wieder nur 2500 kw/h.
Nun habe ich nachdem ich gewechselt habe eine neue Abrechnung meines alten Anbieters bekommen. Und da wurde mir nun für Januar 2010 7500 kw/h nachberechnet und ich soll sofort 1516 € bezahlen.
Nun meine Fragen ist das alles so rechtens und muss ich das ohne murren bezahlen?
Angebotene Ratenzahlung wurde sofort abgelehnt und mir geschrieben, dass wenn ich dies nicht umgehend zahle, alles an ein Inkasso abgegeben wird. Kann man da wirklich gar nichts machen, wenn die so stur sind?
Kann uns nun trotzdem der Strom abgestellt werden, obwohl wir bei einem anderen Anbieter den Strom beziehen?
Das wäre fatal, weil mein Sohn an schwerem Asthma leidet und täglich mit einem Gerät inhalieren muss.
Für Tips wäre ich wirklich sehr dankbar, vor allen Dingen weil wir eine so hoho Summe nicht in einem Betrag zahlen können. Wie verhalte ich mich richtig?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
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Hohe Stromnachzahlung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Die Masche ist offenbar deutschlandweit gleich: "Wechseln Sie Ihren Stromanbieter. Kommen Sie zu uns. Wir sind günstiger..."
Letztlich kehren viele Verbraucher wieder zu ihrem Hauptanbieter zurück. Gespart haben viele kaum etwas, abgesehen vom Ärger. Oft durften sie horrende Beträge nachzahlen...
Der Strom wird meist sofort abgestellt, wenn die Rechnung nicht fristgerecht in einem Betrag beim Anbieter beglichen wird. Aufgrund schlechter Erfahrungen lassen sich Stromanbieter heutzutage nicht mehr auf Ratenzahlungsvorschläge ihrer Kunden ein. In diesem Falle nützt auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter nichts.
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quote:
Und da wurde mir nun für Januar 2010 7500 kw/h nachberechnet
War diese Berechnung den korrekt?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Also der Stand, der in der Abschlussrechnung angegeben wird von meinem ehemaligen Versorger, der ist korrekt. Nur bisher wurde ja jegliche meiner Angaben ignoriert. Wie gesagt und ich kann die Summe nur in Raten zahlen, das wollen sie nicht. Meine Hauptfrage ist nun, ob sie mir trotzdem mit Strom abklemmen drohen können, obwohl ich zum einen bei einem neuen Anbieter bin und zum anderen mein ehem. Versorger auch ein Fremdversorger war und nicht der örtliche.
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Normalerweise kann der 'Alte' nicht abklemmen wenn man einen Vertrag bei einem 'Neuen' hat.
Desweiteren wird jedes Gericht aufgrund der Krankheit des Sohnes in der Regel hier auch die Sperrung verhindern.
quote:
Nun meine Fragen ist das alles so rechtens und muss ich das ohne murren bezahlen?
Ja.
Denn die verbrauchte Menge ist korrekt und der Betrag fällig.
Die sofortige Fälligkeit ist auch nicht zu beanstanden, denn laut Gesetz ist eine Forderung immer sofort fällig sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde (mal im Vertrag / den AGB nachschauen).
Die verbrauchte Menge war ja auch bekannt, das der Verbraucher trotz des bekannten Verbrauches keine Rücklage gebildet hat ist leider etwas das der Lieferant nicht zu berücksichtigen braucht.
Desweiteren war in diesem speziellen Falle ja die zu niedrige Abrechnung der Vorjahre bekannt und man hätte rechtzeitig Rücklagen bilden können.
Somit wird kein Weg an dem zeitnahen Ausgleich der Forderung vorbeiführen, wenn die kostenintensive Beitreibung vermieden werden soll.
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Also mir ist bekannt, dass wir die Summe bezahlen müssen. Nur ich kann es nicht in einer Summe.
Also werde ich von mir aus einfach Raten zahlen, auch wenn sie im Moment nicht damit einverstanden sind. Was für mich wichtig ist, ist die Frage, ob sie mir trotzdem den Strom abstellen könnten. Auch wenn ich woanders den Strom beziehe?
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