Hohe Strom- und Gasnachzahlung (2150,-€)

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jens272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Strom- und Gasnachzahlung (2150,-€)

Hallo liebe Forums-Gemeinde,
ich habe ein Problem, bei dem dringend auf eure Hilfe angewiesen bin.
Vor 2 Wochen flatterte mir die Abrechnung meines Energieanbieters ins Haus. Die Nebenkosten für Strom und Gas werden direkt über den Energieanbieter abgelesen und abgerechnet. Der Vermieter ist hier nicht involviert. Bis dato habe ich pro Monat 137,- € (90,-€ Gas; 47,-€ Strom) als Abschlag vorausgezahlt (insgesamt 1558,-€ für ein Jahr). Trotz dieser geleisteten Vorleistung reicht meine Abschlagzahlung nicht aus, um meine Kosten zu decken. Der Energieanbieter möchte von mir weitere 2150,34€ haben!!! Gleichzeitig erhöht sich der monatliche Abschlag auf 318,- €(84,-€ Strom, 234,-€ Gas), so dass insgesamt 2468,34€ fällig werden. Da ich erst im Oktober letzten Jahres in diese Wohnung eingezogen bin (90 qm, 1Personen-Haushalt), ist dies auch die erste Nebenkostenabrechnung für diese Wohnung, so dass ich mit keinen Vergleichswerten aufwarten kann. Die Verbräuche und Kosten lassen sich wie folgt aufschlüsseln:
Strom:
15.10.12 – 28.02.12: 1.311 kWh (entspricht bei 21,17ct/kWh 277,53€)
01.03.12-08.10.13: 1.731 kWh (entspricht bei 23,6ct/kWh 408,52€)
Rechnungsbetrag Strom:
(52,04€ Grundgebühr+768,35€ Rechnungsbetrag)*1,19 Umsatzsteuer=914,34€
Gas:
15.10.12-08.10.13: Verbrauch 3618 Kubikmeter
Zustandszahl 11,545
Verbrauch 40.283 kWH
Rechnungsbetrag Gas Brutto: 2924.60€

Das macht fast 4000,-€ Strom und Gas für 1 Jahr! Da musste ich mich erst mal setzen. Auf den ersten Blick (und auch auf den 2. Und 3. ) erscheint mir der Verbrauch sowohl bei Strom als auch bei Gas als viel zu hoch. Was sofort auffällt, ist, dass der Stromverbrauch im 2. Halbjahr nochmal deutlich höher ist als im 1. Halbjahr. Das ist mir völlig unerklärlich, da ich keine neuen Geräte angeschafft habe und auch keine Klimaanlage besitze. Vor dem Einzug habe ich auch neue Geräte angeschafft (z.B. neuer Flatscreen, neue Kühlschrank, Wärmepumpentrockner) die alle vom Energielabel her mit A oder B „geranked" sind.
Das zweite, was auffällt ist der immense Gasverbrauch. Über Gas wird sowohl die Heizung als auch das Warmwasser betrieben (erhöht also nicht den Stromverbrauch). In der Wohnung sind es nie mehr als 22,- Grad, eher 20-21 Grad. In der Wohnung ist auch ein zentraler Temperaturfühler installiert, der die Heizung abschalten soll, wenn ein Grenzwert überschritten wird (23 Grad sind eingestellt). Seitdem ich die Rechnung bekommen habe, kontrolliere ich regelmäßig den Gasverbrauch am Zähler. Pro Tag rauschen dort 9-10 Kubikmeter durch! Auch das empfinde ich als sehr viel.
Jeder, sowohl Vermieter, Verbraucherzentrale sogar der Energieanbieter sagt, das die Werte viel zu hoch liegen. Aber niemand hat eine Ahnung, wo der Fehler liegt. Und hier brauche ich jetzt eure Hilfe.
Was kann ich tun, um zu beweisen, dass ich nicht ein Jahr lang die Heizung auf 30 Grad mit offenen Fenstern laufen gelassen habe. Wo kann der Fehler im System liegen?
Ich habe erst mal den Energieanbieter angewiesen, das Eichamt einzuschalten, um zu prüfen, ob die Zähler richtig funktionieren. Die Ablesung der Werte kann als Fehlerquelle ausgeschlossen werden. Das habe ich schon überprüft. Was kann sonst noch die Ursache sein? Könnte der Temperaturfühler (ich hoffe, dass ist der richtige Fachbegriff) die Ursache der hohen Heizkostenrechnung sein? Als im August die Heizungsfirma zu Wartung hier war, hat der Monteur mich darauf angesprochen, dass seiner Meinung nach die Heizung falsch eingestellt wäre. Er hat dann am zentralen Steuerungselement ein paar Einstellungen verändert. Ich selber habe dort nie Hand angelegt, weil ich dafür keine Betriebsanleitung besitze. Trotzdem liegt der Verbrauch noch bei 9-10 Kubikmeter pro Tag. Kann ich Heizungsfirma eventuell für eine falsch eingestellte Heizung haftbar machen? Oder den Vermieter? Wie kann ich beweisen, dass die Heizung eventuell falsch eingestellt wurde? Fragen über Fragen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Jeder Beitrag ist gerne gesehen…

VG
Jens


-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Als erstes solltest du vorsorglich der Rechnung widersprechen. Den Verbrauch anzweifeln und ankündigen, dass du bis zur Prüfung, wie das zustande kommst, von deinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch machst.

Schalte einmal alle Verbraucher ab und schaue, ob dann noch ein entsprechender Verbrauch zu sehen ist.

quote:
Als im August die Heizungsfirma zu Wartung hier war, hat der Monteur mich darauf angesprochen, dass seiner Meinung nach die Heizung falsch eingestellt wäre.

Lass dir das schriftlich vom Monteur bestätigen, denn das wirst du sicherlich brauchen. Damit gehst du dann erst mal zum Vermieters, sprichst ihn an, ob er die Heizung mal komplett prüfen lassen kann, weil da absolut was nicht stimmt. Zudem würde ich vom Vermieter auch einmal die Nebenkostenabrechnungen /Verbräuche der Vormieter abfragen.

Generell, bei diesen Summen, würde ich entweder den Mieterverein empfehlen oder ein auf Mietrechtsachen und Nebenkosten spezialisierten Anwalt.

Strom ist für einen Ein-Personen-Haushalt zwar durchaus etwas zu hoch, kann aber beispielsweise bei einem kleinen Heizlüfter unterm Schreibtisch (die Rede ist von einem entsprechenden PC mit neuesten Spielen, der entsprechend auch öfter an ist) durchaus OK sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.11.2013 16:22

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jens272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst mal Danke für die Antwort. Der Rechnung habe ich Widersprochen. Vom Energieanbieter wurde mir auch bestätigt, dass eine Mahnsperre bis zum 19.12. gesetzt wurde.

Die Anregung zum Monteur finde ich gut. Die Frage, die sich mir gerade stellt. Der Monteur gehört zu der Firma, die die Wartung durchführt. Hätte ich nicht ggf. gegen die Firma einen Schadensersatzanspruch, wenn die Heizung falsch eingestellt wurde? Dann würde der Monteur sich wahrscheinlich nicht gegen seine Firma stellen. Oder richtet sich der Anspruch immer gegen den Vermieter?

Zum Strom. Heizlüfter gibt es in meiner Wohnung nicht. Rechner gibt es natürlich, aber nur 2 LapTops, die nicht ständig in betrieb sind und ein NAS, dass im Standby 0,9 Watt verbraucht. Und ich sollte noch erwähnen, dass ich als Berater tätig bin und in der Regel 2-3 Tage die Woche nicht zuhause bin, wo also auch keine E-Geräte aktiv sind.

VG

Jens

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn sich beweisen lässt, dass die Heizung falsch eingestellt ist oder für das Chaos verantwortlich ist, würde das IMHO eher zu Lasten des Vermieters gehen. Der müsste dann sehen, ob er mit der Wartungsfirma das ganze geregelt bekommt.
Man kann auch den Vermieter einmal anhauen, ein Gasleck auszuschließen. Dann wäre auch erst mal eine andere Firma involviert, die gezielt auf die Suche geht, wo das Problem liegt und ob ein Leck evtl. verantwortlich ist. Den entsprechenden Bericht kann man auch einbringen, um nachzuweisen, dass die Heizung Schuld ist. Oder mal eine andere Firma beauftragen, die Heizung genau zu untersuchen und auch einen beweiskräftigen Bericht anzufertigen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Der Selbstgerechte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jens,

ich habe ein ähnliches Problem. Ist Dein Netzwerkbetreiber rein zufällig auch *********?
Bei mir ist es der Fall. Die sind leider zu keinen Kompromissen bereit und Null lösungsorientiert. Auch dann nicht, selbst wenn offensichtlich ist, dass der Stromzähler falsche Werte gemessen hat! Daher prüfe ich zur Zeit rechtliche Schritte gegen diesen Verein.

VG

-- Editiert von Moderator am 16.01.2020 20:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Der Selbstgerechte):
selbst wenn offensichtlich ist, dass der Stromzähler falsche Werte gemessen hat!

Und durch was genau sollte das "offensichtlich" sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Der Selbstgerechte):
Hallo Jens


Jens hat nur zwei Beiträge, und die sind 6 Jahre alt.

Könntest Du bitte die Threadleichen im Keller lassen und einen eigenen aufmachen, wenn Du eine Frage hast?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.