Hohe Nachzahlung und andere Mieterprobleme

21. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458059-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Nachzahlung und andere Mieterprobleme

Habe sozusagen ein kleines Häuschen im altbaustil gemietet habe einen WaschKeller
Im 1 og ist ein kleines Wohnzimmer das mit der Küche verbunden ist und im 2 og befinden sich 2 Zimmer und das Bad.
Das Problem ist:
1. Im Wohnzimmer und Küche zieht es
2. Unter dem Wohnzimmer ist die einfahrt
3. In meinem Vertrag steht das ich einen balkon habe. Den ich aber teile :/
4. Meine Heizungen im Haus außer im Bad und Kinderzimmer laufen nur ab 7 . Hab ich 1 mal angesprochen.


Ich musste schon letztes Jahr 650 Nachzahlung bezahlen. Meine Miete beträgt 575.



Hilfe was kann ich tun außer umziehen. Die Lage IST ideal und Schule um die ecke.

Ich habe vor zum miezerschutzbund zu gehen.

Mfg :bang:

-- Editiert von Moderator am 21.01.2017 19:05

-- Thema wurde verschoben am 21.01.2017 19:05

Fragen zur Miete?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb458059-52):
Im Wohnzimmer und Küche zieht es


Mangel dem Vermieter melden und die Behebung fordern. Oder sehen ob man selbst was machen kann. Zum Beispiel Fenster abdichten.

Zitat (von fb458059-52):
Unter dem Wohnzimmer ist die einfahrt


Ja und? Die war ja wohl bei Besichtigung und Mietbeginn schon da.

Zitat (von fb458059-52):
Meine Heizungen im Haus außer im Bad und Kinderzimmer laufen nur ab 7 . Hab ich 1 mal angesprochen.


Ist es eine Zentralheizung oder hast Du eine Therme in der Wohnung?

Egal, oft ist eine sog. Nachtabsenkung programmiert. Heißt das Nachts die Heizung auf Sparflamme läuft und in der Wohnung maximal 18 Grad erreicht werden. Das ist zulässig. Nur tagsüber muß der Vermieter dafür sorgen das 20 - 22 Grad erreicht werden können. Tagsüber definieren einige Gerichte mit 6 - 23 Uhr, andere mit 7 - 22 Uhr.

Zitat (von fb458059-52):
Ich musste schon letztes Jahr 650 Nachzahlung bezahlen. Meine Miete beträgt 575.


Wie groß ist die Wohnung?

Wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

Was ist in den Vorauszahlungen alles enthalten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb458059-52):
2. Unter dem Wohnzimmer ist die einfahrt

Und die kam Plötzlich über Nacht?
Vor allem, wie wäre es mit einer Vernünftigen Überschrift im Tread?
Zitat (von fb458059-52):
Im Wohnzimmer und Küche zieht es

Liegt es an den Fenstern, oder wo zieht es?
Zitat (von fb458059-52):
Meine Heizungen im Haus außer im Bad und Kinderzimmer laufen nur ab 7 . Hab ich 1 mal angesprochen.

Das sind eben die alten Thermostate, wichtig ist doch nur, das es warm wird.
Zitat (von fb458059-52):
In meinem Vertrag steht das ich einen balkon habe. Den ich aber teile :/

Wie kann man dies Verstehen, es ist doch ein Balkon vorhanden?
Zitat (von fb458059-52):
Ich musste schon letztes Jahr 650 Nachzahlung bezahlen. Meine Miete beträgt 575.

Die Miete ist sehr günstig. Allerdings sagt die Nachzahlung eher aus, das man monatlich zu wenig Nebenkostenvorauszahlung bezahlt.
60€ mehr und man müsste keine Nachzahlung befürchten.
Zitat (von fb458059-52):
Ich habe vor zum miezerschutzbund zu gehen.

Bezahlen die dann die Nebenkostenabrechnung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

3 Zi, Küche, Bad und Balkon ... zzgl. Waschkeller ... für 575,00 EUR warm ist akzeptabel, eher zu wenig, es wäre besser zu wissen, was Sie an NK- und HK-Vorauszahlungen leisten, man müsste halt wissen, wieviel qm zu beheizen sind. Und natürlich ist das AltbauHäuschen (was ja bei Anmietung auch schon ein solches war) etwas kostenintensiver, daraus resultiert dann die günstige MIete (würde ich jetzt mal sagen)

Wenn es "zieht", dann ist ja leicht festzustellen, wo. Liegt es an den Fenstern? ... Die Threadüberschrift finde ich auch recht merkwürdig.

Bevor Sie den Mieterschutz aufsuchen, wie wäre es mit dem einfachsten Weg? Reden Sie doch erst einmal mit Ihrem Vermieter und teilen Sie ihm mit, dass es a) zieht, b) Sie wünschen, dass die Zeiten der Nachtabschaltung der Heizung geändert werden (wenn es denn eine Zentralheizung ist) und dass Sie c) Ihren Balkon nicht zu teilen wünschen. Dies bitte schriftlich mit Zugangsnachweis und einer netten kleinen Frist zur Abstellung der Mängel, 14 Tage wären ausreichend.

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