Höhe des Schadensersatz für Verkehrsunfallopfer

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirtin22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe des Schadensersatz für Verkehrsunfallopfer

In welcher Höhe könnte sich der Schadensersatz bei folgenden Verletzungen belaufen? Schädelfraktur, schweres Schädelhirntrauma mit teilweisem Verlust des Geruchssinnes, Hämatom über gesamten Oberschenkel, Nachopertion notwendig da sich Hämatom verkapselt hat, Beckenfraktur und Querfortsatzfraktur eines Wirbels, Kopfplatzwunde, postraumatische Beeinträchtigungen (Angst in bestimmten Situationen).
Ich wäre sehr dankbar für rasche Antworten, da bald die Verhandlung ist.
Ganz herzlichen Dank!

Fachwirtin22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ich fürchte mit einer solchen Frage ist ein Forum überfordert. Dafür müsste man die Kranken- und sonstigen Akten kennen. Du hast doch sicher einen Anwalt. Der sollte Dir dabei doch eine Auskunft geben können.

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#2
 Von 
Fachwirtin22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis. Ich habe einen Anwalt, aber es ist nicht sein Fachgebiet, darum dachte ich, dass hier mir jemand einen Anhaltspunkt geben kann.

Grüße
Fachwirtin22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hmm, das ist schlecht. Ist auch fraglich ob es sinnvoll ist so kurz vor der Verhandlung den Anwalt zu wechseln. Er hätte ja u.U. nicht einmal genug Zeit die Akten zu lesen. Wobei er allerdings evtl. auch den Termin für die Verhandlung verschieben könnte.

bei Dir geht es schon um einiges. Da verstehe ich ganz ehrlich auch nicht wieso Du nicht zu einem Fachanwalt gegangen bist. Ein gebrochenes Bein läßt Du ja auch nicht vom Internisten behandeln.

Ich hoffe, Du hast Dich von den Verletzungen einigermaßen gut erholt und wünsche Dir gute Besserung und alles Gute für die Verhandlung.

-- Editiert von Freudenfeuer am 11.02.2009 00:12

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