Guten Tag,
die gegenerische Seite hat die Höhe des Streitwerts auf 15.000 Euro festgesetzt und fordert Entschädigung der Anwaltsgebühren auf Basis dieses Streitwerts plus einer Strafzahlung von 1.000 Euro.
Welcher Betrag ist die Basis für die Gebühr des eigenen Anwalts? Bezieht er seine Gebühr auf den von der gegenrischen Seite festgelegten Streitwert oder auf die Höhe der von der gegenrischen Seite geforderten Zahlungen (Anwaltsgebühr + Strafe)?
Danke für Anworten.
Tom
Höhe des Gegenstandwerts bei Urheberrechtsverletzung
1. März 2018
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Frage vom 1. März 2018 | 19:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe des Gegenstandwerts bei Urheberrechtsverletzung
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