Höhe Nutzungsentgelt bei Rückgabe Neuwagen

13. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Höhe Nutzungsentgelt bei Rückgabe Neuwagen

Hallo,

ein Neuwagen wird aufgrund mehrerer Mängel zurückgegeben und -genommen.

Der Verkäufer möchte pro gefahren km 0,10 € haben.

Ist das rechtens?

Wie viel darf er höchstens berechnen?

Gibt es dazu Urteile?

Gruß

Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Um welches Fahrzeug handelt es sich genau?

Laufleistung zum Zeitpunkt der Rückgabe?

Höhe des Kaufpreises?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer möchte pro gefahren km 0,10 € haben.

Ist das rechtens?

Das er das möchte ist rechtens.
Jeder darf sich etwas wünschen ...



Zitat:
Wie viel darf er höchstens berechnen?

Die Formel lautet: (Kaufpreis x zurückgelegte Kilometer)/Erwartbare Laufleistung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von maiklewa):
Wie viel darf er höchstens berechnen?

Summe der gefahrenen Kilometer multipliziert mit dem Preis pro Kilometer (beispielsweise: 0,10 Euro)

Ich empfehle mich.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Gilt nicht immer noch die alte BGH-Regel "0,1% vom Kaufpreis pro mangelfreie 1000 km"?
Das wären bei deinem VK 100 EUR pro 1000 km, d.h. dein Auto müßte 100.000 EUR gekostet haben, damit das aufgeht.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 13.07.2016 15:32

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#5
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo steht diese Regel?

Mal angenommen, ein Pkw kostet 25000 und ist 10000 km gefahren, dann wären das bei der 0,67 %-Regel = 1675 € und bei der 0,1 %-Regel wären das 250. Ganz schöner Unterschied!

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Wer keine Fragen beantwortet, braucht sich nicht wundern wenn es keine Antworten gibt.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Wer keine Fragen beantwortet, braucht sich nicht wundern wenn es keine Antworten gibt.


Wurdest du gefragt? Sind deine Fragen relevant?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Sind deine Fragen relevant?

Glaubst Du er hat sie nur gestellt weil er noch ein paar Buchstaben übrig hatte?

Aber Taschenrechner wirst Du ja wohl selbst bedienen können ... und dann hast auch die Antwort auf Deine Frage.



Zitat:
Gilt nicht immer noch die alte BGH-Regel "0,1% vom Kaufpreis pro mangelfreie 1000 km"?

Aus welchem Urteil?

Lange galt die Faustregel: 0,67 % des Neupreises pro 1000km (150.000 km Lebensdauer)

Das hat man mit der oben genannten Formel etwas verfeinert, da die 0,67% noch aus den Achtzigern stammte.

Überschlägig kann man auch rechnen:
Standardfahrzeuge: 0,5 % des Neupreises pro 1000km (200.000 km Lebensdauer)
Gehobenen Mittelklasse: 0,4 % des Neupreises pro 1000km (250.000 km Lebensdauer)
Oberklasse: 0,33 % des Neupreises pro 1000km (300.000 km Lebensdauer)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von maiklewa):
Wurdest du gefragt? Sind deine Fragen relevant?

Unglaublich, was sich die Leute einbilden...
Da möchte man helfen und wird auch noch dumm von der Seite angemacht...
Man beschäftigt sich ja nicht aus Spaß und Langeweile mit dem Thema.

Ich empfehle mich.

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