Höhe Kindesunterhalt in Scheidungsfolgevereinbarung

26. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
mauckendorf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Höhe Kindesunterhalt in Scheidungsfolgevereinbarung

Hallo an Alle,

Im Bekanntenkreis steht im Scheidungsurteil aus 2007 folgende Scheidungsfolgevereinbarung geschrieben:

Der Antragsgegner zahlt KU für die beiden gemeinsamen Kinder in Höhe von insgesamt monatlich 335 Euro. Dieser Betrag ergibt sich daraus, dass für beide Kinder jeweils 76% des Mindestunterhaltes gemessen am Mindestbedarf der derzeit gültigen DT in der ersten Altersstufe (Kind 1) und zweiten Altersstufe (Kind 2) gezahlt werden.
Mit Eintritt von Kind 2 in die zweite Altersstufe der DT verändert sich der Zahlbetrag von 335 Euro nicht. Es werden dann für beide Kinder jeweils 69% des Regelbetrages des Mindestunterhalts der jeweils gültigen DT in der zweiten Altersstufe gezahlt.

Nun ist diese Vereinbarung 10 Jahre alt, beide Kinder sind aktuell schon in der 3. Altersstufe.
Was müßte aktuell gezahlt werden?
Weiterhin die festgesetzten 335 Euro, oder 69% des aktuellen Regelbetrages der 3. Altersstufe DT?
Auch über den 18. Geburtstag der Kinder hinaus?

Danke für eure Meinungen hierzu.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen