Hochzeits Catering: Personalkosten überhöht

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vogelsang28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochzeits Catering: Personalkosten überhöht

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hoffe, ihr könnt uns bei folgendem Fall einen Rat geben.

Anfang des Jahres haben wir einen ortsansässigen Caterer für die Bewirtung unserer Hochzeit beauftragt. Die Hochzeit fand vor fünf Wochen statt. Grundlage für die Beauftragung war eine schriftliche Kalkulation und mehrere Termine vor Ort. Hierbei wurden neben Fixkosten (Equipment und Essen) auch Personalkosten bzw. Aufwände in der Höhe von 30 Stunden (6h Aufbau, 24h Service, 4 Mitarbeiter) kalkuliert. Gästezahl, notwendige Aufbauarbeiten und Veranstaltungsort waren zu dem Zeitpunkt bekannt. Bei den Personalkosten findet sich jedoch ein Hinweis "kann nach Aufwand variieren".

In der Rechnung tauchen nun 5 Mitarbeiter sowie ein Aufwand von 52 Stunden (17h Aufbau, 34h Service) auf. Dies schlägt sich mit knapp 700 EUR auf die Rechnung nieder.

Während und vor der Hochzeit wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass Mehraufwand notwendig sei. Auch nach der Veranstaltung würden wir bis zur Rechnungsstellung im Unklaren gelassen. Wir haben uns an die vorher besprochenen Zeiten (Essen, Mitternachtssnack, Personal bis X Uhr) gehalten und waren äußerst überrascht über die Mehrkosten.

Die Gesamtrechnung (inkl. Fixkosten) ist damit genau 20% höher als kalkuliert, die Personalkosten sind 70% höher als kalkuliert. Insbesondere der Mehraufwand beim Aufbau ist für uns inhaltlich nicht nachzuvollziehen.

Auf unsere Nachfrage wurde uns nur mitgeteilt, dass die Aufwände angefallen seien und wir sie in voller Höhe zu tragen haben. Die Diskussion darüber geht bereits drei Wochen, weshalb ich etwas Angst habe, in einen Zahlungsverzug zu geraten. Folgende Fragen

1) Müssen wir die Mehraufwände akzeptieren?
2) Welche Pflichten hat der Caterer uns die Stunden bzw. die Mehrarbeit zu dokumentieren / erläutern.
3) Sollten wir die unkritischen Fixkosten bereits bezahlen, um nicht in einen Zahlungsverzug zu geraten?

Danke!

-- Editier von Vogelsang28 am 24.07.2017 22:35

-- Editier von Vogelsang28 am 24.07.2017 22:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Vogelsang28):
Sollten wir die unkritischen Fixkosten bereits bezahlen, um nicht in einen Zahlungsverzug zu geraten?

Das wäre sehr gut.

Und mit dem sinnlosen diskutieren aufhören.

Ich würde dem Auftragnehmer per Einschreiben mitteilen, das er bitte den entsprechenden Nachweis für die erheblichen Abweichungen zu bringen, das man bei berechtigten Forderungen zahlungswillig ist, aber weder verpflichtet noch bereit ist, diese Abweichungen einfach auf "Zuruf" zu zahlen. Dafür würde ich eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) setzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Richtig,
vor allen Dingen erst einmal den unstrittigen Betrag zahlen und ansonsten den Weg wählen den Harry hier vorgeschlagen hat.

Zusätzlich würde ich aber noch in dem Schreiben folgende Punkte mit einbringen:

1.) Auf Basis der schriftlichen Kalkulation schreibst Du, dass 4 Leute geplant waren. Der Caterer möge bitte erklären, warum 5 MA vor Ort waren, wo doch 4 vereinbart waren. Wenn sich der Aufwand nicht geändert hat, dann ist der 5te MA das Privatvergnügen des Caterers.
2.) Außerdem sollte der Caterer mal begründen, warum die Aufbauzeit vom kalkulierten Wert um fast 200% abweicht. Der Hinweis "kann nach Aufwand variieren" ist zwar schön, deckt aber mit Sicherheit nicht dieser Wert ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Sollten wir die unkritischen Fixkosten bereits bezahlen, um nicht in einen Zahlungsverzug zu geraten?


Ja, das solltet Ihr machen. Außerdem auch die Personalkosten zahlen, die unstreitig sind, also die ursprünglich vereinbarten 30h.

Im übrigen schließe ich mich den Antworten von Harry van Sell und Jonathan an.

0x Hilfreiche Antwort

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