Hochzeit im Fernsehen

Mehr zum Thema: Experteninterviews, Hochzeit, Fernsehen, Show, Ehe, Gültigkeit, Zugewinngemeinschaft
4,5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
18

Die Rechtsfolgen für Teilnehmer einer Heiratsshow

Blind Dates waren gestern - heute gibt es Blind Wedding. Aktuell läuft eine Show im Fernsehen mit dem Namen "Hochzeit auf den ersten Blick". In dieser Sendung werden Paare verheiratet, ohne sich vorher zu kennen. Das Format ist relativ ungewöhnlich. 123recht.de beleuchtet einige rechtliche Aspekte dieser Sendung im Interview mit Fachanwalt für Familienrecht Oliver Wöhler.

Geschäftsfähige Volljährige sind ehefähig

123recht.de: Herr Wöhler, welche Voraussetzungen müssen in Deutschland für eine Eheschließung vorliegen?

Rechtsanwalt Wöhler: Generelle Voraussetzung ist die Ehefähigkeit.

Geschäftsfähige Volljährige sind ehefähig.

Weitere Voraussetzung für eine wirksame Eheschließung ist, dass diese Personen nicht mit anderen Personen bereits durch Ehe oder Lebenspartnerschaft verbunden sind.

Zusätzlich kann eine Ehe in Deutschland nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Der Standesbeamte prüft dann die Ehevoraussetzungen.

Alle Ehevoraussetzungen werden vom Standesbeamten geprüft

123recht.de: Wie kann sichergestellt werden, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind?

Rechtsanwalt Wöhler: Nach dem Personenstandsregistergesetz sind vor der Eheschließung Urkunden vorzulegen aus, denen der Standesbeamte die Voraussetzungen der Eheschließung, also insbesondere die Ehefähigkeit und das Nichtvorliegen von Eheverboten oder sonstigen Hinderungsgründen feststellen kann.

Im Fersehen geschlossen Ehen haben die selben Rechtsfolgen wie klassische Ehen

123recht.de: Welche Rechtsfolgen hat eine blinde Ehe? Wäre eine nach diesem TV-Format geschlossene Ehe überhaupt gültig?

Rechtsanwalt Wöhler: Wenn die Ehe durch den Standesbeamten unter Beachtung der formellen Voraussetzungen geschlossen wird, ist sie wirksam. Die Ehegatten müssen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.

Diese Erklärung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden und darf nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben werden.

Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe eingehen wollen. Nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben muss der Beamte aussprechen, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Diese Voraussetzungen werden in den Wedding Shows eingehalten.

Die Ehe ist damit formal gültig. Auf eine Eintragung im Register kommt es für die Wirksamkeit nicht mehr an.

123recht.de: Man kann eine derartige Ehe also nicht direkt wieder annulieren lassen, wie man als Fernsehzuschauer ja vermuten könnte?

Rechtsanwalt Wöhler: Nein. Die Ehe kann in Deutschland nur durch ein Gericht geschieden werden.

Honorare haben keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit

123recht.de: Kandidaten von Fernsehshows erhaltenin der Regel Geld für Ihre Auftritte. Könnte das nicht Auswirkungen auf die Gültigkeit haben?

Rechtsanwalt Wöhler: Die Zahlung von Geld hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Ehe. Dass den Ehegatten Geld gezahlt worden ist stellt keinen Aufhebungsgrund nach Paragraph 1314 BGB dar.

123recht.de: Was gilt, wenn beide Kandidaten Ausländer ohne festen Aufenthalt in Deutschland sind? Gelten ferner Besonderheiten, wenn ein Kandidat in einem Drittland wohnt?

Rechtsanwalt Wöhler: Wenn keiner der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, dann wird für die Eheschließung zweier Ausländer nach Paragraph 1309 BGB ein Ehefähigkeitszeugnis der inneren Behörde des jeweiligen Heimatstaates benötigt. Dieses stellte sicher, dass der Eheschließung nach dem Recht des jeweiligen Staates kein Ehehindernis entgegensteht.

Es gilt deutsches Recht, wenn einer der beiden künftigen Ehegatten Deutscher ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Auch gleichgeschlechtliche Menschen dürften heiraten

123recht.de: Dürften in diesem Fernsehformat auch gleichgeschlechtliche Menschen heiraten?

Rechtsanwalt Wöhler: Grundsätzlich können auch gleichgeschlechtliche Partner in einem solchen Format eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vor dem Standesbeamten begründen. Die Voraussetzungen sind mit der der Eheschließung im Wesentlichen vergleichbar.

"Es gilt automatisch der gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft"

123recht.de: Wie sieht es mit dem Güterstand aus? Haben die Eheleute Ansprüche auf Eigentum des Partners?

Rechtsanwalt Wöhler: Es gilt automatisch der gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Allein durch die Eheschließung erwirkt ein Ehegatte kein Miteigentum an Gegenständen, die dem anderen Ehegatten bei Eheschließung bereits gehörten.

Nach der Heirat wird aber der eine Ehegatte durch den anderen Ehegatten bei Geschäften zur Deckung des täglichen Lebensbedarfes mitverpflichtet.

Was während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wird, steht im Zweifel im Miteigentum der Eheleute.

Ohne Zustimmung des anderen Ehegatten kann ein Ehegatte nicht mehr über sein Vermögen als Ganzes verfügen.

123recht.de: Also auch hier: Die Fernsehehe unterscheidet sich auch in den Rechtsfolgen nicht von einer normalen Ehe und es besteht ein Unterhaltsanspruch untereinander.

Rechtsanwalt Wöhler: Genau, es gelten die Rechtsfolgen wie bei allen anderen Ehen auch. Eine Ehe "light" gibt es nicht.

Fersehhochzeiten haben keine Auswirkung auf mögliches Sorgerecht

123recht.de: Was wäre, wenn es in der "Hochtzeitsnacht" zu sexuellen Kontakt kommt und ein Kind geboren wird. Wer hat Anspruch auf das Sorgerecht?

Rechtsanwalt Wöhler: Ein in der Hochzeitsnacht gezeugtes Kind ist ein eheliches Kind. Die elterliche Sorge nach Paragraph 1626 BGB steht beiden Eltern gemeinsam zu. Das gilt auch, wenn sich die Ehegatten später trennen sollten. Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf einen der Ehegatten erfolgt nur auf Antrag durch das Familiengericht und Bedarf bestimmter Gründe.

123recht.de: Angenommen, die Ehe verläuft alles andere als rosig, bestehen Ansprüche gegenüber dem Fernsehsender, wenn die Ehe scheitert?

Rechtsanwalt Wöhler: Nein, Ansprüche gegen den Fernsehsender bestehen grundsätzlich nicht.Es dürfte außerdem üblich sein, dass der Fernsehsender den Kandidaten entsprechende Erklärungen vorlegt, in denen die Kandidaten auf jegliche Haftung des Senders in verzichten.

Unabhängig hiervon gibt es aber auch aus dem Gesetz keinen Anspruch gegen den Fernsehsender. Niemand haftet dafür, dass ein Ehepartner während der Ehe den Vorstellungen des anderen Ehepartners entspricht. Es gibt im Familienrecht keine Sachmängelhaftung wie im Kaufrecht.

Sich den falschen Partner auszusuchen gehört zum persönlichen Lebensrisiko.

Die Eheschließung im Fernsehen ist wirksam und rechtmäßig

123recht.de: Was ist mit dem Bereich der Nichtehen? Danach liegt keine Ehe vor, wenn die Ehe vor einem nicht zur Eheschließung bereiten und berechtigten Standesbeamten geschlossen wurde. Uns interessiert hier vor allem die erste Gruppe. Kauft der Fernsehsender also Standesbeamte? Es dürfte sicher nicht vorkommen, dass ein Standesbeamter die Eheschließung dort ablehnt. Was ist aber, wenn er dazu eigentlich verpflichtet wäre?

Rechtsanwalt Wöhler: Der Standesbeamte darf nach Paragraph 1310 Abs. 1 Satz zwei BGB seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen. Er muss seine Mitwirkung verweigern, wenn offenkundig ist das die Ehe aufhebbar wäre. Wenn der Standesbeamte die Mitwirkung abgelehnt, entsteht eine Nichtehe.

Hier ist aber eine ausdrückliche Erklärung des Standesbeamten zur Verweigerung seiner Mitwirkung erforderlich. Dieser Fall dürfte in einer Fernsehshow kaum auftreten.

Schließt der Standesbeamte die Ehe, so ist sie wirksam, auch wenn der Standesbeamte seine Prüfungspflichten verletzt hätte.

Der Fernsehsender kauft sicher keinen Standesbeamten.

Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Voraussetzungen der Ehe zu prüfen. Nur wenn offenkundig der Wille fehlt, eine Lebensgemeinschaft zu begründen oder wenn andere offenkundige Hindernisse vorliegen, soll er die Eheschließung verweigern.

Übrigens: Ein Standesbeamter, der außerhalb des Bezirks tätig geworden ist für den er bestellt ist, hat als Nichtstandesbeamter gehandelt.

Die Ehe wird dann aber trotzdem wirksam, wenn sie in das Eheregister eingetragen ist.

Im Ergebnis ist die Eheschließung im Rahmen der Fernsehshow wirksam und rechtmäßig.

123recht.de: Wir bedanken uns für das informative Gespräch.

Leserkommentare
von fb367463-2 am 24.03.2015 00:53:59# 1
Jau und demnächst kommt dann die Scheidungsshow, wo die Protagonisten - nachdem sie beim perfekten Dinner waren und bevor sie in den Dschungel gehen - nochmals recycelt werden können.

Ist doch super, kein Ende in Sicht.