Hochzeit, Boden ruiniert

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
b1nd3r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochzeit, Boden ruiniert

Hallo Zusammen,

meine bessere Hälfte und ich, haben vor ein paar Tagen geheiratet.
Auf dieser Feier kamen auch sog. Konfetti Kanonen zum Einsatz.

Heute bekomme ich nun ein Mail, dass die Konfetti-Schnipsel auf den Parkett Boden im Saal abgefärbt haben und mit normalen Reinigungsmittel nicht entfernbar ist. Das Restaurant prüft nun, ob es mit spezielleren Mitteln dies entfernen kann. Im schlimmsten Fall muss der Boden abgeschliffen werden.

Daher meine Frage, kommt eine Versicherung für den Schaden auf? Ich rede nicht von den speziellen Mitteln, sondern für das Abschleifen des Bodens. Es entstand einfach aus Unwissenheit und durch mehrere Gäste.

Vielen Dank für ein Feedback!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von b1nd3r):
Daher meine Frage, kommt eine Versicherung für den Schaden auf?

Eventuell die Haftpflichtversicherung der Verursacher.
Zitat (von b1nd3r):
Es entstand einfach aus Unwissenheit und durch mehrere Gäste.

Man wird ja die Gäste kennen, also nachfragen ob die eine Haftpflichtversicherung haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von b1nd3r):
Daher meine Frage, kommt eine Versicherung für den Schaden auf?

Klar. Wenn es denn eine entsprechende gibt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
b1nd3r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal dafür.

D.h. wenn die Verursacher eine Haftpflicht Versicherung haben, kommt diese (wahrscheinlich) dafür auch auf, richtig?

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Das auf den Versicherungsumfang/die Versicherungsbedingungen an.
Man kann sich unterschiedlichen Deckungsumfang erkaufen.
Beschädigung fremder, gemieteter Sachen kann ausgenommen sein.

Wie muss man sich die Schadenentstehung denn vorstellen?
Hat das Konfetti trocken abgefärbt?
Oder wurde da zusätzlich noch der Boden benässt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von b1nd3r):
wenn die Verursacher eine Haftpflicht Versicherung haben, kommt diese (wahrscheinlich) dafür auch auf, richtig?
Ja, ansonsten muss der Verursacher für die Schadensbeseitigung aufkommen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von b1nd3r):
Vielen Dank schonmal dafür.

D.h. wenn die Verursacher eine Haftpflicht Versicherung haben, kommt diese (wahrscheinlich) dafür auch auf, richtig?


Abhängig von den Versicherungsbedingungen. Ich gehe aber davon aus, dass dies eher nicht versichert ist: es wird wohl eine Beschreibung bei den Konfetti Kanonen geben...

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vertragspartner ist der Bräutigam, oder wer auch immer. Der hat den Raum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Wie er dann im Innenverhältnis mit seinen Gästen was auch immer regeln kann, ist doch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

VISS und kräftig schrubben hilft. Insofern steht auch im Raum Eigenbeseitigung. Notfalls mit Leuchtpetroleum (klar) probieren. Anschließend mit Bodenpflegemittel drübergehen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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