hallo, ich bin zurück nach Deutschland gezogen und habe mein Auto bei der Axa Easy versichert. Mein Vertrag hat da mit 35 % begonnen ich das im Antrag so angegeben hatte. Als Beleg hatte ich meine letzte Versicherung im Ausland angegeben. In meiner Abwesenheit hatte ich dann ein Schreiben erhalten das ich auf 70% hochgestuft wurde. Die Axa Easy hatte vergeblich versucht den Beleg in ihrer Deutschen Datenbank zu finden. Man hat mir 14 Tage Kündigungsrecht gegeben das ich wegen Abwesenheit verpasst habe. Danach habe ich klar gestellt das die angegebene Versicherung im Ausland geführt wurde und zum Beleg den Vertrag eingeschickt. Darauf hat man mich aber nur auf 55 % herab gestuft mit der Begründung, dass ich dort nur 4 Jahre Versichert war. Natürlich, ich habe mit jedem Auto immer die jeweils günstigste Versicherung gewählt. Daher hatte ich diverse Verträge zuvor, war aber immer 35%. Das habe ich der Axa Easy geschrieben. Die haben mir aber geantwortet das sie zur Bemessung nur die letzte Versicherung zu Grunde ziehen können. Kündigen kann ich nicht mehr da sie ich das 14 Tage Zeitfenster verpasst habe. Für mich klingt das nach einer unglaublichen Willkür. Hat jemand eine Idee was ich da noch machen kann? Vielen Dank, dlW
Hochstufung trotz Unfallfreier Vorversicherung
11. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. Oktober 2017 | 13:10
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 6x hilfreich)
Hochstufung trotz Unfallfreier Vorversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 13:45
Von
Status: Weiser (16989 Beiträge, 5894x hilfreich)
Ich habe deine Ausführung schlicht und einfach nicht verstanden
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Als erstes sollte man sich doch mal anschauen, auf welchem Rechtsanspruch die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes überhaupt fußt. Zum Beispiel durch einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen.
Wenn man die kennt, dann kann man zielführend weiterdiskutieren.
#4
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 15:16
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Als Zweites sollte man dann nicht mit % jonglieren, sondern die entsprechenden Schadensfreiheitsklassen (SF XX) als Vergleich nehmen.
Die % sind bei gleicher SF nicht bei jeder Versicherung identisch.
Und jetzt?
Schon
268.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten