Hochstufung trotz Unfallfreier Vorversicherung

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Hochstufung trotz Unfallfreier Vorversicherung

hallo, ich bin zurück nach Deutschland gezogen und habe mein Auto bei der Axa Easy versichert. Mein Vertrag hat da mit 35 % begonnen ich das im Antrag so angegeben hatte. Als Beleg hatte ich meine letzte Versicherung im Ausland angegeben. In meiner Abwesenheit hatte ich dann ein Schreiben erhalten das ich auf 70% hochgestuft wurde. Die Axa Easy hatte vergeblich versucht den Beleg in ihrer Deutschen Datenbank zu finden. Man hat mir 14 Tage Kündigungsrecht gegeben das ich wegen Abwesenheit verpasst habe. Danach habe ich klar gestellt das die angegebene Versicherung im Ausland geführt wurde und zum Beleg den Vertrag eingeschickt. Darauf hat man mich aber nur auf 55 % herab gestuft mit der Begründung, dass ich dort nur 4 Jahre Versichert war. Natürlich, ich habe mit jedem Auto immer die jeweils günstigste Versicherung gewählt. Daher hatte ich diverse Verträge zuvor, war aber immer 35%. Das habe ich der Axa Easy geschrieben. Die haben mir aber geantwortet das sie zur Bemessung nur die letzte Versicherung zu Grunde ziehen können. Kündigen kann ich nicht mehr da sie ich das 14 Tage Zeitfenster verpasst habe. Für mich klingt das nach einer unglaublichen Willkür. Hat jemand eine Idee was ich da noch machen kann? Vielen Dank, dlW

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ich habe deine Ausführung schlicht und einfach nicht verstanden

Signatur:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Als erstes sollte man sich doch mal anschauen, auf welchem Rechtsanspruch die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes überhaupt fußt. Zum Beispiel durch einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen.

Wenn man die kennt, dann kann man zielführend weiterdiskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Als Zweites sollte man dann nicht mit % jonglieren, sondern die entsprechenden Schadensfreiheitsklassen (SF XX) als Vergleich nehmen.
Die % sind bei gleicher SF nicht bei jeder Versicherung identisch.

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