Hinweisbeschluss aussetzen OLG

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Hinweisbeschluss aussetzen OLG

Hallo,
besteht die Möglichkeit nach einem Hinweisbeschlusses des OLG das Verfahren auszusetzen, bzw. pausieren?
Ggf. welche Begründungen sind nötig?
Wie lange ist das möglich?
Gruß Tom


-- Editiert von Moderator am 03.01.2018 23:51

-- Thema wurde verschoben am 03.01.2018 23:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das weiss Dein Anwalt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, ja, das mag sein, nur ist er eben noch im Urlaub....
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, ja, das mag sein, nur ist er eben noch im Urlaub....
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Voraussetzungen für eine Aussetzung sind sehr genau in der ZPO geregelt. Da schaust Du in §§ 148 , 246 ff ZPO. Da ist klar geregelt, wann was geht. Aber da Du direkt ohnehin keine Anträge stellen kannst, musst Du nicht nur für die Aufklärung, sondern auch für die Reaktion auf Deinen Anwalt warten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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