Hilfsmittelzuzahlung Krankenkasse Verjährungsfristen

17. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Peni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfsmittelzuzahlung Krankenkasse Verjährungsfristen

Hallo
Um mein Problem schildern zu können muß ich ein wenig ausholen. Ich habe einen gebehinderten Sohn, der von seinem Kinderarzt ein sog. Therapiedreirad verschrieben bekommen hatte. Dies war im Februar 1997. Für dieses Dreirad sollte ich die Summe von 500,00 DM zuzahlen. Da ich zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war, konnte ich die Summe nicht aufbringen. Auch die Eingliederungshilfe des Sozialamtes griff da nicht, da der Antrag vor Auslieferung des Rades gestellt werden mußte. Somit hat die Krankenkasse auf die Zahlung des Geldes verzichtet. ( Alles wurde telefonisch besprochen) Ca. 1 Jahr später habe ich das Dreirad der Krankenkasse zurückgegeben. Das heißt, das Dreirad war immer im Besitz der Krankenkasse. Ich habe es nur ausgeliehen. Am Donnerstag dem 16.05.02!!!! also fast 5 Jahre später, rief mich ein Mitarbeiter der Krankenkasse an, um von mir die 500,00 DM für das Dreirad einzufordern. In der Zwischenzeit bin ich wieder berufstätig. Kann die Krankenkasse das Geld verlangen, obwohl die Auslieferung schon 5 Jahre zurück liegt und ich das Dreirad wieder zurückgegeben habe? Innerhalb der letzen 5 Jahre habe ich auch nichts in Bezug auf das Dreirad von der Krankenkasse gehört. Gelten hier nicht die Verjährungsfristen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freunlichen Grüßen
Peni

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