Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich habe vor, in Zukunft eine Internetseite im Fitnessbereich zu starten und habe mich darauf hin auch schon informiert, zum Thema "Domainrecht".
Ich habe den "perfekten" Namen gefunden, jedoch gibt es bereits genau diesen
Namen mit dem Anhang ...bootcamp.com.
Wie sieht es hierbei rechtlich aus, welche Gefahren gibt es und was ist zu beachten ?
Ich möchte nicht unbedingt den Namen der Domain
posten, bis es unbedingt nötig ist und hoffe auf Hilfe.
Vielen dank an alle
Hilfe- kann ich diese .de domain verwenden?
30. Juni 2015
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Frage vom 30. Juni 2015 | 20:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe- kann ich diese .de domain verwenden?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2015 | 00:55
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 239x hilfreich)
Hallo "Jussigen",
der, von Ihnen, gewünschte Domainname existiert bereits, daher sollten Sie davon absehen, diesen zu benutzen. Das kann zu rechtlichen Konsequenzen gegen Sie, führen.
MfG, soso55
#2
Antwort vom 1. Juli 2015 | 11:28
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:der, von Ihnen, gewünschte Domainname existiert bereits
Äh, hast du das Eingangsposting gelesen?
Der TE hat sich zum Beispiel "pumpitup.xy" gesichert und nun gemerkt, daß es "pumpitup-bootcamp.xy" gibt.
Nun, wie immer bei Marken ist die Frage, ob Verwechslungsgefahr besteht. Dafür ist entscheidend, ob "pumpitup" prägend für den Gesamtbegriff ist oder "bootcamp" (oder beides). Ohne den konkreten Begriff zu kennen, kann man das nicht sagen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. April 2016 | 10:10
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 6x hilfreich)
Ist die Domain deiner Wahl noch Frei, kannst du Sie auch beanspruchen.
Da gilt, wer zu erst kommt malt zu erst.
#4
Antwort vom 8. April 2016 | 10:25
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Lieber ebv123, bitte halte Dich zurück, wenn Du Dich nicht im geringsten auskennst. Oder zahlst Du dem TE die Kosten für die markenrechtliche Abmahnung?
#5
Antwort vom 8. April 2016 | 10:37
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Ist die Domain deiner Wahl noch Frei, kannst du Sie auch beanspruchen.
Da gilt, wer zu erst kommt malt zu erst.
Die Frage ist aber nicht, ob man die Domain beanspruchen kann, sondern ob man die Domain auch gewerblich nutzen darf.
Ich könnte mir z.B. die Domain "234recht.net" reservieren lassen. Ich könnte auf der Domain dann auch meine privaten Urlaubsfotos zeigen. Oder eine Info-Seite über die Unruhen in Lampukistan betreiben.
Aber wenn ich anfange auf der Domain Rechtsberatung anzubieten, dann bekomme ich ein Problem mit dem Betreiber von "123recht.net".
#6
Antwort vom 8. April 2016 | 13:08
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Aber wenn ich anfange auf der Domain Rechtsberatung anzubieten, dann bekomme ich ein Problem mit dem Betreiber von "123recht.net".
Fraglich, weil Verwechslungsgefahr wohl noch zu verneinen wäre und weder "123" noch "recht" für sich prägend ist.
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