Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – "Joe Cocker – Hard Knocks"

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Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH sprechen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Musikalben, darunter beispielsweise

„Joe Cocker – Hard Knocks“ .

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH will ausweislich des Schreibens festgestellt haben, dass über den Internetanschluss der Betroffenen eine entsprechende Datei anderen Nutzern im Rahmen einer Tauschbörse unerlaubt zum Download bereitgestellt worden sei. Bedingt durch die Funktionsweise einschlägiger peer-to-peer-Netzwerke geschieht dies bereits durch das Herunterladen der Datei selbst. Ein solches Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 856. Mit dieser Summe sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten (EUR 506) sowie Schadensersatz (EUR 350) abgegolten werden.

Zunächst ist zu prüfen, ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers überhaupt in Betracht kommt. Richtig ist insoweit, dass der Anschlussinhaber unter Umständen auch für rechtsverletzendes Verhalten Dritter in Anspruch genommen werden kann. Diese sogenannte Störerhaftung setzt allerdings die Verletzung einzelfallabhängiger Sorgfaltspflichten voraus und ist, wie auch der BGH kürzlich feststellte, lediglich auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz gerichtet.

Aus anwaltlicher Sicht ist vor der vorschnellen Unterzeichnung der beigelegten Unterlassungserklärung abzuraten. Damit verbunden ist regelmäßig die Anerkennung der bezeichneten Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärung als Schuldanerkenntnis. Der im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung bestehende Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers kann auch durch inhaltlich abgeänderte, wirksame Unterlassungserklärung erfüllt werden, bei deren Erstellung Sie kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

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