Hilfe bei Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte – TOBIS Film GmbH & Co. KG – "The American"

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Im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG spricht die Kanzlei Schutt Waetke derzeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen aus. Konkret handelt es sich um den Titel

„The American“ .

Ohne die Erlaubnis der TOBIS Film soll das Werk über den Anschluss der Betroffenen in einem Filesharing-Netzwerk anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt und dadurch im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Schutt Waetke Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit soll ein pauschaler Vergleichsbetrag gezahlt werden. Damit sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden.

Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. Auch ist richtig, dass die durch den Verstoß indizierte Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. In der verwendeten Fassung ist damit aber auch die Anerkennung der Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche verbunden, sodass es sich nach unserer Rechtsauffassung um ein Schuldanerkenntnis handelt. Angesichts der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sollte diese Erklärung daher nicht vorschnell unterzeichnet werden.

Schließlich muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers überhaupt in Betracht kommt. Auch die in diesem Zusammenhang typischerweise herangezogene Figur der Störerhaftung setzt eine Pflichtverletzung seitens des Anschlussinhabers voraus und ist nicht als reine Gefährdungshaftung konzipiert.