Hilfe bei Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – aktuell betroffene Musikalben

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Die Rasch Rechtsanwälte sprechen nach wie vor im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Musikalben aus dem Repertoire der Universal Music GmbH. Zurzeit beobachten wir unter anderem Abmahnungen in Bezug auf die Werke

„Melody Gardot – My one and only thrill“

und

“Christina Stürmer – Engel fliegen einsam” .

Ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin sollen die Werke in Filesharing-Netzwerken anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt und damit im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Für diese Rechtsverletzung soll der abgemahnte Anschlussinhaber zivilrechtlich verantwortlich sein. Zwar spricht dafür nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung, diese kann allerdings bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen widerlegt werden. Vor der Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche sollte daher unbedingt eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Angelegenheit erfolgen.

Die Rasch Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklärung pauschal EUR 1.200 zur Abgeltung der Zahlungsforderungen, konkret Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Im Zusammenhang mit den hohen Schadensersatzforderungen ist auf ein aktuelles Urteil des LG Hamburg hinzuweisen (Urt. v. 08.10.2010, Az. 308 O 710/09). Das Gericht bezifferte den Schadensersatz pro verfügbar gemachtem Musiktitel auf EUR 15 .

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Keinesfalls darf es als „Abzocke“ oder „unbeachtliche Massenabmahnung“ ignoriert werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um ernstzunehmende juristische Sachverhalte.

Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen. Angesichts erheblicher Streitwerte, die bei kompletten Musikalben bis zu EUR 100.000 betragen können, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Es empfiehlt sich daher, bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung zu suchen. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

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