Hilfe bei Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – "Kastelruther Spatzen – Immer noch… Wie am ersten Tag"

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Abseits aktueller Chart-Hits wird offenbar auch volkstümliche Musik illegal in Tauschbörsen verbreitet. Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Musikalbums

„Kastelruther Spatzen – Immer noch… Wie am ersten Tag" .

Das streitgegenständliche Album soll über den Internetanschluss der Betroffenen in einem Filesharing-Netzwerk ohne Erlaubnis der Universal Music GmbH zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Systembedingt geschieht dies im Regelfall bereits durch Herunterladen der Datei.

Aus diesem Verstoß gegen §§16, 19a UrhG machen die Rasch Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend, daneben wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Insgesamt wird die Zahlung von EUR 1.200 gefordert. Der Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung liegt den Abmahnschreiben ebenso bei wie die Kopie eines richterlichen Auskunftsbeschlusses gegen den jeweiligen Internetserviceprovider.

Bevor diese Ansprüche vorschnell erfüllt werden, sollte der Sachverhalt also einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Zu klären ist insbesondere auch, ob der in Anspruch genommene Anschlussinhaber tatsächlich im bezeichneten Umfang für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann. Für rechtswidriges Verhalten Dritter können unter Umständen Entlastungsmöglichkeiten bestehen.

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Keinesfalls darf es als bloße „Abzocke" ignoriert werden. Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts erheblicher Streitwerte, die bei kompletten Musikalben bis zu EUR 100.000 betragen können, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Es empfiehlt sich daher, bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung zu suchen. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.