Hilfe bei Abmahnung FPS Rechtsanwälte & Notare f. Braun u. Gillette - Patent- und Geschmacksmusterverletzungen

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, Geschmacksmuster, Patent, Braun
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Abmahnung wegen Verkaufs rechtsverletzender Zahnbürstenköpfe über eBay - FPS Rechtsanwälte vertreten Braun GmbH und The Gillette Company

Im Namen der Braun GmbH sowie der The Gillette Company verschicken die FPS Rechtsanwälte & Notare aus Frankfurt am Main Abmahnungen wegen Verletzung von Patent- und Geschmacksmusterrechten.

 In dem uns vorliegenden Fall geht es um die Verletzung von Rechten an kreisrunden  Zahnbürstenköpfen für elektrische Zahnbürsten. Die Braun GmbH hält für diese das Patent, die The Gillette Company das eingetragene Geschmacksmuster.

 Zur Erklärung. Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung, welches durch verschiedene Handlungen verletzt werden kann. Verletzungshandlungen können z.B. daraus resultieren, dass ein nicht durch den Patentinhaber autorisierter Nachbau des geschützten Produkts angeboten, in Verkehr gebracht, gebraucht oder zum Zweck des Weitervertriebes eingeführt oder sogar nur besessen wird.

 Ein Geschmacksmuster ist ebenfalls ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem Unterschied, dass hier eine ästhetische Gestaltungsform wie Design, Form, Farbe geschützt werden soll. Die Anforderungen an einer Verletzungshandlung sind dieselben wie bei einem Patent.

 Unserer Auffassung nach müssen die Abmahnungen der FPS Rechtsanwälte & Notare unbedingt ernst genommen werden. Es handelt sich hierbei keinesfalls um ein profitorientiertes Vorgehen, wie es bei Abmahnungen in anderen Bereichen durchaus unterstellt werden kann. Der Schutz der eigenen Produkte bzw. produktbezogenen Schutzrechte stellt vielmehr ein legitimes Interesse der Firmen Braun und Gillette dar. Fälschungen und Nachahmungen weisen oftmals einen erheblich niedrigeren Qualitätsstandard auf. Nicht zuletzt besteht eine Verletzungsgefahr für den Verbraucher, wenn Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden.

 Die FPS Rechtsanwälte & Notare fordern zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um die Gefahr einer weiteren Rechtsverletzung zu unterbinden. Weiter wird die Herausgabe der Bürstenteile zum Zwecke der Vernichtung und Ersatz des Schadens, welcher aus den Verletzungshandlungen resultiert, verlangt. Hinzu kommt noch die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten für die FPS Rechtsanwälte & Notare, welche sich in einem uns bekannten Fall auf 2687,60 EUR belaufen.

 Lassen Sie sich in dieser Angelegenheit von einem mit dem gewerblichen Rechtsschutz vertrauten Anwalt ausführlich beraten.

 Von äußerster Wichtigkeit ist, dass Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung abgeben. Eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung könnte hiervon abhängig sein.