Hilfe – Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht !

18. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
homofaber1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hilfe – Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht !

Hallo liebe Forumsmitglieder,
mich quält folgendes Problem.
Erstmal zur Vorgeschichte. Die ist etwas langatmig aber ich möchte sie euch trotzdem zumuten, da man dann einen besseren Gesamtüberblick bekommt:
Am 18.02.09 hat meine Freundin eine Fernreise nach Thailand übers Internet gebucht. Nur Flug - Hin-und Zurück für 2 Personen – Kostenpunkt knapp 1.150 euro.
Die Reise war schon lange geplant und dem ganzen stand aus unserer damaligen Sicht eigentlich nichts im Wege.
Nun habe ich schon seit etwa 1 Jahr immer wieder gesundheitliche, neurologische Probleme deren Ursache während 2 stationären Aufenthalten, einmal im August 2008 und dann nochmal im Dezember 2008 nicht ermittelt werden konnte. Der damalige Befund war eine mittelgradige Schrankenstörung unklarer Genese (Herkunft). Mir wurden weder Medikamente noch irgendeine Therapie verordnet da ja die Ursache der Beschwerden klinisch nicht fassbar war und man der Meinung war es sei was psychosomatisches.
Der dritte 1-wöchige stationäre Aufenthalt im Krankenhaus –vom Mittwoch, den 18.02.2009 an war dann seitens der Ärzte eigentlich gar nicht mehr erforderlich. Ich wurde sogar am 16.02.09 nochmal vom Krankenhaus angerufen ob ich denn diesen Termin überhaupt wahrnehmen wolle, da man letztes Mal ja bei mir nichts gravierendes gefunden habe und die neuen Untersuchungen dann wahrscheinlich auch wieder nichts bringen würden. Trotzdem habe ich mich dazu entschlossen nochmal ins Krankenhaus zu gehen um bei einer erneuten Generaluntersuchung feststellen zu lassen ob die Schrankenstörung nun weg ist, zumal ich mich auch wieder besser gefühlt habe.
Es handelte sich bei diesem dritten Krankenhausaufenthalt also nicht um einen akuten Notfall und ich hatte akut auch keine gravierenden gesundheitlichen Probleme. Deshalb hat meine Freundin auch am ersten Abend meines Krankenhausaufenthalts die Reise gebucht, auch um mich ein bisschen aufzumuntern, da ich jetzt im Krankenhaus war.
Die ersten neurologischen Untersuchungen waren vollkommen in Ordnung und mir wurde seitens der Ärzteschaft prophezeit dass ich gesund bin, dass eine Schrankenstörung auch durch harmlose Infektionen hervorgerufen werden kann, und diese sicher nicht mehr nachweisbar ist.
Am nächsten Tag, also am 19.02. haben die Laborergebnisse der Lumbalpunktion erstmal auch keine beunruhigenden Ergebnisse geliefert, worauf der Oberarzt mit seinen 2 Assistenzärzten mir erklärte, dass nach den bisher vorliegenden Ergebnissen und nach den aus seine Sicht noch ausstehenden keinerlei Grund zur Besorgnis herrscht. Man gehe bei mir am ehesten von einer psychosomatischen Störung aus. Ich könne also meine Sachen packen – die noch ausstehenden Laborergebnisse würden dann dem Hausarzt nachgereicht werden – ich sei gesund – und die Klinik könne für mich nichts tun.
Also habe ich meine Sachen gepackt und sollte nur noch auf den Entlassungsbrief warten. Dieser ließ dann aber mehrere Stunden auf sich warten, bis einer der Assistenzärzte schließlich vorbeikam mit den nun vorläufig neuesten Ergebnissen aus dem Labor, die doch Anlass zur Sorge böten- Man habe jetzt doch Hinweise auf eine chronische Entzündung der Nerven und man wolle mich, mein Einverständnis vorausgesetzt, doch in der Klinik zu behalten und mit einer Kortison-Stosstherapie die Entzündung einzudämmen.
Anfangs hieß es ich bekomm nur die 3 hochdosierten Dosen und dann wäre der Spuck vorbei, später ist dann daraus doch noch ne Langzeittherapie von 2 Monaten geworden.
Die Verdachtsdiagnose war nun ernüchternd. Ich soll evtl. wohl eine relativ schlimme chronische Nervenerkrankung haben.
Am Tag der Entlassung nach 1 Woche Aufenthalt wurde mir noch seitens der Ärzteschaft von einer Reise in die Tropen aufgrund der Kortison-Langzeittherapie abgeraten. Das Immunsystem sei durch das Kortison gedämpft und Krankheiterreger könnten damit leichter als sonst den Körper angreifen.
Aufgrund der Diagnose und des allgemeinen Schocks wegen der Diagnose – nicht zuletzt auch in Folge meines geschwächten Allgemeinzustands infolge der hochdosierten Kortisons dass ich dann auch noch in der folgenden Woche zu Hause einnehmen musste , haben wir also die Reise am 05.03.09 beim Reisevermittler storniert. Zum Glück haben wir eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der ELVIA – Mondial Assistance aus München mit abgeschlossen dachten wir uns. Die würde bei solch einer Diagnose und der verordneten Langzeittherapie, sowie dem ärztlichen Rat keine Reise in die Tropen anzutreten, ja wohl sicherlich die Stornokosten in Höhe von 460,-euro übernehmen.
Also habe ich die notwendigen Formulare zusammen mit meinem Hausarzt ausgefüllt und per Post an ELVIA nach München geschickt.
Am 10.03.09 kam dann das 1. Schreiben der Versicherung in der nach dem Entlassungsbericht des Krankenhauses sowie nach einem Nachweis über die genaue Uhrzeit der stationären Aufnahme am 18.02.09 gefragt wurde. Ich habe es unterlassen den Entlassungsbericht des Krankenhauses mitzuschicken, da ich davon ausgegangen bin dass die Angaben die mein Hausarzt auf dem vorgefertigten Formular der Versicherung gemacht hat, ausreichen würden. So kam mir das wie Schikane vor aber da ich den Original-Entlassungsbrief samt der Aufnahmeuhrzeit zu Hause hatte, habe ich eine Kopie sofort wie gewünscht an ELVIA geschickt.
Am 17.03.09 kam dann das 2.Schreiben der Versicherung mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Kunde,
Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem versicherten Ereignis betroffen wird, § 2 Nr. 1 AVB-RR.
Die Erkrankung war bereits am 18.02.09 eingetreten. Dieses Datum liegt vor Beginn des Versicherungsschutzes, § 4 Nr. 1 AVB-AB, § 2 Nr.1 AVB-RR.
Wir können daher keinen Versicherungsschutz bieten. Die Stornokosten können wir daher nicht ersetzten.
Mit freundlichen Grüßen - Mondial Assistance International AG - Schaden Service


Als uns dieser Brief erreichte waren wir echt sauer. Da wurde seitens der Versicherung also behauptet, dass die Erkrankung bereits vor dem 18.02.09 eingetreten war.
Das stimmte doch nicht. Am 20.02.09, nach 2 Tagen Krankenhausaufenthalt, sollte ich noch entlassen werden, weil ich angeblich kerngesund sei und ich wahrscheinlich psychosomatische Probleme hätte. Erst im Verlauf meines Aufenthalts im Krankenhaus, nicht bereits am ersten Tag haben die Ärzte bei mir eine Diagnose gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich in den Augen der Ärzte wohl ein Spinner oder zumindest jemand der nicht gravierendes und feststellbares hat.
Die Versicherung stellte es nun aber so dar, als ob ich die ganze Zeit über krank gewesen bin, auch schon während der Buchung der Reise am 18.02. Das ist doch einfach nicht wahr.

Um die Behauptung der Versicherung, die Erkrankung sei bereits am 18.02.09 eingetreten" habe ich mir extra nochmal Zeitgenommen um ins Krankenhaus zu fahren und die behandelnde Ärztin mit meinem Versicherungsfall zu konfrontieren.
Die Ärztin hat dann nochmal extra in einem weiteren Schreiben herausgestellt dass,
• ich nicht akut sondern elektiv am 18.02.09 stationär aufgenommen wurde. Damit sollte der Versicherung klar gemacht werden, dass ich nicht akute Beschwerden hatte zu der Zeit als die Reise gebucht wurde sondern die Untersuchungen im Krankenhaus nur prophylaktisch und v.a. zum Ausschluss einer Erkrankung erfolgen sollte.
• Außerdem wurde bestätigt, dass die Diagnose erst im Verlauf des 3. stationären Aufenthalts erfolgten und somit nicht bereits vor dem 18.02. bekannt war sowie
• Dass ich eine Kortisontherapie durchmache während der eine Fernreise in die Tropen nicht gerade empfehlenswert sei.

Dieses Schreiben des Krankenhauses habe ich dann wieder an ELVIA – Mondial Assistance nach München geschickt, worauf ich dann
am 14.04. das 3. Schreiben der Versicherung erhielt mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Kunde,
wir nehmen erneut Bezug auf oben genannten Schadenfall.
Sie wurden ab dem 18.02.2009 10:00 Uhr stationär behandelt. Am 18.02.09 wurde um 22:00 die Reise gebucht und eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen.
Dies kann generell keinen Versicherungsschutz bieten, wenn Sie während einer laufenden ärztlichen Behandlung bzw. Diagnostik abgeschlossen wird.
Es verbleibt bei unserer Entscheidung. Die Stornokosten werden wir nicht ersetzten.
Mit freundlichen Grüßen - Mondial Assistance International AG - Schaden Service


So und nun stehe ich vor dem Scherbenhaufen. Die Reise wurde übrigens von meiner Freundin, die nicht im Krankenhaus war, gebucht. Ich war 2. Mitreisender.
Bin ich nun ganz balla-balla weil es eben um mich geht und nicht um jemanden anderen, oder geschieht mir seitens der Versicherung doch ein Unrecht. Schließlich kam die Diagnose erst während des 3. Stationären Aufenthalts. Ich hätte niemals gedacht, dass ich womöglich so schwer krank sein könnte und monatelang Kortison nehmen müsste. Selbst die Ärzte nicht wie ich geschildert habe.
Und wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich die Reise ja sogar angetreten, aber auf ärztlichen Rat hin habe ich die Reise storniert, und selbst das scheint die Versicherung in keinster Weise zu interessieren.
Was meint ihr dazu? Hat jemand sowas ähnliches auch mal erlebt? Bin für alle Beiträge dankbar.

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

die Versicherung äussert den Verdacht, dass die ursprüngliche Erkrankung und die Erkrankung, au Grund derer Sie die Reise storniert haben, zusammenhängen. Daher ist die ursprüngliche Erkrankung noch nicht vollständig ausgeheilt. Da der Beginn der Erkrankung vor der Reisebuchung lag, besteht kein Versicherungsschutz - so die Ansicht der Versicherung.

Wenn diese Argumentation aus medizinischer Sicht korrekt ist, ist die Versicherung im Recht. Ihr Problem besteht darin, das Gegenteil (die erste Erkrankung war völlig ausgeheilt, die 2. Erkrankung war völlig überraschend) darlegen zu müssen.

Falls Sie die Stronokosten erstattet haben wollen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Versicherung klagen müssen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung, die eine Deckungszusage erteilt, liegt das Prozeßrisiko in der ersten Instanz durch Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten u.U. im oberen 3-stelligen Bereich.

M.E. sollten Sie nur dann gegen die Versicherung vorgehen, wenn Sie die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung haben.

Noch einen schönen Sonntag

Nervin




2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Noch gänzlich ungeachtet blieb meiner Meinung nach bisher, ob die Reiseversicherung ohne oder mit Selbstbehalt abgeschlossen wurde. Ansonsten reduziert sich der geforderte Betrag bei der ambulanten Kortisonbehandlung um 20%.

Offen ist auch, ob die Reise unter Einbeziehung der Versicherung gebucht und später storniert wurde oder ob auf deren Befragung jeweils verzichtet wurde.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
homofaber1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Beiträge.

Aus meiner Sicht ist der Fall nicht 100% richtig verstanden worden, denn es gab vor Buchung der Reise DEFFINITIV KEINE ärztlich belegte Erkrankung. Ebenso wenig gab es einen Verdacht auf irgendeine Erkrankung, noch wurde eine Therapie angeordnet. Die beschriebene Schrankenstörung wurde von den Ärzten nicht als Krankheit gewertet sondern eher als vorübergehende Irritation, die auch schon durch eine beliebige vorübergehende Infektion entstehen kann, dann aber auch wieder ausheilt. Es gibt diverse Menschen mit Schrankenstörungen, die trotzdem nicht krank sind und daher auch nicht behandelt werden müssen.

Bei mir ist es aber nun so, dass ich erst im Verlauf meines Krankenhausaufenthalts, und auch erst nach erfolgter Buchung der Reise die Verdachtsdiagnose auf eine neurologische Erkrankung bekommen habe.
Und die Reise wurde auch in erster Linie deswegen storniert, weil mir die Ärzte aufgrund der allgemein Immun-schwächenden Wirkung des Kortisons von einer Tropenreise abgeraten haben und dies auch nochmal schriftlich, extra für die Versicherung nochmal festgehalten wurde.

Ich frage mich warum ich jetzt die Beweislast tragen muß. Ich habe alle erforderlichen Nachweise auch in Zusammenarbeit mit den Ärzten erbracht - und die Versicherung schreibt im letzten Brief - wie oben auch schon erwähnt - dass bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich keine Reise gebucht werden darf. Also in den AGBs habe ich keine Hinweise auf diese Behauptung finden können. Ist das denn wirklich so ? Und wo kann man das nachlesen ?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Es ist offensichtlich, dass hier Sein und Schein auseinanderklaffen. Auch wenn zum 18.02.09 keine Diagnose stand, war dennoch ein einwöchiger stationärer Aufenthalt geplant. Nicht von ungefähr ...

Die Versicherung verbietet nicht die Buchung von Reisen während eines stationären Aufenthaltes, sondern schliesst ihre Leistungen für diesen Fall aus. Stichwort Vorerkrankung, nachzulesen in den AGB bzw. AVB.

Noch einmal muss ich fragen: Wurde die Versicherung bzgl. der geplanten Stornierung kontaktiert? Wurde eine andere als die ärztlich abgeratene/untersagte Tropen-Reise anvisiert?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Machen wir das ganze mal Bildlich.

Dein Haus Raucht. Anstelle der Feuerwehr rufst du ne Versicherung an, um Dein Haus zu versichern. 10 Minuten, nachdem die Versicherung bezahlt ist, und somit eigentlich der Vertrag läuft, kommt die Feuerwehr und stellt fest, das es brennt.

Ich glaube hier greift der Satz, "ein brennendes Haus kann man nicht versichern."

Weiterhin bitte ich zu bedenken, daß wohl Versicherungen nicht mehr bezahlbar wären, wenn man es könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blaustrumpf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe gerade ähnliche negative Erfahrungen mit einer Reiserücktritts-kostenversicherung (BBV - Bayerische Beamtenversicherung) gemacht. Begründung für die Leistungsverweigerung: Verspäteter Rücktritt. Da ich medizinischer Laie bin, muss ich mich bei der Krankheitsprognose auf die Ärzte verlassen. Wenn die mir sagen, der Reiseantritt am xxx ist nicht unwahrscheinlich, ist für mich kein Grund vorhanden, eine Reise zu stornieren. Die Versicherung sieht das anders. Mein Resumee aus der Geschichte: Reiserücktrittskostenversicherungen gehören in die Kategorie 'Beutel-
schneiderversicherungen'. Kein Mensch braucht solche Versicherungen, weil im Schadensfall mit fadenscheinigen Begründungen die Regulierung sowieso abgelehnt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat Blaustrumpf:
"Da ich medizinischer Laie bin, muss ich mich bei der Krankheitsprognose auf die Ärzte verlassen."

Eben nicht. Nicht die Ärzte sind der Ansprechpartner bei Stornierungen, sondern der medizinische Dienst der Versicherung (Meldung, Empfehlung) und das Reisebüro (Stornostaffel).

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat Blaustrumpf:
"Da ich medizinischer Laie bin, muss ich mich bei der Krankheitsprognose auf die Ärzte verlassen."

Eben nicht. Nicht die Ärzte sind der Ansprechpartner bei Stornierungen, sondern der medizinische Dienst der Versicherung (Meldung, Empfehlung) und das Reisebüro (Stornostaffel).

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat Blaustrumpf:
"Da ich medizinischer Laie bin, muss ich mich bei der Krankheitsprognose auf die Ärzte verlassen."

Eben nicht. Nicht die Ärzte sind der Ansprechpartner bei Stornierungen, sondern der medizinische Dienst der Versicherung (Meldung, Empfehlung) und das Reisebüro (Stornostaffel).

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fsm007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch ich kann die Versicherung verstehen. Allerdings wären die Details der Vertragsformulierung zu prüfen. Falls sich dort tatsächlich etwas findet, was der Versicherung erlaubt zu formulieren

quote:
Sie wurden ab dem 18.02.2009 10:00 Uhr stationär behandelt. Am 18.02.09 wurde um 22:00 die Reise gebucht und eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen.
Dies kann generell keinen Versicherungsschutz bieten, wenn Sie während einer laufenden ärztlichen Behandlung bzw. Diagnostik abgeschlossen wird.

, dann sehe ich keine weitere Handhabe. Auf jeden Fall war es das richtige, der Gesundheit Priorität einzuräumen - somit sollte der finanzielle Verlust zumindest eingeordnet werden. Und der Verlust sind vermutlich nicht die Kosten für die nicht angetretene Reise, sondern für die Versicherung, die nicht mehr greifen konnte.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, ich würde Dir empfehlen, Dich an den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden, und Deinen Fall vorzutragen. Näheres findest Du unter Google wie Adresse, Telefonnummer etc. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht , und kann es Dir nur empfehlen. So eindeutig finde ich es nicht, dass der Versicherungsschutz verwehrt wird. Aber ich bin auch kein Versicherungsfachmann.

3x Hilfreiche Antwort

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