Hilfe!! GEZ will uns abzocken!!!

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
oldrocker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe!! GEZ will uns abzocken!!!

Hallo,

ich habe ein Problem mit der GEZ. Ich bin im vergang Jahr mit meiner Freundin zusammen gezogen, leider haben wir die Abmeldung / Ummeldung von der GEZ vergessen. Die Zeit ging ins Land und wir haben die Abmeldung nachgeholt, doch die GEZ hat nicht darauf reagiert. Nach diversen Telefonaten usw. ist immernoch keine Besserung in Sicht...

Die GEZ will von meiner Freundin immernoch die Gebühr haben ( seit 1.6.09 ) obwohl diese keine eigene Wohnung mehr hat !?!?! Die GEZ sagt, dass es egal sei, ob man ne Wohnung Auto usw. hat. Wenn die Abmeldung nicht vorliegt muß man die Gebühr bezahlen!

Den Betrag zu bezahlen, ist ja nicht das Problem, ich gönne dieser Sekte aber kein Pfennig!

Was nun???

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-- Editiert am 04.05.2010 17:17

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)

HI

da kann ich dich voll und ganz verstehen, nur leider muss deine Freundin die Zeit bis zur Abmeldung / Ummeldung bezahlen. Eine rückwirkende Abmeldung gibt es nicht. Achtung, wenn deine Freundin ein eigenes Auto hat, muss sie Radiogebühren zahlen (auch wenn du bereits die GEZ für "zu hause" zahlst)

http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html

MFG

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Es sieht leider nicht gut für euch aus! Die Gebühren müssen bis zur Abmeldung oder Befreiung GEZahlt werden! Eine rückwirkende Abmeldung oder Befreiung ist nicht möglich! Die GEZ arbeitet mit ALLEN tricks; sie ist keine Behörde, sondern ein Unternehmen! Wenn ihr die Abmeldung nicht beweisen könnt (Einschreiben MIT Rückschein), und die GEZ die Abmeldung nicht erhalten hat (kommt wohl sehr häufig vor). Ist deine Freundin immer noch Zahlungspflichtig! Selten Akzeptiert die GEZ eine Abmeldung "einfach so", kommt die Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein an, wird sie sich noch mal melden. Niemals per Telefon, die Mitarbeiter sind entsprechend geschult! Das Auto bitte nicht erwähnen! Denn deine Freundin wäre für das Autoradio immer noch Zahlungspflichtig! Ein TIPP: www.gez-abschaffen.de
P.S. Ich habe noch nie GEZahlt.

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#3
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo!

Nun - ganz so sicher wäre ich mir da allerdings nicht, dass die GEZ Recht hat wenn sie sagt "dass es egal sei, ob man ne Wohnung Auto usw. hat. Wenn die Abmeldung nicht vorliegt muß man die Gebühr bezahlen!" Zumindest nicht so pauschal, denn der Gebürenverordnung nach ist das Vorhandensein von empfangsbereiten Geräten die Basis für die Zahlungspflicht, aus der sich wiederum eine Anmeldung der Geräte ergibt, nicht aber die Anmeldung selbst. Vielleicht etwas schwammig, aber das ist eigentlich eh so ziemlich alles in Verbindung mit der GEZ, von daher wäre es einen Versuch wert.
Der Gedanke ergibt sich mir daraus, dass es sich bei der GEZ nicht um ein herkömmliches Vertragsverhältnis handelt, sondern um eine objektbezogene Gebühr. Die Anmeldung der Geräte sollte wie eine Art Selbstauskunft betrachtet werden, grundsätzlich aber wäre die GEZ in der Beweispflicht, nicht Ihr. Zudem ist die Anmeldung bei der GEZ, soweit ich weiß, nicht nur objektgebunden sondern auch ortsgebunden.

Müsste man sich mal schlau lesen.

LG

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#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

@gentle_knight
Im Prinzip hast du recht, jedoch gibt es hier ein kleines Problem:
Selbstverständlich ist die Gebührenpflicht abhängig von dem vorhandensein der Geräte! Dieses vorhandensein muss im Zweifelsfall von der GEZ bewiesen werden. Wenn du keine Geräte mehr hast musst du sie Abmelden! Und hier ist das Problem! Es sind keine rückwirkende Abmeldungen oder Befreiungen möglich! Eine Anmeldung bei der GEZ ist weder Orts-- noch Objektbebunden, sondern Personenbezogen!

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#5
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Das sehe ich ein wenig anders, da ich bei der Anmeldung doch grundsätzlich angebe welche Geräte ich anmelde, und in welcher Anzahl doch auch!? Und diese Anmeldung läuft unter meinem Namen und meiner Wohnhaft. Wenn ich nun umziehe gibt es unter dieser Wohnung, unter diesem Namen, in der Stückzahl und mit der Konstellation, wie in der Anmeldung angegeben, keine Geräte mehr. Ich bin überzeugt davon dass bei Umzug dringend eine Neuanmeldung unter neuer Anschrift erfolgen muss. Theoretisch nämlich hätte die Post der GEZ ins "Leere" laufen müssen. Ich sehe da sehrwohl Möglichkeiten, wobei das wahrscheinlich eher eine Frage der Instanz ist.

Letztlich ist es doch eine Auslegung von Paragraphen, zu sagen dass die Anmeldung personenbezogen ist, denn wenn dem so wäre - wie kommt es dann dass z.B. unzählige "Kunden" Briefe an die unterschiedlichsten Adressen bekommen, von der GEZ? Ich persönlich bekomme an drei Adressen Post von denen, drei Adressen die ich innerhalb von 10 Jahren bewohnt habe. Drei Adressen unter denen ich noch NIE Geräte laufen hatte, ergo auch noch nie Gebüren zahlte. Wo ist da die Personenbezogenheit?
Ich kenne leider die Gebürenverordnung nicht auswendig, aber meiner Meinung nach ist die Anmeldung geräte- und ortsbezogen.

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#6
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Deine Feststellung ist in sofern richtig! Du zeigst an, welche Geräte du Anmeldest, und auch die Stückzahl. WICHTIG! Du musst nur jeweils ein Gerät angeben, auch wenn du noch Zweitgeräte besitzt. Deinen Umzug musst du bei der GEZ melden! Dann sind auch deine Geräte umgezogenund es gibt keine Probleme! Eine NEUanmeldung in deiner neuen Wohnung löst eine Gebührenschuld aus. Die Schuld deiner alten Wohnung endet erst mir der Abmeldung! Keine Abmeldung keine Schuldbefreiung! Das ist zwar nicht logisch aber das ist Gesetz!
Die Gestzgeber denken über eine s.g. Haushaltsabgabe nach. Also: Ein Haushalt zahlt die Gebühr, nicht jeder Bewohner einzeln. Bislang ist es so, das Personenbezogen bezahlt werden muss. Du und deine Frau zahlen nur einmal für die Geräte in deinem gemeinsam genutzten Haushalt. Dein Kind - mit eigenem Einkommen - zahlt für seinen Fernseher im Zimmer extra. Die Abgabe ist Personenbezogen...

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@gentle-knights;
" Und diese Anmeldung läuft unter meinem Namen und meiner Wohnhaft. Wenn ich nun umziehe gibt es unter dieser Wohnung, unter diesem Namen, in der Stückzahl und mit der Konstellation, wie in der Anmeldung angegeben, keine Geräte mehr."

Stimmt. Die Geräte dürften mitumgezogen sein. Und somit auch weiterhin gebührenpflichtig.

-- Editiert am 21.05.2010 01:44

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#8
 Von 
guest-12325.05.2010 11:12:47
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
der GEZ-Helfer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe GEZ-Leidensgenossen, ich möchte ALLE auf eine Seite aufmerksam machen, die sehr endscheidend dazu beiträgt, dass man die GEZ für sich selber oder jeden Einzelnen für die Zukunft absolut vergessen kann!!!

www.gez-nein-danke.npage.de oder www.gez-nein-danke.beepworld.de

oder email

gez-nein-danke@azillo.net

dort erfahrt Ihr alles Wichtige zum legalen Ausstieg aus der GEZ!!!

es grüßt freundlichst

der Helfer gegen die GEZ

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