Hfg Inkasso Kostenaufstellung

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Peter2015
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Hfg Inkasso Kostenaufstellung

Hallo, ich möchte mich mit o.g. Inkasso irgendwie einigen, gibt es da Erfahrungen wie die ticken?

Mir geht es darum, ob man die Kosten irgendwie senken kann. Ich versuche gerade Schuldenfrei zu werden ohne Insolvenz, allerdings ist das gar nicht so einfach mit HFG.
Problem ist bei mir das ich keine Ratenzahlung leisten kann, also muss ich es mit einem Vergleich versuchen. Jedoch sind die einfach nur pampig am Telefon und über Email gehen ihre Antworten an meinen Fragen vorbei.

Ich habe z.B. viel schlechtes über EOS Inkasso gelesen, jedoch konnte ich mich mit denen sehr gut einigen.

Ich konnte in den letzten beiden Jahren von 7 offenen Forderungen insgesamt 5 per Vergleich zahlen (über 10k€), aber an den letzten beiden scheitert bislang alle Versuche und beides HFG.
Hier mal die Aufstellung von einem Titel (der andere ist fast gleich, beides war eBay).
https://img2.picload.org/image/dawpdglw/05d73bb0-34d4-4814-bdab-d92030.jpg

Ist da was unberechtigtes dabei womit ich denen kommen kann?

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass diese kuriosen "festg. Mahnkosten" aus 2002 auch so im Titel stehen. Dann geht da leider nichts. Denn so ein Posten ist irgendwie Unsinn. Aber wie gesagt: Alles, was im Titel selbst steht, ist in Stein gemeißelt.

Die Positionen aus 2003 und 2004 sind mittels Rechnung nachzuweisen. Ansonsten müssen die sie streichen.

Die "Mahngebühr HFG" mit Auslagenpauschale von 2005 ist frei erfundener Quatsch. So etwas gibt es im RVG nicht.
Genauso dieses "VGL 50% an SN" aus 2015. Auch das ist eine frei erfundene Gebühr.

Die Zinsen sind zum größten Teil verjährt (Es gibt nur noch Zinsen von 2014 bis heute). Zudem müssen die Zinsen klar nach Basiszins berechnet werden.

Was kannst du dir denn leisten? Also wie viel als Einmalzahlung?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Peter2015
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antwort. Ich habe vorerst 700€ zur Verfügung, allerdings sind das ja 2 Forderungen und die andere liegt bei 675€. Also zusammen um die 1450€.
Hier mal die Kosten laut Titel
https://img3.picload.org/image/dawpdioi/bf2cefbb-06b5-411f-80da-fb6211.png

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Was willst du? Einen Vergleich und gleichzeitiges monieren der Kosten funktioniert nicht.
Ansonsten würde ich denen den Vergleich schriftlich anbieten und das Ganze mit Belegen begründen.
Wenn sie nicht wollen wollen sie nicht. Zwingen kannst du niemanden auf Teile seiner Forderung zu verzichten.

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#4
 Von 
Peter2015
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn aber teile der Forderung unberechtigt sind? Was ich will ist ganz einfach......nicht mehr zahlen als ich muss.
Und wenn ein Großteil der Zinsen verjährt sind, dazu noch diverse Posten schlichtweg erfunden sind, dann sieht das schon so aus, das ich die Forderung begleichen könnte, ganz ohne Vergleich.
Dazu muss ich allerdings wissen was da nun berechtigt ist und was nicht.
Dann die weitere Vorgehensweise.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du kannst beispielsweise folgendes machen: "Wertes Inkasso. Ich bin mit der vorliegenden Forderungsaufstellung so nicht einverstanden. Ich biete Ihnen als Einmalzahlung für die Forderung Nr. ABC die Summe von XXX € an, sowie für die Forderung Nr. DEF die Summe YYY € an. Ich behalte mir bei Verweigerung der Einigung vor, den nicht durchsetzbaren oder verjährten Teilen der Forderung zu widersprechen und ggf. auf ihre Kosten anwaltliche Hilfe zu bemühen."

Meine obige Angabe zu den "festgesetzten Mahnkosten" muss ich revidieren. Offenbar sind das die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren selbst (Kategorie 2 des VB). Die haben das wohl nur mit völlig unsinniger Beschriftung eingebucht.

Aus meiner Sicht maximal durchsetzbar sind da die 194,60€ aus dem Titel, die 131,78€ an Kosten aus 2002/2003 (ohne Ratenbrief und ZV-Androhung und mal annehmend, dass es wirklich Aufträge an den Gerichtsvollzieher gab)
Sowie 41,01€ Zinsen von 2014 bis heute (aus 127,61€ bei 7,5%)
Sowie 9,97€ Zinsen von 2014 bis heute (aus 55,63€ bei 5% über Basiszins)

In Summe macht das bei mir 377,36€, also rund die Hälfte dessen, was gefordert wird.

-- Editiert von mepeisen am 14.04.2018 06:34

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#6
 Von 
Peter2015
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo mepeisen,

ich habe denen angeboten für die ca 730€ eine Einmahlzahlung von 400€ und für die ca 650€ eine von 350€ mit dem Hinweis auf die nicht durchsetzbaren und teilweise verjährten Zinsen.
Das hat funktioniert, sie sind einverstanden!
Ich danke für die wertvollen Hinweise.
Danke

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ganz wichtig: Sobald du bezahlt hast, fordere von denen den entwerteten Original-Titel. Den müssen sie dir aushändigen.

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