Hersteller kommt Herstellergarantie nicht nach. Verkäufer insolvent.

19. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
sonne4889
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Hersteller kommt Herstellergarantie nicht nach. Verkäufer insolvent.

Angenommen der Käufer hat vor anderthalb Jahren bei einem Händler einen Geschirrspüler erworben.
Der Händler hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Der Hersteller gibt eine Zweijährige Garantie, siehe weiter unten.
Nach anderthalb Jahren ist der Geschirrspüler kaputt gegangen.
Der Hersteller wurde kontaktiert. Er hat telefonisch eine Reparatur zugesagt.
Die beauftragte Firma gab telefonisch an, dass Ersatzteile bestellt werden müssen, Lieferzeit offen.
Nach zweimaliger schriftlicher Fristsetzung dem Hersteller gegenüber und einem Zeitablauf von inzwischen fünf Wochen ist nichts passiert.
Angeblich sind die Ersatzteile immer noch nicht da und ein Termin kann damit nicht vereinbart werden, laut telefonischer Auskunft der ausführenden Firma.
Der Hersteller äußert sich gar nicht weder schriftlich noch telefonisch.
Welche Möglichkeiten hat man Um gegen den Hersteller vorgehen zu können.
Wie gesagt, der Händler ist insolvent.

Garantiebedingungen Des Herstellers:
1. Xy gewährt – soweit im Angebot nicht anders angegeben ist – alsHersteller auf das im jeweiligenAngebot(sofernexplizitaufeineHerstellergarantie hingewiesenwird)inDeutschland einezweijährigeGarantiefürdenErstkäufer.Bei gewerblicher Benutzung und bei Gemeinschaftsanlagen wird die Garantiezeit auf sechs Monate beschränkt. Zum Nachweis des Kaufdatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Kassenzettel, Rechnung, Quittung, Lieferschein oder Frachtbrief auf.
2. Eventuelle Mängel beseitigen wir bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Kaufdatum kostenlos. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die defekten Teile reparieren oder austauschen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der Garantiezeit ein. Die Garantiezeit für Teile, die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden, läuft mit Ende der Garantiezeit für das reparierte Gerät ab.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Die Garantie ist auf die defketen Teile beschränkt. Ohne Ersatzteile kein Austausch möglich.

Man müsste mal prüfen welche Teile da defekt sind ob die nicht
- irgendwo auf dem Markt erhältich sind
- auch durch Repratur statt Austausch funktionsfähig gemacht werden können



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie gesagt, der Händler ist insolvent.
Irrelevant, der Händler ist so oder so aus der Sache raus, wäre er auch wenn er nicht ensolvent wäre!

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat man Um gegen den Hersteller vorgehen zu können.
Ich würde mich erstmal erkundigen, wie das mit der Fristsetzung bei der Garantie überhaupt aussieht, immerhin sollte manmal bedenken, dass mit der Garantie ist eine rein freiwillige Sache des Herstellers.

Zitat:
Nach zweimaliger schriftlicher Fristsetzung dem Hersteller gegenüber und einem Zeitablauf von inzwischen fünf Wochen ist nichts passiert.

Zitat:
Der Hersteller äußert sich gar nicht weder schriftlich noch telefonisch.

Hierzu mal eine Frage, wie hast du denn deine Frist gesetzt? Via Einschreiben (Wenn nicht hat der Hersteller diese nie erhalten! Bist du anderer Meinung beweise dies dann bitte mal) Was für eine Zeit hattest du als Frist eingesetzt?

Auch sollte man wie gesagt bedenken, wie man mit dem Hersteller spricht, wenn man eher freundlich mit denen umgeht und keine Friosten oder so setzt, sind die meisst deutlich kooperativer ;)

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#3
 Von 
sonne4889
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

An Harry van Sell:
In den Garantiebedingungen steht: 2. Eventuelle Mängel beseitigen wir bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Kaufdatum kostenlos.
Das heißt nach meinem Verständnis, dass eine mangelfreie Sache wieder hergestellt wird. Ist also nicht nur auf die Teile beschränkt, sondern bezieht sich auf die ganze Sache. Folglich kann dies auch den Austausch bedeuten.
Aus welchem Teil der Garantie liest du heraus, daß die Garantie nur auf Teile der Maschine beschränkt ist?

An lesen-denken-handeln:
Es wurde per Einschreiben eine Frist von insgesamt 4,5 Wochen gesetzt zur Reparatur oder eine Ersatzmaschine zu liefern.
wie geht es jetzt weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von sonne4889):
Aus welchem Teil der Garantie liest du heraus, daß die Garantie nur auf Teile der Maschine beschränkt ist?
Zitat (von sonne4889):
Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die defekten Teile reparieren oder austauschen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonne4889
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

..allerdings stehen die defekten Teile in dem Zusammenhang die Maschine mangelfrei zu stellen, damit diese ihrer Funktion nachkommen kann. Also geht es unterm Strich um eine mangelfreie Sache und nicht NUR um die Teile.

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