Hermes-Paket geklaut. Schadensersatzansprüche?

7. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
PrO_GaMA
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hermes-Paket geklaut. Schadensersatzansprüche?

Guten Tag liebes Forum, ich bin neu hier und habe eine Frage die ich so genau noch nirgendwo finden konnte.
Mir wurde von Person A über Hermes ein Paket zugeschickt.
Dieses wurde von einem meiner Nachbarn angenommen und mir ein Zettel in den Briefkasten geworfen.
Ich habe keinerlei Einverständnis gegeben, dass das Paket bei meinem Nachbarn abgegeben werden darf.
Der Nachbar behauptet nun, er hätte das Paket in den Hausgang gestellt und es wäre von jemandem
mitgenommen worden. Tja. Nur leider nicht von mir oder einem meiner Mitbewohner. Nun ist das Paket wohl
gestohlen worden.

Mein Problem: Das Paket hatte einen geringen materiellen Wert. Inhalte waren ein Rucksack und mein Reisepass.
Und hier liegt jetzt das Problem. Ich möchte Anfang nächsten Monats verreisen, habe aber jetzt keinen Pass mehr.
Kann ich, sofern ich mir einen Express-Pass beim Amt machen lasse, diese Kosten von Hermes/Meinem Nachbarn
zurückholen? Die Beantragung eines normalen Passes dauert zu lange. Zudem wären da noch die Kosten für den
Rucksack, diese sind aber zweitrangig.

Wer haftet? Wie muss ich nun vorgehen? Über einen rechtlichen Rat wäre ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wer solche Nachbarn hat braucht keine Feinde :devil:
Wie ******** ist der denn? Und was meint er, warum wohl der Paketbote nicht gleich das Paket vor die Haustür gelegt hat? :dau:
Rechtliche Infos finden Sie hier, dies ist ja nur ein Laienforum:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/fernabsatz-paket-nachbar-abgegeben-verschwunden-widerrufsfrist-rechtsanwalt/4637/

https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/282/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich/

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Im Prinzip kann man sich aussuchen, wen man in die Pflicht nimmt. Hermes wird wohl leichter (dazu muß man sich aber den entsprechenden Anspruch des Absenders abtreten lassen). Außer es war nachweislich üblich, daß du deine Nachbarn Pakete für dich annehmen läßt, dann müßtest du dich an den Nachbarn halten.

1x Hilfreiche Antwort

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