Hallo Zusammen,
hab da mal ne Frage
Ein Bekannter von mir Arbeit für "Hermes" (noch in der Probezeit) bzw einem Subunternehmer von Hermes. Mein Bekannter hat eine Lieferung zugestellt, an die korrekte Adresse, Einfamilienhaus. Die Tür Idee von jemand anderem geöffnet, mutmaßlich der Freundin des Kunden. Sie unterschrieb im Nanen des Kunden mit seinem Nachnamen, allerdings mit Fehler im Namen. Statt "oe" schrieb sie den Namen mit "ö".
Der Kunde meldet nun, dass er das Paket nicht erhalten hat und dass es auch nicht seine Unterschrift ist, da der Name ja falsch geschrieben ist.
Mein Bekannter soll nun dafür aufkommen und den "Schaden" bezahlen. Seine Chefin meint, dass sie dafür nicht haftet, sondern die Fahrer selbst.
Was sagt ihr dazu? Hat jemand evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt jemand gesetzl. Hintergründe? Wäre über Hinweise sehr dankbar.
Herzlichen Dank und liebe Grüße.
-- Editiert von Moderator am 12.03.2018 19:03
-- Thema wurde verschoben am 12.03.2018 19:03
Hermes, Haftung bei Verlust
12. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. März 2018 | 09:50
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Hermes, Haftung bei Verlust
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. März 2018 | 10:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMein Bekannter soll nun dafür aufkommen und den "Schaden" bezahlen. :
Warum lässt man sich denn nicht den Auswes zeigen?
ZitatKennt jemand gesetzl. Hintergründe? :
Das dürfte der Vertrag sein, den er mit der Firma eingegangen ist.
Als erstes müsste man mal prüfen, ob er wirklich Subunternhemer oder nur scheinselbständig ist und was genau zum Thema "Haftung" und "Schadenersatz in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
#2
Antwort vom 12. März 2018 | 10:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Die Frage mit dem Ausweis habe ich auch gestellt und auch ne Antwort bekommen. Das spielt leider keine Rolle.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. März 2018 | 10:48
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
ZitatDie Frage mit dem Ausweis habe ich auch gestellt und auch ne Antwort bekommen. Das spielt leider keine Rolle. :
Was spielt keine Rolle?
Er hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen um nachzuweisen, wer genau das Paket angenommen hat. Wie kann das keine Rolle spielen?
#4
Antwort vom 12. März 2018 | 19:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Ne, brauch er wohl nicht.
#5
Antwort vom 12. März 2018 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Man könnte versuchen damit zu argumentieren, das er davon ausgehen darf, das derjenige welcher die Türe öffnet, auch eine entsprechende Empfangsbevollmächtigung hat.
Bleibt nur noch das Problem, das er beweisen muss, das er überhaupt dort war...
Und jetzt?
Schon
267.026
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten