Herdplatte defekt - Wer kommt für Kosten auf?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
dlem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Herdplatte defekt - Wer kommt für Kosten auf?

Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt: Ich war Mieter einer kleinen 1-Zimmer Wohnung, bei der eine Küchenzeile mit zwei Kochplatten inklusive war. In einer Anlage des Mietvertrages steht folgender Absatz:

Zitat:
„Die Wohnung ist mit einer Einbauküche versehen, die der Mieter unentgeltlich nutzen kann. Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam mit der Küche umzugehen. Kosten für evtl. anfallende Reparaturen trägt der Mieter."


Nach etwa 2,5 Jahren ging die Herdplatte kaputt, beim Anschalten flog die Sicherung raus. Ich bin zum Vermieter gegangen, habe den Schaden angegeben und um Instandsetzung gebeten. Nachdem ich circa 6 Wochen ohne Herdplatten auskommen musste, wurde diese dann ersetzt. Sie wurde aber falsch angeschlossen, wodurch nochmal ein Techniker vorbeikommen musste (wieder 2 Wochen ohne Herd…), der diese dann richtig anschloss. Er bestätigte mir auch, dass die Herdplatte nicht korrekt angeschlossen waren. Es war in etwa so ein Modell: Link

In der Zwischenzeit hatte ich von einigen anderen Nachbarn gehört, dass auch deren Herdplatten futsch gingen, ich war also kein Einzelfall. Nach meinem Auszug erhielt ich dann meine Kautionsabrechnung in der mir ~270€ abgezogen wurden für den Posten „Austausch Kochfeld". Trotz mehrmaliger Bitte eines Nachweises warum ich diese zahlen soll kam keine Antwort, auch keine Kostenaufstellung warum das ~270€ sein sollten. Es handelt sich um ein billiges 2er Kochfeld, das man im Baumarkt für 40-50€ bekommt. Mir wurde auch beim Melden auch nicht gesagt, dass ich dafür aufkommen muss, ansonsten hätte ich das locker selber machen können.

Nun habe ich endlich eine Antwort erhalten, die sich wie folgt liest:

Zitat:
Vorliegend haben Sie bezüglich der Küche einen separaten Vertrag unter der Überschrift „Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom 13.8.2012"geschlossen. Wird eine Sache unentgeltlich überlassen, so liegt eine Leihe vor. Es gelten die Vorschriften der §§ 598 ff. BGB . Nach § 602 BGB hat grundsätzlich der Verleiher die Kosten der vertragsmäßigen Abnutzung zu tragen. Nach der separaten geschlossenen Vereinbarung sind Ihnen aber die Reparaturkosten übertragen worden. Dies ist grundsätzlich dann nicht möglich, wenn die Passage eine entsprechende Klausel im Vertrag darstellt und überraschend ist. Die Vereinbarung ist weder als Klausel noch als überraschend zu werten. Im Kern haben Sie eine Küche über Jahre überlassen bekommen und dem steht nun ein Gesamtaufwand von 267,75 EUR gegenüber. Ich persönlich finde dies angemessen, weil der Wertverfall und die Montage-/Demontagekosten einer eigenen Küche ein Vielfaches dessen gewesen wäre. […] Es gibt zudem eine Vielzahl baugleicher funktionstauglicher Herdplatten im Mietobjekt, so dass nicht von einem generellen Systemfehler auszugehen ist.


Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es sich lohnt einen Anwalt zu nehmen? Ich finde die Praxis einfach mehr als unverschämt, zudem ist der Preis den ich für den Austausch zahlen mMn mehr als überzogen.

Danke schon mal im Voraus!


-- Editier von dlem am 11.01.2017 18:51

-- Editier von dlem am 11.01.2017 18:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120289 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von dlem):
ansonsten hätte ich das locker selber machen können.

Aber nicht dürfe. Oder hast Du eine entsprechende Zulassung für Arbeiten an elektrischen Anlagen?



Zitat (von dlem):
Wird eine Sache unentgeltlich überlassen, so liegt eine Leihe vor.

Die ständige gängige Rechtsprechung der mieterfreundlichen Deutschen Gerichtbarkeit erteilt solchen Umgehungstricks mit der "Leihe" in der Regel eine Absage. Die Küchen gelten dann als mitvermietet mit den entsprechenden Folgen.



Zitat (von dlem):
Es gelten die Vorschriften der §§ 598 ff. BGB . Nach § 602 BGB hat grundsätzlich der Verleiher die Kosten der vertragsmäßigen Abnutzung zu tragen.

Es handelt sich nicht um vertraggemäße Abnutzung, sondern um einen Defekt durch unsachgemäßen Anschluss.



Zitat (von dlem):
Im Kern haben Sie eine Küche über Jahre überlassen bekommen und dem steht nun ein Gesamtaufwand von 267,75 EUR gegenüber. Ich persönlich finde dies angemessen, weil der Wertverfall und die Montage-/Demontagekosten einer eigenen Küche ein Vielfaches dessen gewesen wäre.

Was soll das bedeuten?
Ich lese da, das man keine Rechnung in der geforderten Höhe nachweisen kann und jetzt das mit "was hast Du doch durch den tollen Vermieter gespart" schmackhaft machen will ...



Zitat (von dlem):
Nun habe ich endlich eine Antwort erhalten,

Sind schon 6 Monate seit Auszug vorrüber?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dlem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort. Zu Deinen Anmerkungen / Fragen:

Zitat:
Aber nicht dürfe. Oder hast Du eine entsprechende Zulassung für Arbeiten an elektrischen Anlagen?

Kein Starkstrom - das Ding steckt in einer normalen Steckdose, aber ich hätte trotzdem einen Techniker geholt natürlich.

Zitat:
Es handelt sich nicht um vertraggemäße Abnutzung, sondern um einen Defekt durch unsachgemäßen Anschluss.

Das kann ich leider nicht beweisen, der unsachgemäße Anschluss erfolgte mit dem Austauschkochfeld, das wahrscheinlich immer noch lebt.

Zitat:
Sind schon 6 Monate seit Auszug vorrüber?

Ja, sind jetzt fast genau 8 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

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