Herausgabe von Hausrat nach Trennung

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)
Herausgabe von Hausrat nach Trennung

Hallo,

ich versuche mich mal kurz zu fassen:

Nach 2,5 jähriger Trennung habe ich jetzt Kindesunterhalt von meinem ExPartner eingeklagt. Bisher hat er für die 2 Kinder keinerlei Unterhalt gezahlt.

Im Gegenzug darauf hat er jetzt einen Anwalt beauftragt nach fast 2,5 Jahren Auszug aus der gemeinsamen Wohnung persönliche Gegenstände von ihm herauszugeben, die er aber bereits mitgenommen hat!
Dass er da war und diverse Sachen mitgenommen hat kann auch bezeugt werden. Nur habe ich natürlich keine Liste darüber geführt, was er alles mitgenommen hat.

Der Anwalt hat mir jetzt eine Frist gesetzt die Gegenstände herauszugeben.

Muss ich auf das Anwalt-Schreiben reagieren? Oder nur wenn es vor Gericht geht?

Herzlichen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Baltazar75,

Auf eine Fristsetzung vom RA solltest du schon (wenn auch mit eigenen Worten) antworten.

Teile dem RA mit, das verschiedene Gegenstände schon vom EX abgeholt wurden.

In den 2,5 Jahren bekamst du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich kann/solle also ohne einen RA antworten. Kann das auch Nachteile für mich haben?

Nein, den Unterhaltsvorschuss habe ich jetzt erst beantragt. Auch einen Beistandschaft habe ich beim Jugendamt beantrag. Jedoch soll die Betitelung sehr schwierig sein, da er HartzV erhält.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich würde genauer formulieren.
"Ihr Mandant hat bei der Trennung alle seine Sachen mitgenommen".


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Baltazar75 ,

quote:
Nein, den Unterhaltsvorschuss habe ich jetzt erst beantragt. Auch einen Beistandschaft habe ich beim Jugendamt beantrag. Jedoch soll die Betitelung sehr schwierig sein, da er HartzV erhält.


Dann wird er auch vorläufig keinen Unterhalt zahlen

müssen/können.

Wie alt sind die Kinder?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Kinder sind 15 und 6.

Die Beistandschaft sagte mir schon im Voraus, dass die Aussicht auf einen Titel relativ unwahrscheinlich ist, da er HartV bezieht und ich sehr gut verdiene. Höchstwahrscheinlich wird er sogar von mir Trennungsunterhalt verlangen oder zumindest das Sozialamt, weil die ja in Vorleistung tritt.

Das ungerechte an dieser Angelegenheit ist, dass die Trennung durch seine Untreue zustandekam und er in Punkto Anwaltskosten sich zurücklehnen kann, da er Prozeßkostenhilfe bezieht. Sein Anwalt wir jetzt natürlich keine Möglichkeit auslassen aktiv zu werden. Ich müsste für jeden rechtlichen Beistand zahlen....wo ist hier die Gerechtigkeit? Warum kann jemand der keine Lust hat zu Arbeiten den Staat auch noch soweit belasten....muss er denn nicht nachweisen, dass er sich um Arbeit bemüht?


Noch ein paar Fragen zum Hausrat:
- In wieweit bin ich in der Nachweispflicht für die abgeholten Gegenstände?
- Hat er denn überhaupt noch Chancen Gegenstände nach 2,5 Jahren Auszug einzuklagen?

LG

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Gibt es vielleicht noch weitere Antworten oder Erfahrungen.

Herzlichen Dank

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Trennungsunterhalt müssen Sie keinesfalls zahlen, 2,5 Jahre nach dem Auszug ist der Drops gelutscht.
Auch dass dem Expartner nach so langer Zeit einfällt, dass er noch Gegenstände in der Wohnung hat, damit kommt er nicht durch. Da passt wirklich der Einzeiler von xxsirodxx. Und Sie müssen gar nichts nachweisen.

Wieso haben Sie einen AlgII-Empfänger auf Unterhalt verklagt?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Baltazar75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hamburgerin01,

herzlichen Dank für die Rückantwort.

verklagt habe ich ihn noch nicht. Die Bestandschaft hat ihn lediglich angeschrieben und gleichzeitig in Verzug gesetzt.

Es geht mir um das Recht der Kinder auf Unterhalt. Der Kindesvater bezieht AlGII und jobbt nebenbei ohne Anmeldung. Er hat jetzt Besuchsrecht hat aber nie Unterhalt für die Kinder in den ganzen 2,5 Jahren bezahlt.

Ich verstehe hier auch die ganze Logik nicht. Warum kann der Kindesvater sich einfach so seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung entziehen. Müsste er nicht zumindest nachweisen, dass er sich um Arbeit bemüht.

LG



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich würde den Anwalt antworten das ich das Vorhandensein der Gegenstände mit nichtwissen bestreite und bestreiten das der Ex überhaupt die geforderten Gegenstände überhaupt besessen hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Harry van Sell,
Lügen ist nicht jedermanns Sache....
Das würde ich dann auch hier keinesfalls empfehlen. Die Aussage, dass der Mandant seine Sachen mitgenommen hat, scheint ja der Wahrheit zu entsprechen. Also reicht das völlig aus.


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Dass er da war und diverse Sachen mitgenommen hat kann auch bezeugt werden. Nur habe ich natürlich keine Liste darüber geführt, was er alles mitgenommen hat.

Das habe ich so interpretiert, das sie nicht mehr genau weis/nachweisen kann was er denn nun mitgenommen hat.

Eventuell war er ja auch mal während der Auszugaphase in der Wohnung als sie nicht da war?



Wenn man direkt zeigt das man weis wer die Beweislast hat, hilft das oft schon solche "Racheforderungen" im Keim zu ersticken ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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