Herausgabe des alt. Schlosses bei Schlüsselverlust

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
newcrusader
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe des alt. Schlosses bei Schlüsselverlust

Hallo,
ein paar Monaten nach der Wohnungsübergabe fordert unsere ehemalige WG Geld von mir für neues Schloss und Schlüssel, von der Wohnung, aus der wir längst ausgezogen sind. Bei der Übergabe hat man mir gesagt, es ist kein Problem mit dem fehlenden Schlüssel. Man hat in das Protokoll eingetragen, dass alle 4 Schlüssel abgegeben worden sind. Nach fast 5 Monaten hat sich die WG das anders überlegt. Sie haben das Schloss austauschen lassen.
Eigentlich bin ich bereit die Rechnung zu bezahlen, obwohl ich es nicht tun muss. Ich habe aber irgendwo im Internet gelesen, dass ich von dem VM die Herausgabe des alten Schlosses und der übrigen Schlüssel verlangen kann. Wenn es so ist, will ich es auch tun. Leider finde ich den entsprechenden Paragraf nicht.
Kann mir da bitte jemand helfen? Ich muss mich auf den Gesetzgeber berufen können.

Werde sehr dankbar für Ihre Hilfe!!
Gruß
NC

-- Editiert von newcrusader am 20.01.2009 16:51

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

so würde ich das auch sehen. Wenn ich schon ein neues Schloss bezahlen soll, will ich das alte Schloss haben.
Eigentlich ist ja bestätigt, dass du alle Schlüssel abgegeben hast.

Also, wenn man von dir jetzt Kohle verlangt, nur gegen Aushändigung des alten Schlosses samt Schlüssel.

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