Herausforderung von elektroplan/verlegeplan

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
basti523
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)
Herausforderung von elektroplan/verlegeplan

Hallo,

ich bin seit kurzem Käufer einer eigentumswohnung, welche sich gerade im Bau befindet. Eine Anfrage, ob ich detaillierte Pläne der elektroinstallation erhalten könnte, wurde vom Bauträger abgelehnt. Ich möchte gerne den verlegeplan, der den Verlauf der verlegten elektrokabel in den Wände zeigt, einfordern. Die Wände sind beton, also wahrscheinlich sind dort leerrohre mit eingegossen worden. Mein berechtigtes Interesse besteht aus meiner Sicht deshalb, da ich nach dem Einzug später Dinge an den innenwänden mit Dübeln befestigen möchte. Dabei möchte ich natürlich keine Leitung (Strom, Wasser) anbohren. Mit einem suchgerät für Leitungen in Wänden werde ich dies nicht ausreichend herausfinden können, da in betonwänden zu viel Metall (Bewährung) verarbeitet ist.

Reicht meine Begründung für die Herausgabe aus oder wie begründe ich das am besten?

Beste Grüße

Verbaut?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo,
einen Verlegeplan werden sie wahrscheinlich nicht erhalten. Wenn es sich um FErtigbauteile handelt und diese in der Firma nicht erstellt wurden, existieren auch keine. Sind die Leitungen, bei Elektroleitungen, nach dem Rohbau erstellt worden wird es auch keinen Plan geben da dieser auch vonnix und niemandem vorgeschrieben ist. Bei der Elektroinstallation gibt es vorschriften wie und wo die Leitungen verlegt werden müssen, dürfen. In diesen Installationszonen sollte man dann nicht bohren.
Werden die Leitungen jetzt erst verlegt, also auf die Rohbetondecke und die unverputzte Wand, dann kann man auch die Bauleitung fragen ob man die BAustelle betreten darf und Fotos machen darf.
By the way, wenn es sich Fertigbauteile handelt und die Leitungen in Rohr verlegt worden sind liegen die Leitungen bzw. Rohre tief genug in der Wand das man diese nicht trifft

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
basti523
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hoffe einfach mal, dass die leerrohre entsprechend den verlegezonen verlegt wurden. Den Tipp mit der Baustellenbesichtigung hatte ich noch vor. Ist aber noch etwas zu früh.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Der Verlegeplan vom Elektriker enthält nur die schematische Aufstellung, also Kabelverbindungen, Dosen und die Schaltung, nicht aber die Position der Leerrohre in den Wänden. Das kann dieser mitunter auch gar nicht wissen, weil die Leerrohre teilweise nicht von ihm verlegt wurden (Wände schlitzt meistens der Elektriker selber, in Beton eingegossene werden auch von den Betongießern selbst gelegt.

Zitat (von Ihr neuer):
By the way, wenn es sich Fertigbauteile handelt und die Leitungen in Rohr verlegt worden sind liegen die Leitungen bzw. Rohre tief genug in der Wand das man diese nicht trifft

Das würde ich so nicht unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von teador):
Der Verlegeplan vom Elektriker enthält nur die schematische Aufstellung, also Kabelverbindungen, Dosen und die Schaltung, nicht aber die Position der Leerrohre in den Wänden.

Klar gibt es eine Rohrverlegungsplan, einen Ausführungsplan. Und dazu den Stromlaufplan, alles gehört zur Dokumentation dazu.
Steht alles in der DIN 18015, kommt der Bauträger dem nicht nach, stellt dies ein Mangel dar.
Insgesamt hat sich die Firma auch an die Installationszonen nach DIN 18015-3 zu richten.
Allerdings sind Generalunternehmer hier in der Dokumentationspflicht oft sehr nachlässig, das kostet Zeit und Geld, was gerne vermieden wird. Den Mangel kann man spätestens bei der Abnahme geltend machen, vielleicht zuvor mal Anklopfen was die Firma dazu meint. Ferner hat man bei der Abnahme auch den Anspruch auf das nach DIN VDE 0100-600 erstellte Prüf und Meßprotokoll.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Also das würde mich mal interessieren wo in der DIN steht das man einen Verlegeplan erstellen muss. Auch ein detailierter Stromlaufplan ist meines Wissens nach für privaten Wohnungsbau nicht vorgeschrieben. Was zur Dokumentation dazu gehört ist das Messprotokoll und ein Belegungsplan für die Verteilung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich bin jetzt echt erschüttert. Wie meint ihr wird überhaupt die Elektrik eingebaut? Nach Bauchgefühl?

Natürlich gibt es Pläne.

Ob diese aber herauszugeben sind, ist eine andere Sache. Was wurde im Kaufvertrag vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Also ich bin seit 36 Jahren Elektriker. Ich habe noch nie einen Verlegeplan bekommen, gebraucht oder erstellt. Es wird in einer zeichnung eingezeichnet wo Schalter, Steckdosen und dergleichen hinkommen, und verlegt wird nach Bauchgefühl und Vorschrifft. Selbst in großen Industrieanlagen wollte nie einer einen Verlegaplan haben, im Hausbau schon gar nicht. Selbst "Schaltpläne", also wie was verdrahtet ist, wurden im Hausbau niemals erstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
basti523
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Zurück zur eigentlichen Frage. Welches Recht habe ich an eventuell vorhandene verlegepläne zu bekommen. Es würde natürlich ausreichen wenn ich wüsste wo die rohre im beton eingegossen sind.

Im Kaufvertrag steht dazu genau gar nichts. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe gilt dann die Regelung, "wenn es einen triftigen Grund gibt die Unterlagen zu besitzen, dann kann ich diese einfordern".

Was ist nun der trifftige Grund? (in meinem ersten Eintrag ganz oben habe ich mal einen Grund formuliert). Weitere Hilfestellung dazu ist erwünscht :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von basti523):
Im Kaufvertrag steht dazu genau gar nichts. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe gilt dann die Regelung, "wenn es einen triftigen Grund gibt die Unterlagen zu besitzen, dann kann ich diese einfordern".

Nun es kommt zum einen darauf an, was wurde vereinbart, VOB oder BGB?
Wurde ein Ausschluss von Dokumentation vereinbart, wie es sich aus dem Text ergibt, leider ja, jedoch ist der Grund schlichtweg von Belang, es nennt sich DIN 18015-2:2010-11 wo nicht nur die Mindestausstattung verlangt wird (was Bauträger auch gerne außer acht lassen) zudem die Dokumentationspflicht.
Was man machen kann, den Bauträger hinweisen das man zur Abnahme einen Sachverständigen mit bringen würde, welcher die Einhaltung der DIN Normen überprüfen wird.
Die ganzen Normen sind im gesamten Text nur gegen Kosten erhält, jedoch findet man genug auch im Netz dazu.

Zitat (von Ihr neuer):
Also ich bin seit 36 Jahren Elektriker. Ich habe noch nie einen Verlegeplan bekommen, gebraucht oder erstellt.

Tja das zeigt eben die Abweichung zwischen Normen und Praxis, in DDS CAD gibt es dafür extra den Layer Einlegeplan und Leerrohre. Wie will der Installationsbetrieb ansonsten die Normgerechte Installation nachweisen?
Mit wird schon passen ist kein Sachverständiger zufrieden.
Zitat (von Ihr neuer):
Selbst in großen Industrieanlagen wollte nie einer einen Verlegaplan haben,

Echt, dabei ist in solchen Bereichen in der Regel eh die Leitungsführung in Kabelrinnen, und diese unterliegen dabei je nach Einstufung vom Brandschutzgutachten auch dem Nachweis eines Funktionserhalt. Und hier kommt dann noch die Bauprodukteverordnung zusätzlich ins Spiel, da kann der Auftraggeber sogar den Nachweis jeder Schraube in der Dokumentation verlangen, und diese ist Bestandteil der Abnahme nach SV Bau durch einen Sachverständigen.

Sollte dazu noch VOB vereinbart sein, gilt die DIN 18382, hier ein Hinweis dazu:
http://www.elektro.net/praxisprobleme/uebergabe-von-dokumentationen-an-den-betreiber-bzw-eigentuemer/
Man kann zwar nur im Abo den gesamten Artikel lesen, jedoch auch den Einzelartikel erwerben um dem Bauträger ein wenig Feuer unterm Hintern zu machen.

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#10
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

,

Zitat (von Ihr neuer):
Also ich bin seit 36 Jahren Elektriker. Ich habe noch nie einen Verlegeplan bekommen, gebraucht oder erstellt.

Tja das zeigt eben die Abweichung zwischen Normen und Praxis, in DDS CAD gibt es dafür extra den Layer Einlegeplan und Leerrohre. Wie will der Installationsbetrieb ansonsten die Normgerechte Installation nachweisen?

Er weißt sie dadurch nach das er sich als Fachbetrieb dazu verpflichtet hat nach den anerkannten Regeln der Technik seine Arbeiten auszuführen. Und die VDE Vorschriften sind nun mal die anerkannten Regeln der Technik.
Mit wird schon passen ist kein Sachverständiger zufrieden.
Zitat (von Ihr neuer):
Selbst in großen Industrieanlagen wollte nie einer einen Verlegaplan haben,

Echt, dabei ist in solchen Bereichen in der Regel eh die Leitungsführung in Kabelrinnen, und diese unterliegen dabei je nach Einstufung vom Brandschutzgutachten auch dem Nachweis eines Funktionserhalt. Und hier kommt dann noch die Bauprodukteverordnung zusätzlich ins Spiel, da kann der Auftraggeber sogar den Nachweis jeder Schraube in der Dokumentation verlangen, und diese ist Bestandteil der Abnahme nach SV Bau durch einen Sachverständigen.

Sollte dazu noch VOB vereinbart sein, gilt die DIN 18382, hier ein Hinweis dazu:
http://www.elektro.net/praxisprobleme/uebergabe-von-dokumentationen-an-den-betreiber-bzw-eigentuemer/
Man kann zwar nur im Abo den gesamten Artikel lesen, jedoch auch den Einzelartikel erwerben um dem Bauträger ein wenig Feuer unterm Hintern zu machen.

Nochmal, es gibt keine Vorschrift in der steht das für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ein Verlegeplan vorgeschrieben ist. Und ja, es wird einfach so installiert. Vor allem ist es bei den Planern leider oft so das die gar keine Ahnung vom Handwerk haben. Die Sanitärleitungen, Abwasser- Heizung und Wasser, die werden ab und an eingezeichnet. Elektro nie.

Und einen trifftigen Grund gibt es auch meist nicht für einen Verlegeplan. Wenn die Installationszonen beachtet werden, vom Installateur und vom Wohnungsinhaber, kann nichts passieren. Da es sich um einen Neubau handelt werden eh kaum Leitungen auf den Wänden sein. Der Gr0ßteil der Installation erfolgt über den Fussboden, in dem es übrigens keine Installationszonen gibt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Oh, da ist in meinem Beitrag einiges komisch zitiert werden. Der Beitrag sollte so aussehen:

Zitat (von Ihr neuer):
,


Tja das zeigt eben die Abweichung zwischen Normen und Praxis, in DDS CAD gibt es dafür extra den Layer Einlegeplan und Leerrohre. Wie will der Installationsbetrieb ansonsten die Normgerechte Installation nachweisen?

Er weißt sie dadurch nach das er sich als Fachbetrieb dazu verpflichtet hat nach den anerkannten Regeln der Technik seine Arbeiten auszuführen. Und die VDE Vorschriften sind nun mal die anerkannten Regeln der Technik.


Nochmal, es gibt keine Vorschrift in der steht das für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ein Verlegeplan vorgeschrieben ist. Und ja, es wird einfach so installiert. Vor allem ist es bei den Planern leider oft so das die gar keine Ahnung vom Handwerk haben. Die Sanitärleitungen, Abwasser- Heizung und Wasser, die werden ab und an eingezeichnet. Elektro nie.

Und einen trifftigen Grund gibt es auch meist nicht für einen Verlegeplan. Wenn die Installationszonen beachtet werden, vom Installateur und vom Wohnungsinhaber, kann nichts passieren. Da es sich um einen Neubau handelt werden eh kaum Leitungen auf den Wänden sein. Der Gr0ßteil der Installation erfolgt über den Fussboden, in dem es übrigens keine Installationszonen gibt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Nochmal, es gibt keine Vorschrift in der steht das für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ein Verlegeplan vorgeschrieben ist. Und ja, es wird einfach so installiert. nie.

Klar doch, gerade die VOB wie oben Verlinkt in Teil C schreibt dies vor.
Zitat (von Ihr neuer):
Vor allem ist es bei den Planern leider oft so das die gar keine Ahnung vom Handwerk haben.

Schon ein recht pauschaler Vorwurf. Gerade die Fachplaner für die Gewerke kommen vielfach aus dem Handwerk, die haben meist erst danach ein Ing Studium oder den Meister gemacht, und nehmen an regelmäßigen Fortbildungen zum Thema Baurecht, allgemeinem Recht, Bauordnungen, Brandschutz usw teil nehmen.
Verständlich auch die Abneigung gegen die Planer, welche ja für den Handwerker gerne der böse Bube sind, wenn es um Aufmaße zu genehmigen geht, oder Freigaben welche nicht vertretbar sind, verweigert werden.
Zitat (von Ihr neuer):
Der Gr0ßteil der Installation erfolgt über den Fussboden, in dem es übrigens keine Installationszonen gibt

Ok und das bei der heute gerne verwendeten Fußbodenheizung?
Wird auch ohne Fußbodenheizung im Bezug auf die Verlegung nach DIN VDE 0298 Teil 3, DIN VDE 0100 Teil 520, DIN VDE 0250 Teil 204, sehr schwierig hier Normgerecht zu verfahren.
Aber hier liegt das Problem, viele Firmen haben nicht mal wie es Vorschrift wäre ein VDE Abo, ganz zu schweigen das diese Änderungen den Elektrikern mal zugänglich gemacht wird. Solche Probleme gehören regelmäßig zum Alltag der bösen Planer, wenn es dann um Abnahmen geht.
Zitat (von Ihr neuer):
Und einen trifftigen Grund gibt es auch meist nicht für einen Verlegeplan.

Fängt ja schon mal einfach bei der Kücheninstalltion an, Hängeschränke sind keine Bildchen, sondern verlangen entsprechende Verankerungen damit das Gewicht an der Wand hält, 6x70 oder 8x75 er Dübel gehen schon bis in die Kabel rein. Ein Flat an der Wand benötigt bei Größen ab 55 Zoll auch Dübel ab 10 mm und entsprechender Tiefe, Die Haken in der Decke für die Hängematte sollte man auch nicht unbedingt mal falsch bohren.

Es gibt deshalb gute Gründe weshalb gerade bei GU wie hier bei der Wohnung oder bei Häusern welche Schlüsselfertig übergeben werden, das hier der Bauherr ein paar Euro für die Abnahme investiert, und hier einen Sachverständigen mit zur Abnahme nimmt. Abweichungen von Mindeststandard bringen wieder Kohle für den Bauherren zurück, oder es muss eben aufwendig nach Installiert werden. Es gibt kaum ein Gewerk wie Elektro und Heizung wo so viel beim Bau versucht wird zu sparen, in der Hoffnung der Kunde kann es nicht feststellen, und wenn dann gibt es entsprechende Nachlässe, wie ein befreundeter Fachbetrieb es nennt, ein EFH muss für unter 5000€ installiert werden, sonst kommt bei den GU gar nicht zum Zug, er macht das einzig richtige, er geht auf solche Anfragen gar nicht ein.

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#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Die Wände sind beton, also wahrscheinlich sind dort leerrohre mit eingegossen worden. Mein berechtigtes Interesse besteht aus meiner Sicht deshalb, da ich nach dem Einzug später Dinge an den innenwänden mit Dübeln befestigen möchte. Dabei möchte ich natürlich keine Leitung (Strom, Wasser) anbohren.


Sofern die Leerohrplanung schon fertig gestellt wurde, übernehmen die Statiker die Folie mit der Leerohrplanung in die Schal- und Bewehrungsplanung. Nach diesen Plänen wird die Wand vom Rohbauer oder vom Fertigteilwerk errichtet. Zu dem Zeitpunkt ist noch kein Elektriker auf dem Bau.

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#14
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Richtig. Da könnte man dann tatsächlich einen Verlegeplan erstellen. Obwohl damit auch nicht alle Wege eingezeichnet sind.

im übrigen wird auch in dem link erklärt das der Eigentümer des Hauses ein Anrecht auf Herausgabe der Messprotokolle und eines Installationsplans hat. Hat auch nie einer bezweifelt. Aber ein Installationsplan ist kein Verlegeplan. im Installationsplan wird lediglich aufgezeichnet wie die einezelnen Anlagenteilen untereinander verdrahtet sind. Und selbst dieses ist für den Eigentümer wenig hilfreich und von nutzen. Dadurch weiß immer noch niemand wie die Leitungen verlegt sind.
Bei einem Neubau habe ich es immer abgelehnt eine Küch zu installieren ohne Küchenplan. Und wenn ein objekt noch nicht verkauft war und es somit keinen Küchenplan gibt verlegen vernünftige Elektriker die Leitungen so das nichts passieren kann.
Wie bereits erwähnt werden im Neubau heutzutage die Leitungen über den Rohfussboden gelegt. Unterhalb der Fussbodenheizung. Somit werden in normalen Räumen schon fast gar keine Leitungen mehr im oberen Bereich der Wände verlegt. Mit ausnahmen natürlich der Schalter. Deswegen nochmal mein Rat, den Bauträger befragen ob man Fotos erstellen darf.

Der Hinweis mit dem Sachverständigen ist richtig. Wenn es um eine Auto,- oder Fernseherkauf geht fragt man immer einen der sich auskennt und Ahnung hat. Nur einen Hauskauf meinen ganz viele könnten sie sleber regeln, auch wenn sie keine Ahnung haben. Den sachverständigen erst bei einer Abnahme hinzu zu ziehen ist zu spät. Der sollte schon in der Planungsphase dabei sein. Das bei der Elektro- und Sanitärausstattung oftmals gespart wird ist auch richtig. Das liegt aber weniger an den Handwerksbetrieben als bei den Bauträgern. Die wollen die Häuser auch nur immer billiger anbieten. Sonderwünsche müss dann halt der Erwerber teuer bezahlen. Dieses alles ist aber normalerweise im Vertrag festgehalten, der aber leider auch ncith immer vom Erwerber richtig gelesen wird

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#15
 Von 
basti523
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Sonderwünsche sind eine Farce. Der Bauträger hat zu Beginn gesagt, alles wäre möglich und am Ende dreht er alles so, dass man nichts ändern kann oder es unendlich viel kostet.

Aber ich bin so weit mit der Ausstattung zufrieden. Vorausgesetzt es wird alles auch ordnungsgemäß erledigt. Aber ich wäre auch gerne in der Lage Dinge zu ändern, gerade bei der elektroinstallation ist es für mich kein Problem weitere Steckdosen zu setzen oder nachträglich die rolläden mit Motor nachzurüsten. Aber dafür wären natürlich auch detaillierte Pläne über die Verlegung der Leitungen hilfreich. Die Preise für Änderungswünsche würde ich auf jeden Fall niemals zahlen.

Aber das ist ja hier jetzt nicht das Thema ;)

Vielen Dank erstmal für die vielen qualitativ hochwertigen Antworten.

Die betonwände meiner Wohnung sind schon fertig. Sie wurden auf Baustelle direkt verschalt und gegossen, also keine fertigteile. Ich konnte das alles leider nicht beaufsichtigen, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht notarieller Käufer war.

Einen Sachverständigen habe ich nicht, weiß auch nicht genau ob dieser jetzt noch Sinn macht. Aber hätte dieser dann ein Recht auf die detailpläne der Verlegung von leerrohren, falls vorhanden? Ich finde es abenteuerlich wie man als Käufer behandelt wird.... Man kann einfach überhaupt nicht selbst kontrollieren wie die Qualität und Vorschriften eingehalten werden beim Bau. Aber zahlen muss man wie ein Weltmeister.

Ich werde morgen gleich mal einen Termin mit dem bauleiter ausmachen und dann versuche ich mit diesem zu besprechen das ich selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen die ordnungsgemäße Fertigstellung der Wohnung in regelmäßigen Abständen kontrollieren möchte und dazu auch die detailpläne benötige.

Beste Grüße



-- Editiert von basti523 am 29.10.2017 23:03

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#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Nur einen Hauskauf meinen ganz viele könnten sie sleber regeln, auch wenn sie keine Ahnung haben

Meist sind es GU welche aufgesucht werden, dabei ist ein Hausbau mit Architekt und Fachplanung auch nicht teurer.
Zitat (von Ihr neuer):
Richtig. Da könnte man dann tatsächlich einen Verlegeplan erstellen. Obwohl damit auch nicht alle Wege eingezeichnet sind.

Doch das ist Stand der Zeit, nicht umsonst haben wir technische Zeichner im Büro.
Zitat (von Ihr neuer):
Das liegt aber weniger an den Handwerksbetrieben als bei den Bauträgern.

Es ist auch nicht so das doe Planungsbüros ein Feind des Handwerker sind, nur die natürlichen Feinde der GU, weil wir die Erlöse schmälern würden.
Zitat (von Ihr neuer):
Dieses alles ist aber normalerweise im Vertrag festgehalten, der aber leider auch ncith immer vom Erwerber richtig gelesen wird

Nur das eben Eigentumswohnungen fast immer von solchen GU errichtet werden, ist bei der Abnahme eben ein SV für den Eigentümer wichtig. Vorher wird bestimmt vom privaten Häuslebauer bestimmt keine Planungsleistung in Anspruch genommen, jedoch bei der Abnahme ein vernünfiges Mängelprotokoll mit Verweis auf Normen bringt dann meist den GU zum Einlenken um locker einige tausend Öken zurück zu stecken, denn meist ist eine Summe xy günstiger als wieder nach zu Installieren.
Zitat (von Ihr neuer):
Wie bereits erwähnt werden im Neubau heutzutage die Leitungen über den Rohfussboden gelegt. Unterhalb der Fussbodenheizung.

Sehr umstritten wegen auch der Erwärmung bezüglich der VDE 0298.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von basti523):
ch werde morgen gleich mal einen Termin mit dem bauleiter ausmachen und dann versuche ich mit diesem zu besprechen das ich selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen die ordnungsgemäße Fertigstellung der Wohnung in regelmäßigen Abständen kontrollieren möchte und dazu auch die detailpläne benötige.

Mach bitte ein Foto von seinem Gesicht und zwar direkt nach dem Du ihm das so gesagt hast.

Und falls Du mit dem Wort "Baustellenverbot" - welches er dann vermutlich verwendet - nichts anfangen kannst: Das ist wie Hausverbot, nur halt für die Baustelle.



Zitat (von basti523):
ich bin seit kurzem Käufer einer eigentumswohnung

Kaufe erst mal, dann hat man auch mehr Rechte wenn man Eigentümer ist.
Nur weil man was kaufen will, hat man keinerlei Rechte.
Und dann kommt es darauf an, was genau man verienbart hat, z.B. ob Zahlungen erst nach Bauabschnitten fällig werden oder erst ganze am Ende oder ganz an Anfang.



Zitat (von basti523):
gerade bei der elektroinstallation ist es für mich kein Problem weitere Steckdosen zu setzen

Man hat entsprechend Zulassungen um an den elektrischen Anlagen zu arbeiten? Eintrag in die relevanten Verzeichnisse? Oder einen Handwerkler an der Hand der das ganze später abnimmt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
basti523
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Ah, mein Fehler, ich habe schon gekauft. Notartermin war vor kurzem.

Ich habe also nicht das Recht alle wichtigen Bauabschnitte zu begutachten? Ich würde z. B. sehr gerne das richtige Einsetzen der Fenster kontrollieren. Das kann ich ja später nicht mehr sehen wenn der putz über die dichtbänder drüber ist.

Also wenn ich einen bausachverständigen beauftrage, muss dieser doch auch Zugang zur Baustelle bekommen?
Warum dann nicht auch ich?
Das ist doch lächerlich, wenn mir untersagt wird, die Baustelle zu besichtigen um eventuelle fehlerhafte Ausführungen zu dokumentieren die ich später bei endabnahme nicht mehr feststellen kann.

Ich habe übrigens schon für die ersten beiden Bauabschnitte bezahlt.

Die können also Pfusch am Bau betreiben wie sie wollen, klatschen am Ende dann putz drauf damit alles von außen schön ist und in 2 Jahren schimmeln mir die Wände oder wenn ich die fußbodenheizung zu warm aufdrehe schmoren mir die Kabel im Boden durch wegen der falschen Verlegung?

Und dagegen kann ich selbst nichts machen, weil der bauleiter mir baustellenverbot erteilt? Das kann ja nicht richtig sein. Habe ich kein Recht auf Kontrolle der Bauarbeiten? Muss ich blind dem Bauträger vertrauen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von basti523):
Habe ich kein Recht auf Kontrolle der Bauarbeiten? Muss ich blind dem Bauträger vertrauen?

Kaum ein GU mag es wenn die Eigentümer selbst auf der Baustelle anwesend sind. Jedoch sollte man den Vertrag mit dem GU mal durchlesen, wenn kein Ausschluss zum Betreten dabei ist, und man eben Sicherheitsschuhe und einen Helm trägt sollte der Bauleiter sein Verbot schriftlich begründen, danach geht man zum Anwalt und dagegen vor, Zumal die Bauleiter auch Vorgesetzte haben.
Zitat (von basti523):
Also wenn ich einen bausachverständigen beauftrage, muss dieser doch auch Zugang zur Baustelle bekommen?

Entweder es wird so hingenommen, oder es erfolgte zuvor ein wenig Schriftverkehr zwischen dem eigenen Anwalt und dem Bauträger.
Zitat (von basti523):
Das ist doch lächerlich, wenn mir untersagt wird, die Baustelle zu besichtigen um eventuelle fehlerhafte Ausführungen zu dokumentieren die ich später bei endabnahme nicht mehr feststellen kann.

Man weis doch wenn man sich mit einem GU einlässt, das dieser gerne Kosten einspart, das ist deren Gewinn.
Vielleicht klappt es auch und der Bauträger sieht ein, mit dem Kunden kann er nicht so verfahren, und es geht ohne Anwalt, jedoch je früher man selbst die Fehler dokumentiert desto leichter ist es bei der Abnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von basti523):
Ah, mein Fehler, ich habe schon gekauft.

OK, das gibt bessere Rechte.

Man sollte aber wie gesagt eher mit Entgeisterung statt Begeisterung beim Vertragapartner rechnen.



Zitat (von basti523):
Also wenn ich einen bausachverständigen beauftrage, muss dieser doch auch Zugang zur Baustelle bekommen?

Unter Umständen. Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.



Zitat (von basti523):
Warum dann nicht auch ich?

Der eine ist Fachmann. Der andere ahnungloser Laie der den Bauablauf behindert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Man sollte sich auch von dem Gedanken befreien das alle nur Murks machen. Wenn du einen Sachverständigen dazu holst wäre es angeraten er solle sich vor allem auch andere Sachen angucken, vor allem Naßbereiche im Bad oder die Gründung und Kellerabdichtungen. Wenn da gemurkst wurde ist es immer teuer und ärgerlich.

Einen Zugang zur Baustelle kann dir schon alleine aus Versicherungstechnischen Gründen verwehrt werden. Den der GU haftet für das und die auf der Baustelle

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Man sollte sich auch von dem Gedanken befreien das alle nur Murks machen.

Es wird bei GU immer billig gearbeitet, das muss jedem klar sein, denn wer bei solchen Ausschreibungen zum Zug kommt, muss seine Leute auch bezahlen, da wird an jedem Eck eingespart, und gerade Normen und Vorschriften mal großzügig ausgelegt.
Zitat (von Ihr neuer):
Einen Zugang zur Baustelle kann dir schon alleine aus Versicherungstechnischen Gründen verwehrt werden.

Nö ganz einfach nicht, es muss eine Sicherheitsunterweisung erfolgen und die entsprechende PSA vorhanden sein, wenn Sicherheitsschuhe und Helm auf der Baustelle eben Pflicht sind, dann gilt dies für alle, auch der zu Rate gezogene Sachverständige hat die PSA dabei.
Zitat (von Ihr neuer):
Wenn du einen Sachverständigen dazu holst wäre es angeraten er solle sich vor allem auch andere Sachen angucken,

Man sollte es auch mit Abwägung betreiben, Elektro, Heizung / Sanitär bieten gerade nach dem Verputzen am wenigsten Möglichkeiten hier die fachgerechte Ausführung zu einfach durch Sichtprüfung zu überwachen. So hart es klingt, alles was im Putz verschwindet ist gerne ein Sparpotential, man hat schon anstatt der ausgeschriebenen NYM-J Stegleitungen in der heutigen Zeit unter Putz gefunden, mit der Begründung das Schlitzarbeiten so nicht notwendig gewesen wären.
Zitat (von Ihr neuer):
die Gründung und Kellerabdichtungen.

Die Sachen sind relativ einfacher zu Reklamieren, da es bei Wohnungen eben eine Eigentümergemeinschaft gibt, wo dann entsprechend mehr Kläger vorhanden wären.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Nun, ausser wenn in der Baubeschreibung NYM vorgeschrieben ist besteht auch kein Grund eine Stegleitung nicht zu verwenden. Gerade wenn du immer auf die Normen verweist kann man durch Verwendung von Stegleitung ganz vielen Problemen aus dem Weg gehen. Zum Beispiel bei dem Unsinn mit den horizontalen Schlitzen. Wie würdest du denn vorschlagen wie eine Lampenleitung an eine Betondecke kommt?
Ich habe auch schon erlebt das ich in einem Reihenhaus in den Haustrennwänden mit Verweis auf den Schallschutz keine Schalterdosen fräsen darf. Auf die Frage wo ich denn dann z.B. die Steckdosen für das Bett im Schlafzimmer die Steckdosen hin machen sollte, löste das rege Diskussion über die Planung und Ausführung der Häuser aus. Denn wenn Häuser so gebaut werden,nur um Geld zu sparen, das an einer kompletten Seite keine Steckdosen, Antennedosen oder Schalter eingebaut werden dürfen ist das schon ganz schöner Unsinn.
Die Gas-Weasser-Sch...leute haben da noch größere Probleme. Es gibt soviele Vorschriften jm und auf dem Bau die totaler Unsinn sind, und deswegen auch nicht praktikabel. Weder für den Installateur, noch für den Eigentümer/ Nutzer hinterher.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Gerade wenn du immer auf die Normen verweist kann man durch Verwendung von Stegleitung ganz vielen Problemen aus dem Weg gehen.

Und sich neue Probleme mit der VDE 0606 teil 1 schaffen, denn dann müssen die Dosen isoliert sein, also keine normalen Kaiserdosen dürfen verwendet werden. Kostenersparnis damit wieder zu Null, und damit für den Bauherren wieder an Ansatz für eine Nacherfüllung zu fordern. Ferner wäre die DIN 4102-1 zu beachten, was gerade bei Holzständerbauweise es unmöglich macht, und Feuchträume wie Bäder sind grundsätzlich Taboo.
Zitat (von Ihr neuer):
Wie würdest du denn vorschlagen wie eine Lampenleitung an eine Betondecke kommt?

Wie wäre es mit der althergebrachten Weise, in die Betondecke, wobei heute bei gehobener Bauweise die Decken zwecks Downlight eh abgehängt werden.
Zitat (von Ihr neuer):
Es gibt soviele Vorschriften jm und auf dem Bau die totaler Unsinn sind, und deswegen auch nicht praktikabel. Weder für den Installateur, noch für den Eigentümer/ Nutzer hinterher.

Viele technische Regeln welche immer wieder eine Änderung erfahren (in der VDE drei bis viermal im Jahr) basieren unterm Strich auf Grund von ereigneten Vorfällen oder Änderungen in der Technik. Auch spricht sich in der Branche herum, das über 75% der Installateure es mit dem Überspannungsschutz nach de letzen Änderung (2016) nicht genau nehmen, jedoch ist die Änderung genau den technischen Änderungen der Technik geschuldet, und es gibt nur den Punkt Kosten warum dies nicht beachtet wird.
Zitat (von Ihr neuer):
. Denn wenn Häuser so gebaut werden,nur um Geld zu sparen, das an einer kompletten Seite keine Steckdosen, Antennedosen oder Schalter eingebaut werden dürfen ist das schon ganz schöner Unsinn.

Kein Unsinn, sondern ein klarer Mangel. Und man braucht dabei nicht raten, es war ein GU?
Genau einer der Gründe warum man bei GU als Bauherr aufpassen muss, mehr als man selbst fachlich kann, und darum sind die Planer welcher meist auch nebenher als SV bei Abnahmen oder Bauaufsicht tätig sind, oft schon überlastet. Früher war es vielleicht ein zwei solcher Aufträge, heute schon fast an der Tagesordnung, und die Preise sind eben nach HOAI für den Kunden überschaubar, vor allem wenn schon außergerichtlich dann statt Nachbesserungen falls der Bauherr darauf verzichten kann, eben Geld richtig Bauherr fließt. Eine Steckdose nach DIN Mindestaustattung vergessen sind locker wenn man Schlitzarbeiten/ Verlegen / Verputzen und Malerarbeiten rechnet gute 500€ als Verhandlungsbasis wert, wenn der Bauherr darauf verzichtet.
Es geht nicht um den Sinn der Vorschriften und Verordnungen, sondern um den Punkt, der Bauherr bezahlt in der Regel eine Summe für eine normgerechte und fachgerechte Ausführung, und wenn sich GU und Installateur nicht daran halten, haben diese einen monetären Vorteil zum Nachteil des Bauherren.

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