Herausbekommen der Arbeits-Sachen von Vermietern - Verlängerung der Aufbewahrung der Sachen - Geld u

8. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dothek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausbekommen der Arbeits-Sachen von Vermietern - Verlängerung der Aufbewahrung der Sachen - Geld u

Hallo liebe Leute,

1. Schutz und Verlängerung der Aufbewahrung der Sachen nach Zwangsräumung für ALLES.

2. Herausgabe von Arbeits-Sachen beim Künstler und Autor.
______________________________________________________________________________

Darf der Vermieter sowas wie Farben, Leinwände, Kunstwerke, Pinsel,
Cds mit gespeicherten Daten, Arbeiten, Photographieren, Digitalisierten Kunstwerken, Texten,
Computer, Drucker usw. (alte Geräte,gekauft damals für 30 Euro,
doch funktionieren und mit wichtigen Daten, der ganzen Arbeit seid 5 Jahren)

Welche Gesetze und weitere Informationen helfen die Sachen herauszubekommen,
wenn diese nach Zwangsräumung von Vermietern eingesperrt wurden.
Bitte um weitere Informationen und Kontakte zum Thema - Dringend - DANKE SEHR
Vom Gerichtsvollzieher wurde gesagt, die Herausgabe der Sachen wäre innerhalb von 4 Wochen möglich
wenn etwas Geld man geben würde. ( 1 Miete war im Rückstand)
Geld geben ist derzeit nicht möglich, doch meine Arbeiten und Kunstwerke
könnten Geld mit sich bringen, wenn deren Verkauf möglich wäre usw.
Und nichts davon soll auf dem Müll landen, denn meine Kunstwerke Originale sind für mich
sehr wertvoll.

Besten Dank
und ich wünsche Euch auch alles an Infos, die Ihr braucht.



-- Editiert von Moderator am 08.07.2015 12:36

-- Thema wurde verschoben am 08.07.2015 12:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

:forum:

Das ist Vollstreckungsrecht und nicht Arbeitsrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Als erstes wäre es doch mal hilfreich, das ganze im passenden Forum zu posten ...



Zitat:
doch meine Arbeiten und Kunstwerke
könnten Geld mit sich bringen, wenn deren Verkauf möglich wäre usw.

Hofft der Vermieter wohl auch und hat deshalb das Pfandrecht ausgeübt. Die Folge wird sein, das die Sachen dann von ihm verwertet werden um die Schulden zu decken.



Zitat:
denn meine Kunstwerke Originale sind für mich sehr wertvoll.

Hoffentlich auch für andere, sonst kommen noch die Entsorgungskosten dazu ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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