Heizungsventil wechseln

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
jr88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Heizungsventil wechseln

Hallo Liebe Forums-Mietglieder,

kurz zu meiner Situation. Mein ehemaliger Vermieter halt seit 10 Monaten den Restbetrag meiner Kaution zurück und möchte diese nicht auszahlen.
Grund hierfür ist, dass ein Heizungsregler kaputt gegangen ist. Ihr habe schon eingelenkt und gemeint, das ich den Zeitwert erstatte und dieser von der Restkaution abgezogen wird inklusive der Nebenkosten.
Der Vermieter verlangt aber die Reparatur bzw. den kompletten Austausch des Heitzungsventils durch einen Handwerker da die Heizung von 1967 ist und es keine passenden Heizungsregler mehr zu kaufen gibt. Ich sehe es aber nicht ein dies zu bezahlen, da ich keinen direkten Zugriff auf das Ventil habe.

Weiterhin hat der Vermieter eine Badrenovierung und Sanierung für das kommende Jahr geplant. Dies wurde schon bei meinem Einzug kommuniziert.
Wie ist die Rechtslage.

Vielen Dank für Eure Ratschläge. Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was sagte denn Ihr MV bezüglich der Kleinreparatur? Wir reden hier über welche Beträge?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jr88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Welchen Betrag meinst du. Restkaution sind 400 Euro. Handwerksangebot wurde mir bisher noch nicht vorgelegt. bzw. ich weiß nicht ob das überhautp repariert wurde.
Danke

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von jr88):
Welchen Betrag meinst du. Restkaution sind 400 Euro. Handwerksangebot wurde mir bisher noch nicht vorgelegt. bzw. ich weiß nicht ob das überhautp repariert wurde.
Danke

Gruß


Nein, ich meine was war seinerzeit bezügl. der Kleinreparaturen vereinbart? IdR sind es zwischen 70-150 €, die könnte der VM dann auch in Rechnung stellen, frei von Zeitwerten.

Auffordern würde ich wie folgt:

Zitat:
Geehrter Ex-Vermieter,

ich fordere Sie hiermit auf die gezahlte Kaution abzurechnen und auszuzahlen bis zum (würde ich mal 14 Tage-Frist nehmen).

MfG
Ex-MIeter


VM hat hier Pech, weil er die Kaution hätte abrechnen müssen innerhalb von 6 Monaten. So hat er nun Pech inne Verlosung.

1x Hilfreiche Antwort

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