Heizung Nachtabsenkung

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Heizung Nachtabsenkung

Wir wohnen jetzt über 10 Jahre in unserer Mietwohnung. Die Heizungsanlage lief in der Heizperiode Tag und Nacht. Abgerechnet wird über einen Warmwasserzähler ohne Verdampfer an den einzelnen Heizkörpern.

Um die Temperaturen zu regeln, haben wir uns einstellbare Thermostate zugelegt. Somit konnten wir selbst die Heizung drosseln, um z.b. eine Nachtabsenkung zu regeln.

Nun hat sich jedoch die Hausverwaltung geändert. Die neue Hausverwaltung drosselt ab 22 Uhr die Heizung, um 6:30 Uhr (da bin ich schon eine halbe Stunde wach) sind die Heizkörper noch kalt. Muss ich das so akzeptieren? Ich wohne in Berlin.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Der Vermieter ist ja sogar angehalten (zum Vorteil der Mieter) wirtschaftlich zu handeln.
Die Nachtabsenkung der Heizungsanlage ist aber auch ganz normal schon lange Standard.
Ganz aus übernacht ("Heizkörper kalt") geht aber nicht.

Andererseits hat der Vermieter bei einer Zentralheizungsanlage auch Heizpflichten, d.h. er muss während der üblichen Tagesstunden > von 6:00 bis 23:00/24:00 Uhr dafür sorgen, dass der Mieter seine Räume angemessen beheizen kann - z.B.
LG Berlin GE 98, 905: Die vom Vermieter zwischen dem 1.10. bis zum 30.4. des Folgejahres geschuldeten Raumtemperaturen betragen:
a) 6.00 bis 23.00 Uhr für Wohnräume 20°C
b) 6.00 bis 23.00 Uhr für Bad und Toilette 21°C
c) 23.00 bis 6.00 Uhr in allen Räumen 18°C
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl014.htm
(Achtung: die Gerichte sind hinsichtlich Temperaturen und Zeiten teils recht unterschiedlicher Meinung - daher auch die ortsbezogene Seite vom Berliner Mieterverein)

Mit einem kurzen Hinweis an den Vermieter/Verwalter sollte sich das eigentlich regeln ... eigentlich.
Falls nicht dann eben mit mehr Druck nachhaken - ggf. auch mit anderen Nutzern gemeinsam.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke schön

1x Hilfreiche Antwort

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