Heizkosten gestiegen aufgrund defekter Heizung

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)
Heizkosten gestiegen aufgrund defekter Heizung

Guten Tag!

Mein Thema sind die immer höheren Anteile der Heizkostenabrechnungen meines Vermieters.
Für das Jahr 2012 waren es noch 840,-Euro – welche ich bezahlt habe
Für das Jahr 2013 wurde es 1.082,- Euro – welche ich bezahlt habe
Für das Jahr 2014 ist der Betrag nun 1.144,- Euro – welcher noch offen ist

Erklärung:
Winter 2012- 2013 erste Probleme mit den Heizungsreglern und eine Firma tauscht diese aus, ohne großen Erfolg im späteren Verlauf.
Herbst 2013 abermals Probleme mit den Heizungsreglern. Diese wurden nun durch den Vermieter ausgetauscht.
Winter 2013 - 2014 in der Wohnung ging die Einstellung entweder nur sehr kalt oder sehr heiß, da trotz neuer Heizungsregler keine richtige Regulierung möglich war.
Sommer 2014 Heizungswasser abgelassen und ganz neue Heizungsventile eingesetzt. Seit dem läuft es richtig.

Ich vermute, ich hätte die Heizkostenabrechnung von 2013 so gar nicht bezahlen dürfen, da die extremen Temperaturen im Winter (Oktober bis Dezember) ja nicht mein Verschulden waren und ich auch noch Unannehmlichkeiten dadurch hatte.

Wie kann ich denn nun bei der aktuellen Heizkostenabrechnung für 2014 vorgehen?
Dort waren ja auch von Januar bis März diese höheren Kosten angefallen?
Ich empfinde es nicht gerechtfertigt diese Heizkosten wie davor gänzlich zu übernehmen.
Was kann ich dem Vermieter zur Einigung am besten vorschlagen?
Und welche Möglichkeiten habe ich zur Argumentation?
Ich habe leider keine Unterlagen oder e-mails von diesem Ablauf.

Freue mich über Tipps!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute, ich hätte die Heizkostenabrechnung von 2013 so gar nicht bezahlen dürfen, da die extremen Temperaturen im Winter (Oktober bis Dezember) ja nicht mein Verschulden waren und ich auch noch Unannehmlichkeiten dadurch hatte.

Witzige Einstellung, du solltest den Wettergott verklagen.
Du hast selbstverständlich die notwendigen Kosten zu tragen. Wenn du nachweisen kannst, dass dir durch die defekte Heizung Mehrkosten entstanden sind, dann brauchst du diese natürlich nicht zu zahlen. Kannst du das nachweisen? Kannst du die Höhe bestimmen? Falls nicht, dann solltest du versuchen mal mit deinem Vermieter zu reden und mit diesem eine Einigung zu erzielen.
Hast du auf eine Beseitigung des Mangels gedrängt? Wie hat der Vermieter reagiert? In deinem Fall kommt es auf viele Umstände an. Ob sich der Aufwand lohnt, wenn keine Einigung erzielt werden kann,........ das wage ich zu bezweifeln.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von -Susanne-):
Dort waren ja auch von Januar bis März diese höheren Kosten angefallen?


In dieser Zeit fallen mehr als 50% der Heizkosten an. Der Betrag ist immer noch offen? Wann hast Du denn die Abrechnung bekommen? Nach 30 Tagen befindest Du Dich automatisch in Verzug und der Vermieter kann die Nachzahlung einklagen (auf Kosten des Mieters!)

Natürlich lohnt es sich, die Rechnungen einzusehen, dafür hat man ein Jahr Zeit.

Wenn das Heizöl verbraucht wurde, muss es auch bezahlt werden.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Irgendwelche Zahlen von Heizkosten oder von Heizkostennachzahlungen sagen rein gar nichts aus.
Und einfach mal herumgenörgelt ist schnell.

Der Haken ist nur, dass Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung auch substantiiert vorzutragen sind - d.h. mit nachvollziehbarer, sachlicher Begründung.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieter-widerspricht-nebenkostenabrechnung/

Es klingt zwar wirklich so, als meintest Du der Vermieter wäre dafür verantwortlich, dass ein Winter warm oder kalt war. Aber falls Du für 2014 tatsächlich Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung vorbringen willst, dann musst Du Dich eben auch näher damit befassen, um darzulegen und zu begründen welche Mehrkosten Dir durch die defekten Thermostatventile entstanden sein sollen. Natürlich sind die normalen Teuerungen der Heizkosten-Bestandteile ebenso davon abzugrenzen (auch dafür kann Dein Vermieter nichts) wie z.B. durch kalte******rung bedingte höhere Heizkosten.

Das dürfte nicht so einfach werden - ist aber durchaus machbar.
Fängt ersteinmal an mit der Ermittlung von Heizkosten je m² Wohnfläche/Jahr sowie Gegenüberstellung zu den Mittelwerten je nach dem von Dir bewohnten Gebäude und Beheizungsart (mit/ohne zentraler WW-Bereitung?) - (z.B. Heizspiegel 2014 = Heizkosten 2013), jeweiliger Anteil am Gesamt-Hausverbrauch - natürlich auch unter Einbeziehung eines "Normaljahres" mit nicht-defekten Thermostatventilen. Das könnte eine recht schöne Tabelle ergeben und damit dürften sich schon viele Abende interessant verbringen lassen.

Möglicherweise zeigt sich aber nach Abgrenzung der normalen Teuerung schon, dass die reinen Mehrkosten es sich gar nicht lohnen, noch viele weitere Stunden in die genauere Ausarbeitung zu investieren.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von -Susanne-):
Mein Thema sind die immer höheren Anteile der Heizkostenabrechnungen meines Vermieters.
Für das Jahr 2012 waren es noch 840,-Euro – welche ich bezahlt habe
Für das Jahr 2013 wurde es 1.082,- Euro – welche ich bezahlt habe


Bezahlt oder nachgezahlt?

Wie groß ist denn die Wohnung, wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen und welche Heizungsart?

Wurden die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung mal erhöht?

Das die Heizkosten jährlich steigen muß nicht zwingend an einer defekten Heizungsanlage liegen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten auf meinen Beitrag!

Allerdings muss ich hier noch etwas richtig stellen. Ich habe in keiner Weise dem Vermieter die Schuld für einen kalten Winter gegeben. Es ging um die hohen Kosten, die für mich bei einer defekten Heizung anfielen. Der Vermieter wusste davon, meinte aber noch kurz vor dem Winter 2013, dass er den Schaden nicht beheben könnte, weil er dazu das Wasser im kompletten Haus abstellen müsste und das erst wieder im Sommer möglich sei.

Es war so, dass in meiner Wohnung die Heizungen ständig ausgingen, wenn sie auf eine niedrige Stufe eingestellt waren. Gleichzeitig bekam man sie nur noch unter grober Gewalt an, d.h. ich musste dann mit mehreren Hammerschlägen gegen den Heizungsregler bewirken, dass sich der darunter sitzende Stift löste und die Heizung wieder warm werden konnte. Der Vermieter meinte, ich sollte doch dazu das ganze Ventil ab- und anschrauben, was mir aufgrund mangelndem technischer Fähigkeit allerdings nicht möglich war.

Wenn ich nun nach einem langen Tag erst spät am Abend nach hause kam, wollte ich mit dem Hammerschlägen gegen den Heizkörpoer nicht alle Nachbarn im Haus aufwecken und hatte demnach nur die Wahl zwischen einer absolut kalten oder aufgeheitzen Wohnnung. Das ich mich gerade im Winter bei Minustemperaturen für die letztere Variante entschieden habe, liegt dabei nahe, oder?

Was die Abrechnung betrifft, so habe ich von meinerm Vermieter die Abrechnung für das Jahr von Jan.- Dez.2104 erst vor einer Woche erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)

P.S.: Von Januar bis Dezember 2014 meinte ich natürlich! ;-)

3x Hilfreiche Antwort

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