Heizkosten ausschließlich über qm?

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477153-11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten ausschließlich über qm?

Hallo
Ich bin vor kurzem umgezogen. In der neuen Wohnung wird mit Wärme Austausch geheizt. Allerdings ist mir jetzt aufgefallen das der Vermieter wohl auch sein Warmwasser über die Heizung aufbereitet, ich als Mieter aber einen Durchlauferhitzer habe. An den Heizkörpern befinden sich keinerlei Verbrauchsanzeigen und es soll ausschließlich nach qm abgerechnet werden. Ist das überhaupt zulässig?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von fb477153-11):
wird mit Wärme Austausch geheizt
das ist mir unverständlich > was ist gemeint? (z.B. Zentralheizung, Fernwärme, oder ?)

Zitat (von fb477153-11):
An den Heizkörpern befinden sich keinerlei Verbrauchsanzeigen und es soll ausschließlich nach qm abgerechnet werden. Ist das überhaupt zulässig?

Wenn die Heizkostenverordnung gilt (Zentralheizung), dann ist die verbrauchsunabhängige Kostenverteilung nur dann zulässig, wenn eine Ausnahme gemäß Heizkostenverordnung vorliegt > z.B. § 2 Heizkosten V
"Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor."
Dann müsste diese Art der Heizkostenverteilung aber im Mietvertrag ("rechtsgeschäftlich") auch so vereinbart sein.
Es gibt allerdings noch weitere Ausnahme - im Prinzip dann, wenn die Verwendung von Verbrauchsmesseinrichtungen die Heizkosten nur unnötig verteuern würde (Messgeräte und Verbrauchsabrechnung kosten ja auch wieder Geld = ebenfalls umlagefähige Betriebskosten)

Seine Warmwasserbereitungskosten müsste der Vermieter aber durch Vorwegabzug absondern. Ggf. durch rechnerische Ermittlung nach § 9 der erwähnten Heizkostenverordnung.

Dass an den Heizkörpern keinerlei Verbrauchsanzeigen sind, hättest du aber auch vor der Anmietung schon bemerken können - und dann hättest du schon fragen können/müssen, wie sich das mit der Verbrauchsabrechnung denn so verhält ;)

Wann wurde das Gebäude errichtet?
Was sagte der Energieausweis? (auch zu Beheizungsart, Energieverbrauch, erneuerbare Energien)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
fb477153-11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wärme Austausch Pumpen ziehen die Wärme aus Erde, Wasser oder Luft. Ich musste auch erstmal nach lesen . In diesem Fall aus einem großen Teich. Gespeist werden damit 3 Wohnungen. Davon 2 vermietet.
Das sie auch ihr Warmwasser darüber laufen hat, wurde wohlweislich verschwiegen und kam nur durch einen dummen Zufall raus ( ihr Untermieter hat sich verquatscht)
Das Gebäude ist ein umgebautes Nebengebäude eines ehemaligen Bauernhofs. Zuerst nur eine Wohnung, die als ferienwohnung vermietet war. Seit Anfang diesen Jahres 2 Wohnungen und ein zusätzliches Gästezimmer mit Bad, welches die Vermieterin untervermietet hat.
Ja, das ich die fehlenden Verbrauchszähler nicht bemerkt habe, hat mich selbst geärgert. Im Nachhinein drüber nachgedacht, hat die Dame mich bei der Besichtigung zu gut abgelenkt
Der Energie Ausweis sollte nachgereicht werden, was bis heute nicht passiert ist. Selbst nach Aufforderung mit Frist nicht.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb477153-11):
An den Heizkörpern befinden sich keinerlei Verbrauchsanzeigen und es soll ausschließlich nach qm abgerechnet werden. Ist das überhaupt zulässig?


Ja, hier liegen sogar zwei Ausnahmegründe nach § 11 der Heizkostenverordnung vor:

1. "ehemaliger Bauernhof" - Gebäude, dass vor 1981 bezugsfertig war.
2. "Wärmepumpe im Teich"-

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Damit entfällt auch das Kürzungsrecht nach §12 HeizkostenV.

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#5
 Von 
fb477153-11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten.

Inzwischen weiß ich, das das Gebäude ein ehemaliger Stall ist und dieser in den 90ern zu 1 FerienWohnung und Anfang diesen Jahres dann zu 2 Mietwohnungen umgebaut wurden. Gilt das trotzdem als bezugsfertig vor '81?

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Das ist egal, weil ja schon der Umstand Wärmepumpe die Ausnahme nach § 11 Abs 3 Heizkostenverordnung begründet.
§ 11 Ausnahmen .....
3. Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden
a) mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen oder ...

https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__11.html

Zitat (von fb477153-11):
Der Energie Ausweis sollte nachgereicht werden, was bis heute nicht passiert ist. Selbst nach Aufforderung mit Frist nicht.
Dann kannst du das jetzt auch abhaken. Auf Einsicht in den Energieausweis hat der Mietinteressent vor der Anmietung einen Anspruch - während des laufenden Mietverhältnisses nicht mehr. Das Einsichtsrecht ist als Entscheidungshilfe vor der Anmietung gedacht - z.B. damit der Mietinteressent einschätzen/abwägen kann, ob ein höherer Mietpreis z.B. durch Heizkostenersparnis/Brennstoffersparnis gerechtfertigt ist oder ob man mit höheren Heizkosten zu rechnen hat, weil das Gebäude mit einem älteren Heizsystem beheizt und nicht wärmegedämmt ist.

Zitat (von fb477153-11):
Ja, das ich die fehlenden Verbrauchszähler nicht bemerkt habe, hat mich selbst geärgert. Im Nachhinein drüber nachgedacht, hat die Dame mich bei der Besichtigung zu gut abgelenkt
Warum ärgern? Freu dich doch. Deine Wohnung wird mit einem innovativen Heizsystem beheizt, du hast keine Kosten für Brennstoffverbrauch (das einzige was diese Art der Heizung verbraucht ist Strom für die Pumpen) ... und hattest offensichtlich nichtmal Grund wegen eines angemessen höheren Mietpreises dich vor der Anmietung näher für Beheizung/Betriebskosten zu interessieren (diese Technik kostet ja auch entsprechend mehr - spart aber dem Mieter dauerhaft Kosten).
Bei allen "normalen" Heizsystemen fallen zusätzlich zu den reinen Heizkosten noch Kosten für die Verbrauchsmessung und Aufteilung/Abrechnung an - im Schnitt 100-150€ je Wohnung jährlich - auch das wird dir durch die Wärmepumpentechnik/Ausnahme nach HeizkVO erspart.

Einziger verbleibender Punkt wäre, dass die Warmwasserbereitungskosten, die nicht auf Mieträume entfallen, von den Heizkosten zu trennen sind. Ob die damit herauszurechnenden Stromkosten für die WW-Bereitung des Vermieters oder die dadurch entstehenden Kosten (1 Wärmemängenzähler ca 90€/Jahr : 3 Parteien = 30€/Jahr) höher sind, das zeigt sich dann hinterher. Möglicherweise wird die Abrechnung dann "ordnungsgemäßer" aber das Ergebnis in Kosten teurer für dich.

PS hier mal noch ein Link - auf Seite 3 geht es um Wärmepumpentechnik und korrekte Abrechnung
> Erneuerbare Energien IHKS-Fachjournal (PDF)


-- Editiert von Lolle am 26.10.2017 11:54

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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