Heizkosten ablesen mit Röhrchen - illegal ?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
svcds
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)
Heizkosten ablesen mit Röhrchen - illegal ?

Guten Tag,

also wohne in einer Mietwohnung und habe die Röhrchen zum Ablesen, also Verdunstungsmessgeräte.

Letztes Jahr hatte ich selten die Heizung an, hab ab und zu "gefroren". Dann kam der Schock und ich musste 140 Euro nachzahlen.

In einem anderen Forum las ich gerade

--Zitat von Bill Yard:
Diese Verdunstungsmessgeräte sind einfach nur eine Behelfslösung und
eigentlich Betrug. Das ist wohl auch der Grund, warum nicht 100% der
Heizkosten über diese HKV abgerechnet werden.

Auch wenn die Heizkörper das ganze Jahr völlig zugedreht sind, verdunsten
einige Einheiten aus den Röhrchen. Sei es durch defekte Ventile oder
vertikal durch den Raum laufende Heizungsrohre.

Die Ar_schkarte haben aber die Wohnungen in Südrichtung mit direkter
Sonneneinstrahlung. Hier verdunsten die meisten Einheiten nicht im Winter,
sondern im Sommer. Wenn man die Sonne reinlässt und 30 Grad im Zimmer
hat, ist schnell mal eine Einheit weg. Und die kann, je nach Objekt, schon
mal 25-50 Euro kosten.--

Mir kam das auch spanisch vor, ich hab nie im Leben so viel verbraucht.

Habt ihr eine Idee, was ich machen kann?

Liebe Grüße
svcds

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Nichts.

Bill Yard scheint ein ziemlicher Spinner zu sein.



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30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
svcds
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

wen ? mich?

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9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
svcds
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

kommt ja nicht infrage:) wollte ja nur fragen, ob es legal ist

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Ob an- oder ausgezogen: Diese Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungssystem sind zugelassen und legal. Und die sogenannte Kaltverdunstung trifft alle Nutzer, wodurch sich der Verteilungsmaßstab zwischen den Parteien nicht ändert.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Das ist wohl auch der Grund, warum nicht 100% der
Heizkosten über diese HKV abgerechnet werden.


Abgesehen davon, daß kein Erfassungssystem zu 100 % abgerechnet wird, ist das ua für die Cracks gedacht, die sich ihre Wohnung von ihren Nachbarn heizen lassen.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Bei Verdunstungsmessgeräten verdunstet auch im Sommer einige Flüssigkeit, die je nach Lage des Raumes und der erreichten Temperatur bis zu 3 Einheiten in der Anzeige zur Folge haben kann (Kaltverdunstung).
Dies betrifft alle Geräte dieser Messtechnik und fließt daher auch in die Abrechnung mit ein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
svcds
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

was kann ich denn tun (also wie kann ich das kontrollieren), dass der Ableser keinen Schmu macht?

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9x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Warum sollte er ?



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
svcds
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

naja in der heutigen Zeit wer ist denn da noch "ehrlich" - hab einfach schlechte Erfahrungen gemacht

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Was hätte denn der Ableser von einer Falschablesung ?



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo svcds!

Ich kenne das Problem mit diesen Röhrchen!
Wir haben diese Dinger hier auch 15 Jahre lang gehabt.
Hab mich auch immer geärgert, da wir Südseite wohnen. Den ganzen Tag die Sonne auf der Bude.
Also wir hatten mit den Ablesern keine Probleme. Kann mir auch nicht vorstellen, dass da einer Schmu betreibt, weil der hat ja nix davon.
Z.Zt. haben wir ganz neue Lesegeräte, die die Werte per Funk übertragen. Mag ja auch alles gut sein, weniger Kosten.
Aber, was mich mächtig ärgert ist, dass wir 5 Heizungen in unserer Wohnung haben. Davon sind 3 neu, 1 mit Wärmestop und 1 ist 29 Jahre alt.
Bei der ganz alten haben wir einen Verbrauch von über 400 Einheiten und bei allen anderen schwankt es zwischen 2 und 5! Alle Heizungen sind sogut wie nie an, da Südseite.
Andere Mieter hier haben nur alte Heizungen, deren Verbrauch liegt im Durchschnitt (pro Heizung) bei 500 Einheiten.
Will damit sagen, dass man also mit neuer Heizung ne Menge spart.
Nun sagt aber der Vermieter, wenn er könnte, würde er alle neuen Heizungen und Wärmestopps wieder ausbauen. Auch bei Beschwerden bekommt man nur die Antwort, neue Heizungen und Wärmestopps werden nicht mehr eingebaut.
Ist das rechtens, dass ein Vermieter die Mieter bewußt so abzockt?

Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.


Dem ist leider nicht so.

quote:
Mag ja auch alles gut sein, weniger Kosten.


Die Funkgeräte kosten schon etwas mehr als Röhrchen.
quote:

dass ein Vermieter die Mieter bewußt so abzockt?


Was genau soll der Vermieter von hohen Heizkosten der Mieter haben ?





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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12307.01.2010 10:08:05
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Eine Einsparung von 98 bis 99 % aufgrund neuer Heizkörper wäre ja wohl DIE Sensation.

Die neuen Heizkörper bleiben aus (man geht mit dem Eigentum des Vermieter pfleglich um) nur der alte schon lange abgeschriebenen Heizkörper wird zum heizen des Rests benutzt ... wie sagte der Barkeeper so schön: alles eine Frage der Technik ;)




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

.Was hätte denn der Ableser von einer Falschablesung ?..

Das kommt darauf an, welchen Anteil er mit dem Vermieter ausgehandelt hat, g
AG Neukölln
Entscheidungsdatum: 14.12.2006
Aktenzeichen: 6 C 490/05
Dokumenttyp: Urteil


……………………Die von der Klägerin verlangten Heizkosten sind nicht zur Zahlung fällig, denn die Heizkostenabrechnung vom 11.05.2005, auf die sich die Gesamtabrechnung vom 22.07.2005 stützt, ist falsch. Dies hat die Beweisaufnahme eindeutig ergeben. Der Sachverständige ... stellt in seinem überzeugenden Gutachten, gegen das die Parteien nichts eingewendet haben, fest, dass die von dem Abrechnungsunternehmen verwendeten Multiplikatoren erheblich über den richtigen Multiplikatoren liegen und demzufolge 14.094,53 Verbrauchseinheiten statt richtigerweise nur 11.624,19 Verbrauchseinheiten in die Heizkostenabrechnung eingestellt wurden. Damit ist die Heizkostenabrechnung vom 11.05.2005 falsch und der sich aus ihr ergebende Nachzahlungsbetrag ist nicht zur Zahlung fällig………….


-- Editiert am 05.01.2010 17:51

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Rechtskräftig ?



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Anzunehmen.Zumal beide Parteien das Gutachten des SV nicht anzweifelten
und


utor: Dietmar Wall, RA
Erscheinungsdatum: 12.08.2008
Quelle:
Norm: § 9 HeizkostenV
Fundstelle: jurisPR-MietR 17/2008 Anm. 3
Herausgeber: Norbert Eisenschmid, RA
Dr. Franz-Georg Rips, RA
Angabe der Umrechnungsfaktoren für Verbrauchswerte in Betriebskostenabrechnung

Orientierungssätze zur Anmerkung

1. Zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung gehört es, dass die Umrechnungsfaktoren für Heizkostenverteiler mit Einheitsskala in der Abrechnung angegeben sind.
2. Dem Mieter müssen bei der Wahrnehmung seines Prüfungsrechts Unterlagen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, ob diese Faktoren richtig ermittelt sind.

das Urteil im vollständigen Text der o.a. RAe. aufgeführt ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung gehört es


Aha, das war also der Knackpunkt. Nicht wegen sachlicher Unrichtigkeit, sondern wegen formeller Unwirksamkeit. Und als das festgestellt wurde, waren die zwölf Monate längst vorbei.

Da nur tatsächlich entstandene Kosten verteilt werden, gibt es für den VM überhaupt keine Möglichkeit, hier etwas zu "verdienen" (nur zu verlieren).



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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