Hallo zusammen,
ich bin 2013 im Herbst fürs Studium in meine erste Wohnung gezogen. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten und soll einen größeren Betrag nachzahlen.
Unter anderem ist auf der Heizkostenabrechnung eine Nutzerwechselgebühr erhoben worden. Ist das rechtens, oder sind das nicht viel eher Kosten die nicht umgelegt werden können?
Auch ist die Nachzahlung sehr hoch, ist es normal, dass mein Verbrauchsanteil der Heizkostennachzahlung nur 10% beträgt und ich 90% für den Allgemeinverbauch bei einer 70/30 Abrechnung nachzahlen soll?
Habe leider gar keine Erfahnung in solchen Dingen. VIelen Dank!
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Heizkosten Wechselgebühr
10. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2015 | 11:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten Wechselgebühr
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#1
Antwort vom 10. Januar 2015 | 11:55
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
quote:
Unter anderem ist auf der Heizkostenabrechnung eine Nutzerwechselgebühr erhoben worden. Ist das rechtens, oder sind das nicht viel eher Kosten die nicht umgelegt werden können?
"Fazit der Entscheidung ist im Wesentlichen, dass die Nutzerwechselgebühr zu den Kosten der Verwaltung des Mietobjekts gehört und daher nicht ohne eine gesonderte Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden kann."
Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwischenablesung-und-nutzerwechselgebuehr-der-stadtwerke-was-muss-der-mieter-zahlen_045465.html
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#2
Antwort vom 10. Januar 2015 | 12:00
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten, ergo nicht umlegbar.
Zu der Abrechnung selbst:
Mit Deinen dürftigen Infos kann man nichts anfangen.
Wenn möglich scann die Abrechnung ein und lade sie als Bilddatei hoch. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen.
Eins vorab, Mietbeginn in oder zu Beginn der Heizperiode bedeutet fast immer eine Nachzahlung weil "Guthaben" aus den heizfreien Monaten fehlt.
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