Heiraten in Deutschland mit Asylsuchendem!!!

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz479728-7
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Heiraten in Deutschland mit Asylsuchendem!!!

Hallo, mein Freund (Tunesier) und ich möchten heiraten.
Er ist Asylbewerber und seine Aufenthaltsgestattung geht noch bis Ende Februar 2018.

Er hat sich alle Papiere, die er zur Heirat benötigt besorgt. Auch ich habe alle nötigen Dokumente organisiert.

Er hat seinen Pass nicht abgegeben, als er den Asylantrag gestellt hat. Er hat allerdings einen, der auch noch gültig ist.

Uns ist nicht ganz klar, wie wir weiter vorgehen müssen.
Müssen wir die Papiere zur AHB schicken oder müssen wir sie beim Standesamt abgeben und die senden sie dort hin? :???:

Was kann passieren, wenn wir den Pass beim Standesamt dann einfach abgeben? Den braucht er ja um zu heiraten.

Nächste Woche hat er einen Gerichtstermin. Sollte man da einen Anwalt dabei haben?

Und wann sollen wir dann zum Standesamt gehen? Erst nach diesem Termin oder ist das egal? Wegen dem Pass. :???:

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Danke.
Lieben Grüß :) :)

-- Editiert von amz479728-7 am 04.12.2017 10:02

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16 Antworten
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#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Für Eheschließungen sind die Standesämter zuständig und dorthin sollte auch der erste Weg gehen, wenn man eine Eheschließung beabsichtigt. Auch sind es allein die Standesämter, die darüber entscheiden, welche Belege und Dokumente für die Eheschließung erforderlich sind. Ein gültiger Pass gehört auf jeden Fall dazu. Passunterdrückung ist ein Straftatbestand.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

In Ergänzung. In diesen Fällen ist die Eheschliessung kein Sesam-Öffne-Dich für Deutschland. Kann durchaus sein, dass der Lover zurück nach Tunesien muss, um von dort aus einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kann durchaus sein, dass der Lover zurück nach Tunesien muss, um von dort aus einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.

Davon kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen. Ebenso von der Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet". Hinzu kommt noch eine Strafe wegen Passunterdrückung.

-- Editiert von ya338 am 04.12.2017 14:52

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von amz479728-7):
Nächste Woche hat er einen Gerichtstermin. Sollte man da einen Anwalt dabei haben?


Was für ein Gerichtstermin ist das denn? Um was geht es? Ist er dort Kläger oder Beklagter, Zeuge oder Beschuldigter oder was?

Zitat (von amz479728-7):
Müssen wir die Papiere zur AHB schicken oder müssen wir sie beim Standesamt abgeben und die senden sie dort hin?


Zur Ergänzung: Den Pass muss er bei der ABH abgeben. Hierzu ist er gesetzlich verpflichtet. Je eher er das tut, umso besser. Wenn er diese gesetzliche Verpflichtung erfüllt hat, kann er mit der ABH über seine Heiratspläne reden und fragen, welche Möglichkeiten es gibt, den Pass dem Standesamt vorzulegen. Wenn er den Pass einfach beim Standesamt abgeben würde und das Standesamt müsste ihn erst zur ABH schicken, kann das sehr ungünstig wirken. Da entsteht der Eindruck: beharrliches Hintergehen der einen Behörde, um sich dann mithilfe einer anderen Behörde das gewünschte Aufenthaltsrecht zu verschaffen.

Wichtig ist auch: Stimmen die persönlichen Daten, die er bei der ABH angeben hat (v.a. Name und Geburtsdatum), auch mit den Angaben im Pass überein?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Der Antrag ist ja wohl schon abgelehnt, sonst wär ja kein Gerichtstermin, wenn es den wegen der ausländerrechtlichen Angelegenheit gibt und nicht wegen einer anderen Angelegenheit.

wirdwerden

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#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
sonst wär ja kein Gerichtstermin, wenn es den wegen der ausländerrechtlichen Angelegenheit gibt und nicht wegen einer anderen Angelegenheit.


Nun ja, genau zur Frage, um welche Angelegenheit es bei diesem Gerichtstermin geht, müssten wir erstmal Antwort erhalten, bevor wir hier überhaupt etwas sagen können. Der Status als Asylbewerber schließt nun mal nicht aus, dass man noch andersweitig mit der Justiz zu tun hat.

Ergänzend kann man der Fragestellerin noch sagen: Je nachdem, wie der Stand des Asylantrags ist, kann es auch sehr schnell zu einer Abschiebung kommen. Es gibt eine Vereinbarung mit Tunesien, dass dort Identifizierungsanfragen in Monatsfrist bearbeitet werden sollen und Passersatzpapiere entsprechend schnell ausgestellt werden können. Wenn es zu einer Abschiebung kommt, wird auch zwingend eine Einreisesperre verhängt und man startet mit mitunter sehr hohen Schulden in die Ehe. Man muss sich also sehr gut überlegen, ob es nicht besser ist, sich der ABH gegenüber (endlich) ehrlich zu machen.

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

@ Felicite: Deine Antwort 4 und meine Antwort 5 sind gleichzeitig geschrieben worden. Wir haben ja wohl denselben Gedankengang verfolgt. Ja, man muss erst einmal klären, um was für ein Verfahren es sich handelt. Ich bin ganz mutig von einem Asylverfahren ausgegangen, war vielleicht etwas voreilig.

Es gibt m.E. nur den Weg den wir hier alle aufgezeigt haben. Wäre es möglich, dass die beiden sofort heiraten, er dann ausreist und aus Tunesien den Zusammenführungsantrag stellt?

wirdwerden

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#8
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wäre es möglich, dass die beiden sofort heiraten, er dann ausreist und aus Tunesien den Zusammenführungsantrag stellt?


Das ist immer schwer zu sagen, das weißt du ja auch, @wirdwerden. Umso schwerer bei solch vagen Angaben wie in der Ausgangsfrage. Das betrifft sowohl das Problem, ob man überhaupt die Zeit hat, hier zu heiraten, als auch das Problem, ob dem Betreffenden danach die Möglichkeit gegeben wird, freiwillig auszureisen. Auszuschließen ist auch nicht, dass der Ehemann nach der Hochzeit auch bleiben kann. Aber gerade, wenn der Antrag rechtskräftig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde, wird es schwer. Wenn dann der Pass beim Versuch auftaucht, sich über eine Ehe einen Aufenthalt zu verschaffen, wird man jeden Kredit bei der ABH verspielen. Inwieweit die ABH dann die Ressourcen und die rechtliche Möglichkeiten hat, eine Abschiebung anzuleiern - wer weiß?

Es kommt immer wieder vor, dass Asylverfahren mit Falschangaben zu Asylgründen und auch falschen Identitätsangaben angeleiert werden, um Zeit zu gewinnen, sich auf andere Art einen legalen Aufenthaltsgrund in Deutschland zu verschaffen (durch Heirat, Elternschaft für ein Kind, ...). Deshalb sind die Behörden bei solchen Fällen auch sehr aufmerksam. Gerade im Zusammenhang mit einer Herkunft aus einem nordafrikanischen Land hat v.a. nach der Kölner Silvesternacht die Politik ein wachsameres Auge auf die fast ausschließlich "offensichtlich unbegründeten" Asylanträge und hat durch Abkommen (wie das mit Tunesien) mehr Möglichkeiten verschafft. Oftmals wird ein gewisser Druck auf ABH ausgeübt, hier Prioritäten zu setzen - auch um abzuschrecken. Dagegen steht das Anrecht auf einen Aufenthalt in Deutschland aufgrund einer schützenswerten Ehe mit einer Deutschen (weshalb das auch als Königsweg für die schnelle Aufenthaltsbeschaffung gilt, gerade weil man sehr schnell eingebürgert werden kann, um dann möglichst bald unabhängig von der deutschen Ehefrau leben zu können). Bei einem "offensichtlich unbegründeten" Asylantrag kann jedoch auch bei freiwilliger Ausreise noch eine Einreisesperre verhängt werden.

Natürlich kann es sich auch um einen ehrlich gemeinten Asylantrag handeln durch jemanden, der wirklich politisch verfolgt wird (was bei den Asylanträgen aus Tunesien ein verschwindend geringer Anteil ist, aber nicht auszuschließen). Die Passunterdrückung muss man auch dann baldmöglichst beenden. Dann muss man den Asylantrag weiterverfolgen, eine Rückkehr ist dann nicht möglich.

Also: Die Palette dessen, was hier passieren kann, ist breit. Aber das Risiko ist groß, sich durch die Passtrickserei viel zu verbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz479728-7
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Bei uns ist das ganze wohl noch komplizierter als ihr geraten habt :sweat:

Mein Freund kam bereits Ende 2015 mit einem Besuchsvisum, das für 2 Wochen gültig war. Danach ist er einfach nicht mehr gegangen. Er musste schnell gehen, da er dort tatsächlich Probleme hat und man ihn umbringen wollte.

Das er schon fast 2 Jahre hier ist, weiß die ABH. Das hat er beim Gespräch zwecks Asylantrag schon gesagt. Er hat auch seinen richtigen Namen, Geburtstag usw. gegeben. Außer eben das mit dem Pass traut er sich nicht.
Den Gerichtstermin hat er zu seinem Asylverfahren. Es ist ein Interview.
Den Asylantrag haben wir vor ca. 3 Wochen gestellt.

Unser Anwalt meinte natürlich auch, es ist besser den Pass abzugeben. Aber ich konnte meinen Freund auch verstehen. Er hat/hatte Angst, dass die Abschiebung dann sehr schnell geht.

Der Anwalt sagte uns auch, dass der Asylantrag höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, da er "nur" aus Tunesien kommt.
Wir wollen ja aber nur etwas "Zeit gewinnen".

Er hat jetzt aktuell eine Aufenthaltsgestattung bis Ende Feb 2018 (also 3 Monate). Eigentlich bis geklärt ist, ob er bleiben kann oder gehen muss.


Wie lange dauert es denn dann wirklich wenn er den Pass beim Gerichtstermin abgibt, bis er abgeschoben wird?
Wenn die die Papiere beim Standesamt abgeben müssen diese ja erst geprüft werden. Können wir das überhaupt schaffen in der Zeit bis es endgültig entscheiden ist, zu heiraten.

Ich weiß einfach echt nicht was ich machen soll. Jeder sagt etwas anderes und mein Freund hat einfach unglaubliche Angst davor, zurück zu müssen... :???:

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Also hier sagt niemand etwas anderes. Wir sind uns in der Einschätzung der Lage wirklich einig, was selten in einem Forum vorkommt. Fakt ist, dass Trixerei nicht weiterhilft. Nach 2 Jahren illegalem Aufenthalt in Deutschland, da wird es ganz eng. Und auch Besuchsvisa fallen nicht vom Himmel, das dauert auch. "Ganz schnell weg," also von jetzt auf gleich, das gibt es nicht. Und sich dann hier nicht um seinen Krempel kümmern, abtauchen, das geht doch gar nicht. Also, der Bursche war nicht auf der Flucht. Und Lebensgefahr, mein Ex hat mich auch mal halb tot geschlagen, ist das ein Grund für politisches Asyl in einem anderen Land? Wohl kaum. Du merkst, wie abwegig seine Behauptungen sind. Wenn man akut gefährdet ist, dann flieht man. Und plant nicht die Einreise mit allen offiziellen Anträgen in ein anderes Land.

Ich unterscheide immer zwischen 2 Sorten von Flüchtlingen. Die, die weglaufen, wie seinerzeit die Juden und andere Verfolgte in der NS-Zeit. Denen war einerlei, wo sie hinliefen, Hauptsache raus aus Deutschland. Und dann gibt es die Flüchtlinge, die in ein bestimmtes Land reinlaufen. Die wollen in ein bestimmtes Land, es besteht also keine nackte Überlebensangst. Diese Ausreisen sind in der Regel geplant, wie im Fall Deines Lovers. Gerade diese Leute können problemlos und schnell wieder nach Tunesien abgeschoben werden.

Ich dachte, Ihr habt quasi schon alle Papiere mit Ausnahme des Passes beim Standesamt abgegeben. War wohl eine Fehleinschätzung von mir. Die warten ja auch nicht auf Euch. Das dauert dann auch noch ziemlich lange, bis alles überprüft ist. Also meine Idee mit der fixen Heirat, dann ausreisen, dann ein Visum für Familienzusammenführung beantragen, das läuft auch nicht.

Was bleibt, ist die freiwillige Ausreise, dann die Anträge aus Tunesien aus stellen. Auf eine Abschiebung würde ich es nicht anlegen. Denn dann sind wir im Bereich Einreisesperre, Kostenerstattung (etliche Tausende). Es ist schon sehr blauäugig zu fragen, wie schnell denn abgeschoben würde. Durch die Abschiebung versperrt er sich doch alles. Wirklich alles. Die Frage ist also nicht, wie lange das dauert, sondern wie man das vermeidet.

Irgendwie - nimm es mir nicht übel - scheinst Du mir recht jung und unerfahren zu sein. Lies Dich doch mal in die Seiten von "1001 Geschichten" ein. Und eines muss klar sein. Wenn die Beziehung hält, musst Du schon wegen der Abschiebung wahnsinnig viel Geld in die Hand nehmen. Hast Du das?

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amz479728-7
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich finde es sehr "frech", so über Menschen zu urteilen, die man nicht mal kennt. Du kennst seine Situation nicht und auch nicht warum er dieses Visum beantragt hat oder was genau passiert ist.

Schön, dass manche einfach nur nach Deutschland wollen weiß ich auch. Aber es ist sicherlich nicht bei jedem so!

Ich wollte lediglich einen Rat zu unserer Situation und nicht hören, wie jung und naiv ich doch bin. Sorry, aber meine Meinung werde ich ja nicht wegen dir ändern.

Ich meinte den negativen Bescheid, nicht unbedingt gleich die Abschiebung. Hab mich falsch ausgedrückt.
Und da ich in meiner Frage ja schon schreibe, dass wir nicht wissen wo wir die Papiere abgeben sollen, weiß ich nicht wie du darauf kommst dass wir es schon abgegeben haben.

Danke für den Tipp, die Seite kenne ich. Trotzdem liebe ich meinem Freund und er liebt mich. Ob du es nun glaubst oder nicht aber es gibt auch binationale Liebe und Flüchtlinge die nicht nur hierher kommen, um zu heiraten.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich bin nicht frech, ich bin Realist.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von amz479728-7):
Er hat jetzt aktuell eine Aufenthaltsgestattung bis Ende Feb 2018 (also 3 Monate). Eigentlich bis geklärt ist, ob er bleiben kann oder gehen muss.

Eine Aufenthaltsgestattung schützt ihm doch nicht vor der Abschiebung. Wenn sein Asylantrag abgelehnt wird, kann er sofort abgeschoben werden.

Zitat (von amz479728-7):
Wenn die die Papiere beim Standesamt abgeben müssen diese ja erst geprüft werden. Können wir das überhaupt schaffen in der Zeit bis es endgültig entscheiden ist, zu heiraten.
Selbst wenn Ihr noch heiraten könnt, bedeutet es doch nicht, dass er sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Man kann durchaus auch verlangen, dass er ein ordnungsgemäßes Visumsverfahren von Tunesien aus in die Wege leiten muss.

Aber das wurde Dir doch bereits im anderen Forum lang und breit erklärt

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von amz479728-7):
Schön, dass manche einfach nur nach Deutschland wollen weiß ich auch. Aber es ist sicherlich nicht bei jedem so!


AMIGA = Aber Meiner Ist Ganz Anders

Dennoch viel Glück. Die Zeit wird's wohl zeigen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Zitat von amz479728-7:
Schön, dass manche einfach nur nach Deutschland wollen weiß ich auch. Aber es ist sicherlich nicht bei jedem so!


Natürlich nicht, denn nicht jeder Import hält die drei Jahre bis zum Erhalt des dauerhaften Aufenthalts durch. Manche Ehen scheitern schon eher. Gut wenn man dann schon ein Kind gezeugt hat, dann ist der Aufenthalt zumindest für die kommenden 18 Jahre bis zur Volljährigkeit des Kindes gesichert.

Guckst Du hier: http://forum.1001geschichte.de/





-- Editiert von ya338 am 05.12.2017 21:32

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Ehrlich gesagt, du tust mir leid. Diese Situation in der du dich befindest (oder dich verrannt hast) ist wie eine von vielen dieser Geschichten, die man auf : http//Forum.1991geschichte.de/ lesen kann. Und da hört sich die Liebe schnell auf, wenn man die "Bedingungen" der Herren nicht mehr erfüllen kann. Solange man nach Ihrer Pfeife tanzt und genug Mittel hat um alles mitzumachen klappt es noch, aber wehe man stellt selbst Forderungen oder kommt auf was drauf was sie nicht so gerne haben.
Was auch immer. Ich bin davon persönlich überzeugt, dass vielleicht 5% dieser Migranten aus Liebe handeln, der Rest ist reine Vorteilsberechnung, was er ja schon mit dem Pass bewiesen hat. Ich würde gaaanz vorsichtig sein. Kennst du seine Familie, seine Heimat ? Wenn nein, dann schaue dir das Umfeld an aus dem er kommt ! Und überlege genau, falls doch alles klappen sollte, von was er leben würde, wenn er dich und kommende Kinder ernähren sollte. Kennst du deine Position als Ehefrau nach seiner tunesischen Herkunft ? Weißt du, dass Kinder aus einer solchen Ehe nach islamischen Recht immer zum Vater gehören und er sie einfach mitnehmen kann? (Was oft genug geschieht und da hilft dir kein deutsches Gesetzt).
Das Eintrittspapier ist die Ehe und Kinder, nach 3 Jahren Ehe hat er längeres Aufenthaltsrecht und da zeigen sie oft ihr wahres Gesicht. Da sind Tunesier keine Ausnahme. Bleib realistisch, Liebe hin oder her, den Verstand darf man nicht ganz ausschalten wegen der Liebe. Du kannst diese Zeilen als frech bezeichnen, aber wie schon die Vorschreiberin gesagt hat, das ist reiner Realismus, deine Chancen dass es sich um wahre Liebe handelt sind wirklich nicht sehr hoch, eher die Hürde dass ihm die Behörden und die Außenwelt das abnehmen.

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