Heiraten in Dänemark - Aller Aufwand umsonst?

17. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Beluga123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heiraten in Dänemark - Aller Aufwand umsonst?

Ich habe vor kurzem meine russische Frau mit Wohnort Venezuela, geschieden in Cuba, in Dänemark geheiratet.
Jetzt verlangt der Freistaat Bayern eine Anerkennung ausländischer Scheidungen. Dies ist verbunden mit erheblichen verwaltungstechnischen (falls im Detail überhaupt möglich) und finanziellen Aufwand. Im § 107 Fam FG heißt es u.a.Nach den Übergangsvorschriften des Artikel 64 der Verordnung (EG) 2201/2003 gilt der Wegfall des Anerkennungsverfahren im Ergebnis nicht für Entscheidungen die vor dem 01.03. 2001 ergangen sind.fff ....Die Verordnung gilt nicht für Dänemark weil Dänemark nach dem Zusatzprotokoll von Amsterdam an Gemeinschaftsakten auf dem Gebiet der Justiz- und Innenpolitik derzeit nicht teilnimmt. Wird hier nicht das versprochene vereinfachte Verfahren in Dänemark ad adsurdum geführt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nu ja,
Das Heiraten an sich in Dänemarkt ist ja auch problemlos möglich.
Nur hat niemand versprochen, dass man mit einer dänischen Hochzeit auch problemlos einen deutschen Aufenthaltstitel bekommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Bei einer Heirat in Deutschland (oder einen anderen Land) muss man die bürokratischen Hürden vor der Eheschließung absolvieren, bei einer Heirat in Dänemark danach.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Etwas anders ausgedrückt: die Voraussetzungen für eine Eheschliessung bestimmt das Land, in welchem man heiratet. Das Anerkenntnis in einem anderen Land wird von dem Land bestimmt.

wirdwerden

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