Ich habe vor kurzem meine russische Frau mit Wohnort Venezuela, geschieden in Cuba, in Dänemark geheiratet.
Jetzt verlangt der Freistaat Bayern eine Anerkennung ausländischer Scheidungen. Dies ist verbunden mit erheblichen verwaltungstechnischen (falls im Detail überhaupt möglich) und finanziellen Aufwand. Im § 107 Fam FG heißt es u.a.Nach den Übergangsvorschriften des Artikel 64 der Verordnung (EG) 2201/2003 gilt der Wegfall des Anerkennungsverfahren im Ergebnis nicht für Entscheidungen die vor dem 01.03. 2001 ergangen sind.fff ....Die Verordnung gilt nicht für Dänemark weil Dänemark nach dem Zusatzprotokoll von Amsterdam an Gemeinschaftsakten auf dem Gebiet der Justiz- und Innenpolitik derzeit nicht teilnimmt. Wird hier nicht das versprochene vereinfachte Verfahren in Dänemark ad adsurdum geführt?
Heiraten in Dänemark - Aller Aufwand umsonst?
17. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2016 | 23:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heiraten in Dänemark - Aller Aufwand umsonst?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. November 2016 | 07:48
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Nu ja,
Das Heiraten an sich in Dänemarkt ist ja auch problemlos möglich.
Nur hat niemand versprochen, dass man mit einer dänischen Hochzeit auch problemlos einen deutschen Aufenthaltstitel bekommt.
#2
Antwort vom 18. November 2016 | 10:07
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Bei einer Heirat in Deutschland (oder einen anderen Land) muss man die bürokratischen Hürden vor der Eheschließung absolvieren, bei einer Heirat in Dänemark danach.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. November 2016 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Etwas anders ausgedrückt: die Voraussetzungen für eine Eheschliessung bestimmt das Land, in welchem man heiratet. Das Anerkenntnis in einem anderen Land wird von dem Land bestimmt.
wirdwerden
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten