Hallo,
ich bin Deutscher un habe eine Ausländerin geheiratet, diese hat dann ein Aufenthaltsrecht von vorerst 3 Jahren bekommen, danach wäre es ja dann ein unbefristetes Verhältniss. Meine Frage ist nun wenn meine Frau nach den 3 Jahren nicht sofort ein unbefristetes Verhältniss bekommt, was würde Sie dann bekommen? vorerst 1 Jahr oder 5 ??
Danke
Heirat und Aufenthaltsrecht
8. Januar 2005
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Frage vom 8. Januar 2005 | 12:54
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Heirat und Aufenthaltsrecht
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#1
Antwort vom 9. Januar 2005 | 08:47
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 27x hilfreich)
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