Heirat in Deutschland

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
EdgarBER
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat in Deutschland

Hallo,

ich bin seit zwei Jahren mit meiner Freundin zusammen. Sie ist russische Staatsbürgerin. Wir führen auch einen gemeinsamen Haushalt. Aktuell macht sie noch eine Ausbildung. Ihr Aufenthaltstitel ist bis November nächsten Jahres befristet.
Um unnötigen Stress mit der Ausländerbehörde im nächsten Jahr bei einer Verlängerung zu vermeiden, möchten wir nun heiraten.
Nach der Hochzeit wollen wir dann das Visum für Familiennachzug beantragen.
Wir haben ein paar generelle Fragen zum Ablauf:
Welche Unterlagen benötigt meine Freundin in welcher Form und wo bekommt sie diese her?
Kann meine Freundin das Visum für Familiennachzug hier in Deutschland beantragen oder muss sie dafür zwingend nach Russland?
Wird dieses neue Visum erneut befristet? Sie hat bereits ein Visum, welches auf drei Jahre befristet ist. Wäre es in dem Fall möglich, dass sie sofort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommt?
Beinhaltet das neue Visum gleichzeitig auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis?

Freue mich über Antworten!
LG

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von EdgarBER):
Nach der Hochzeit wollen wir dann das Visum für Familiennachzug beantragen.
Visa kann man grundsätzlich nur bei einer deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Zitat (von EdgarBER):
Kann meine Freundin das Visum für Familiennachzug hier in Deutschland beantragen oder muss sie dafür zwingend nach Russland?

Wenn sie bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt (mit welcher ?), dann lässt sie nach der Eheschließung ihren Aufenthaltstitel auf §28 ändern.

Zitat (von EdgarBER):
Welche Unterlagen benötigt meine Freundin in welcher Form und wo bekommt sie diese her?
Das erfahrt Ihr beim Standesamt Eures Wohnortes.

Zitat (von EdgarBER):
Sie hat bereits ein Visum, welches auf drei Jahre befristet ist.

Ein Visum für die Dauer von drei Jahren gibt es nicht, sie hat sicher eine Aufenthaltserlaubnis.

Zitat (von EdgarBER):
Wäre es in dem Fall möglich, dass sie sofort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommt?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist erst nach dreijähriger Eheführung möglich, dazu müssen allerdings noch einige andere Voraussetzungen erfüllt werden.

Zitat (von EdgarBER):
Beinhaltet das neue Visum gleichzeitig auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis nach §28 (Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers) erlaubt jede Art von Beschäftigung-

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EdgarBER
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, richtig, sie hat eine Aufenthaltserlaubnis, kein Visum. Sorry für die Missverständnissen. Kann nicht genau sagen, welche. Ihre Arbeitserlaubnis beschränkt sich dabei aktuell auf ihre Ausbildung.
Danke schon mal für die Infos.
Hat man nach der Hochzeit mit Schwierigkeiten seitens der Ausländerbehörde zu rechnen oder sollte das Beantragen/Umwandeln der Aufenthaltserlaubnis ohne Probleme klappen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von EdgarBER):
Hat man nach der Hochzeit mit Schwierigkeiten seitens der Ausländerbehörde zu rechnen oder sollte das Beantragen/Umwandeln der Aufenthaltserlaubnis ohne Probleme klappen?
Mit der Ausländerbehörde bekommt man nur dann Schwierigkeiten, wenn man aufenthaltsrechtliche Aspekte missachtet oder zu umgehen versucht. Wenn man die gesetzlichen Vorgaben beachtet, bekommt man auch keine Probleme.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.014 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen