Hallo,
ich bin seit zwei Jahren mit meiner Freundin zusammen. Sie ist russische Staatsbürgerin. Wir führen auch einen gemeinsamen Haushalt. Aktuell macht sie noch eine Ausbildung. Ihr Aufenthaltstitel ist bis November nächsten Jahres befristet.
Um unnötigen Stress mit der Ausländerbehörde im nächsten Jahr bei einer Verlängerung zu vermeiden, möchten wir nun heiraten.
Nach der Hochzeit wollen wir dann das Visum für Familiennachzug beantragen.
Wir haben ein paar generelle Fragen zum Ablauf:
Welche Unterlagen benötigt meine Freundin in welcher Form und wo bekommt sie diese her?
Kann meine Freundin das Visum für Familiennachzug hier in Deutschland beantragen oder muss sie dafür zwingend nach Russland?
Wird dieses neue Visum erneut befristet? Sie hat bereits ein Visum, welches auf drei Jahre befristet ist. Wäre es in dem Fall möglich, dass sie sofort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommt?
Beinhaltet das neue Visum gleichzeitig auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis?
Freue mich über Antworten!
LG
Heirat in Deutschland
4. Oktober 2017
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Frage vom 4. Oktober 2017 | 11:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat in Deutschland
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 12:14
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Visa kann man grundsätzlich nur bei einer deutschen Vertretung im Ausland beantragen.ZitatNach der Hochzeit wollen wir dann das Visum für Familiennachzug beantragen. :
ZitatKann meine Freundin das Visum für Familiennachzug hier in Deutschland beantragen oder muss sie dafür zwingend nach Russland? :
Wenn sie bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt (mit welcher ?), dann lässt sie nach der Eheschließung ihren Aufenthaltstitel auf §28 ändern.
Das erfahrt Ihr beim Standesamt Eures Wohnortes.ZitatWelche Unterlagen benötigt meine Freundin in welcher Form und wo bekommt sie diese her? :
ZitatSie hat bereits ein Visum, welches auf drei Jahre befristet ist. :
Ein Visum für die Dauer von drei Jahren gibt es nicht, sie hat sicher eine Aufenthaltserlaubnis.
ZitatWäre es in dem Fall möglich, dass sie sofort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommt? :
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist erst nach dreijähriger Eheführung möglich, dazu müssen allerdings noch einige andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis nach §28 (Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers) erlaubt jede Art von Beschäftigung-ZitatBeinhaltet das neue Visum gleichzeitig auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis? :
#2
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 12:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, richtig, sie hat eine Aufenthaltserlaubnis, kein Visum. Sorry für die Missverständnissen. Kann nicht genau sagen, welche. Ihre Arbeitserlaubnis beschränkt sich dabei aktuell auf ihre Ausbildung.
Danke schon mal für die Infos.
Hat man nach der Hochzeit mit Schwierigkeiten seitens der Ausländerbehörde zu rechnen oder sollte das Beantragen/Umwandeln der Aufenthaltserlaubnis ohne Probleme klappen?
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 14:53
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Mit der Ausländerbehörde bekommt man nur dann Schwierigkeiten, wenn man aufenthaltsrechtliche Aspekte missachtet oder zu umgehen versucht. Wenn man die gesetzlichen Vorgaben beachtet, bekommt man auch keine Probleme.ZitatHat man nach der Hochzeit mit Schwierigkeiten seitens der Ausländerbehörde zu rechnen oder sollte das Beantragen/Umwandeln der Aufenthaltserlaubnis ohne Probleme klappen? :
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