Heirat bei unklarem Aufenthaltsstatus/Duldung

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.09.2019 16:34:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Heirat bei unklarem Aufenthaltsstatus/Duldung

Hallo,

mein Freund kommt aus Afghanistan. Er wohnt zur Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und wartet auf die Entscheidung des BAMF, ob er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Allerdings hat er starke Befürchtungen, diese nicht zu bekommen. Die meisten anderen Afghanen, die dort leben, haben nur eine Duldung erhalten.

Meine Frage: Wenn wir jetzt heiraten (ich bin Deutsche), bekommt er dann definitiv eine Aufenthaltserlaubnis? Ist eine Heirat in Deutschland auch noch möglich, wenn er nur geduldet ist oder wenn zum Beispiel sein Asylantrag abgelehnt wird und er dagegen klagt? Welche Dokumente würden für eine Heirat benötigt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Welche Dokumente würden für eine Heirat benötigt?

Das sagt Euch das zuständige Standesamt.

Allerdings ist es fraglich, ob er die notwendigen Papiere rechtzeitig zusammenbekommt oder ob er vorher abgeschoben wird und sich damit eine Einreisesperre einhandelt.

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (z.B. wegen fehlenden Pass) und bei fehlenden Identitätsnachweisen ist eine Eheschließung ohnehin nicht möglich.


-- Editiert von ya338 am 09.05.2016 13:27

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Wenn wir jetzt heiraten (ich bin Deutsche), bekommt er dann definitiv eine Aufenthaltserlaubnis?

Wenn die benötigten Papiere vorliegen: Ja.
Und gerade das ist bei Afghanistan ja das Problem. Es handelt sich um ein Land mit sog. "unsicherem Urkundenwesen", d.h. jedes Dokument, was man vorlegt, muss über die deutsche Botschaft un Kabul auf Echtheit und Richtigkeit geprüft werden. Das ist ein ziemlicher Aufwand.
Aber da man sowohl für eine Hochzeit als auch für eine Aufenthaltserlaubnis ordnungsgemäße Papiere braucht, kommt man nicht drumherum.

Zitat:
Ist eine Heirat in Deutschland auch noch möglich, wenn er nur geduldet ist oder wenn zum Beispiel sein Asylantrag abgelehnt wird und er dagegen klagt?

Grundsätzlich möglich: Ja.
Man muss nur damit rechnen, dass in solchen Fällen sämtliche Behörden ganz(!) genau hinschauen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Hochzeit nur der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis dient.
Umstritten ist die Frage, ob nach der Hochzeit der Ehemann erst in sein Heimatland zurückkehren muss, um von dort aus ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Es ist zwar einerseits so, dass eine Hochzeit mit einer Deutschen im Regelfall einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis mit sich bringt, andererseits das Aufenthaltsgesetz verlangt, dass man schon bei der Einreise das richtige Visum beantragt hatte (Visum zur Eheschließung bzw. Familienzusammenführung). D.h. wer ohne Eheschließungsabsicht nach D einreist (z.B. mit einem Touristenvisum), dann hier doch heiratet, muss nach der Eheschließung mit einer Deutschen erst in sein Heimatland zurückkehren, dort ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, dann wieder nach D einreisen und kann dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wie das nun bei Flüchtlingen / Asylbewerbern gehandhabt wird, scheint nicht so richtig geregelt zu sein. Da gibt es wohl viel Ermessensspielraum.

Zitat:
Welche Dokumente würden für eine Heirat benötigt?

Das wird man beim Standesamt fragen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Knicken Sie es: Duldung heißt, keine Papiere. Legt man Papiere vor, wird man abgeschoben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

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