Hehlerei Kfz

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cryjack
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Hehlerei Kfz

Hallo,

bin heute aus allen Wolken gefallen als ich plötzlich eine Vorladung bekam wegen "Hehlerei", Grund: Verkauf eines PKW.

Der PKW wurde 2010 von mir gekauft ich habe ihn ca. 3 Monate später wieder verkauft weil mir der Verbrauch doch ein wenig zu hoch war und mich finanziell etwas belastet hat.
Ich habe den PKW incl. der Kennzeichen vom Vorbesitzer überführt bis in meinen Ort und dort dann auf mich angemeldet.

Nun über 2,5 Jahre später bekomme ich eine Vorladung wegen Hehlerei ?

Ich habe natürlich damals alle Personendaten aufgeschrieben in einem ordentlichen Kaufvertrag.
Habe sogar noch das Mobile Inserat ausgedruck liegen.

Was kann auf mich zukommen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Anscheinend gibt es in der Vorgeschichte des Fahrzeugs ein paar dunkle Momente. Da Sie Kauf und Verkauf belegen können ist zu erwarten, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt werden wird.
Oft ist es sinnvoll, einer polizeilichen Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nicht zu folgen. In diesem Fall aber liegt die Sache anders. Vermutlich wurde das Fahrzeug von dem, dem Sie es verkauft haben, weiterverkauft und vielleicht noch ein paar mal. Wenn dann Sie der erste Käufer sind, der nach einem möglichen Diebstahl bekannt ist (einfach weil der Vertrag, den Sie beim Weiterverkauf geschlossen haben, der älteste bekannte Vertrag ist), richtet sich der Anfangsverdacht automatisch gegen Sie. Aber das lässt sich ja klären.

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#2
 Von 
Cryjack
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Aussage.

Aber wie verhält sich das jetzt mit der Kauf bzw. Verkaufssumme ?
Muss ich diese irgendwie erstatten ?
Wer haftet jetzt für den Schaden ?

Ich habe sogar einen Zeugen der beim Kauf mit anwesend war.

-- Editiert Cryjack am 11.01.2013 18:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Da würde ich erstmal abwarten, ob sich jemand bei Ihnen meldet. Das könnte ja nur der sein, dem Sie das Auto verkauft haben. Dann könnten Sie sich wiederum an den wenden, von dem Sie es mal gekauft haben. Ich gebe zu, dass das am Ende sowohl ärgerlich als auch aussichtslos enden könnte.

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#4
 Von 
Cryjack
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung die auch eine kostenlose Rechtsberatung angeboten hat.

Mir wurde geraten ich solle nicht zu der Vernehmung gehen und warten was die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Den Tip halte ich für Unsinn. Ich sehe es wie wastl. Es macht hier durchaus Sinn, zu erzählen, was Sie wissen. Denn wenn Sie das nicht tun, dann bleibt der Verdacht gegen Sie bestehen.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das sehe ich wie Justice. Ich habe ja gesagt, es ist oft sinnvoll, keine Angaben zu machen, weil man als Beschuldigter aus der Nummer nicht mehr rauskommt. Aber in so einem Fall wie hier ist das wirklich Unsinn. Es kommt doch immer auf den Einzelfall an. Hier können Sie frühzeitig Angaben machen, die entlasten. Wenn Sie abwarten müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen als nächstes eine Anklageschrift ins Haus flattert. Dann finden Sie sich als Angeklagter in einer Hauptverhandlung wieder (weil keiner von den Unterlagen weiß, die Sie haben). Auch wenn dann ein Freispruch erfolgt sind das doch vermeidbare Scherereien.

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