Nach 20 Jahren friedlicher Nachbarschaft scheint es nun einen Streitpunkt zu geben. I
Auf dem Nachbargrundstück steht eine Hecke. Bisher wurde diese auch regelmäßig von der Nachbarin geschnitten. Dieses Jahr war ihrer Tochter öfter zu Besuch und diese kümmert sich offensichtlich intesiver um die Angelegenheien ihrer Mutter. Jedenfalls wurde die Hecke dieses Jahr nur von der Seite geschnitten, die ihrem Grundstück zugewandt ist. Die "Außenseite" zu unserem Grundstück blieb ungeschnitten. Auf Nachfrage einer Dame aus unserem Haus, wurde geantwortet, dass sie nicht die Hecke dort schneiden würden, das wäre unsere Sache.
Die Hecke steht komplett auf deren Grundstück; zwischen den Grundstücken ist ein Zaun.
Müssen wir dafür Sorgen, dass die Rückseite geschnitten wird? Kennt jemand einen Text, wo das deutlich wird? Ich habe im Nachbarschaftsrecht nur etwas über Rückschnitt gefunden. Die Hecke hängt nicht so weit über den Zaun. Die Tochter geht aber davon aus, dass wir die hintere Seite (auch nach oben hin schneiden).
Wir sind etwas vorsichtig. 1. Die Tochter ist Landschaftsarchitektin, sollte also Ahnung haben und
2. sie ist sehr bestimmt.
Meiner Meinung nach müssen sie eine Hecke, die auf ihrem Grundstück steht auch selber pflegen. Ich muss ihnen nur den Zutritt auf mein Grundstück dafür gestatten.
Vielen Dank falls jemand helfen kann!
Hecke schneiden
Verbaut?
Verbaut?
Wenn die Hecke auf dem Nachbargrundstück steht ist der Eigentümer verpflichtet, diese zu schneiden/pflegen. Ob die Hecke "nicht so weit über den Zaun" hängt ist egal! Ist trotzdem Rückschnitt... Wenn der Eigentümer sich weigert, dies zu tun, haben Sie die Möglichkeit, einen Dritten zu beauftragen, der es tut, und die Kosten darf der Nachbar tragen. Würde dies vorher ankündigen.
Landschaftsarchitektin heisst nur, dass die Dame sich mit Pflanzen und Co. gut auskennt, aber diese Menschen haben auch die Eigenart, schon fast körperliche Schmerzen zu empfinden bei jedem Centimeter, der weg geschnitten werden muss Heisst noch lange nicht, dass sie sich dadurch mit dem Nachbarschaftsrecht auskennt.
Die Eigentümerin der Hecke ist verpflichtet, die Hecke zu schneiden, zumindest soweit wie sie die Grundstücksgrenze überwächst und die je nach Bundesland oder Ortssatzung eventuell vorhandene und oft verschieden hoch zulässige Wuchshöhe überschreitet.
Im Gegenzug musst Du nötigenfalls Zutritt zu Deinem Grundstück gewähren, damit sie ihrer Verpflichtung nachkommen kann.
lg R.M.
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ich schliesse mich an: die Pflege und der Schnitt obliegt dem Eigentümer. Sollte dieser dazu auf dein Grundstück müssen, musst du ihm das gewähren.
Im Nachbarschaftsrecht steht ausdrücklich, wieviel Grenzabstand eingehalten werden muss, allerdings: ist die Hecke älter als 5 Jahren, ist die Sache sozusagen "Gewohnheitsrecht". Deswegen sollte man bei Neupflanzungen gleich was sagen, wenn man sieht, dass steht zu nah.
Wir haben sehr nette Nachbarn, die haben Büsche direkt auf die Grenze gesetzt, dahinter ist ein Zaun, der sogar jetzt noch von den Büschen zugewuchert ist und somit der halbe Busch bei uns auf dem Grundstück ist. Ich habe die nett gefragt, da wir eine Einfriedung machen wollen. Antwort: Schneiden Sie s einfach weg, dann müssen wir nicht extra rüberkommen.
Ich hoffe, die erinnern sich daran auch noch, wenn wir das gemacht haben!!
Da die aber bis zu 1 M auf unser Grundstück hängen, wird da eh kein Richter Stress machen, denn bei derart offensichtlicher Fehlplfanzung und Nichtkümmern und dazu noch Gesundheitsgefahr (ein Busch ist hochgradig giftig!! ) und wir eine kleine Tochter haben, würde uns da auch nix passieren, das grenzt nämlich an Gefahr in Verzug.
Also: Nachbar nochmal ansprechen, wenn der Busch rüberkommt, Frist setzen: bitte bis nächste Woche mir einen Termin nennen, damit ich sie aufs Grundstück lasse, passiert nix, selber Firma beauftragen Rechnung schicken. Bitte alles unter Zeugen (unabhängig oder per Brief)
Und zum anderen - ihr müsst die Hecke der Nachbarin nicht schneiden - aber ihr könnt sie schneiden (nach Absprache, nach Fristsetzung usw.).
Eine Landschaftsarchitektin kennt sich vielleicht so gut mit dem Nachbarschaftsrecht aus, wie ein Makler beim WEG-Recht.
Und RedHair - deine Einstellung ist sehr lässig - ob da eine Fehlpflanzung vorliegt oder Büsche giftig sind - entscheidend ist, wie man vorgeht und das ist in den entsprechenden Nachbarschaftsrechten geregelt.
ich schrieb ja auch, Fristsetzung/Zeugen.... Man sollte nicht immer davon ausgehen, dass andere "böse" sind. Das Nachbarschaftsrecht regelt zwar die meisten Sachen,aber es wird zu Grund gelegt, dass man sich immer versucht gütlich zu einigen und ein gutes Verhältnis zu erhalten.
Hätte ich das Gefühl, es gäbe Ärger, hätte ich das schriftlich gemacht.
Es ist jedoch natürlich so: werden giftige also die Allgemeinheit gefährdende Pflanzen so gepflanzt, dass Dritte da Kontakt haben können, man natürlich sehr zügig dagegen vorgehen kann. Was man selber auf seinem Grundstück pflanzt, ist jedem selbst überlassen, aber sobald es Dritte verletzen oder töten kann, sieht das eben schon wieder anders aus. Es handelt sich im Übrigen um eine hochgiftige Pflanze, wo nicht nur deren Früchte sondern auch die Blätter giftig sind, so dass zB wenn Tiere in der Nähe solcher Pflanzen weiden, die Pflanzen umgehend umgesetzt bzw. wenn Tiere durch ein derartiges Gebiet müssen, Pferde zB Maulspeeren bekommen oder Hund Maulkörbe, weil schon kleine Mengen tödlich sein können!!
Wie gesagt, ich gehe nicht immer von schlimmsten Nachbarn aus!
Und natürlich die Vorgabe ist: erst Reden, dann Handeln! Geredet haben wir ja, werden wir auch nochmals direkt vor der Zurückschneidung tun, unter Zeugen.
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte erst gedacht, dass ich die Dame aus unserem Haus falsch verstanden habe, aber es war wirklich so.
Wir haben beschlossen, erst einmal abzuwarten, was die Tochter als nächstes tut. Sollte sie die alte Dame ncoh einmal darauf ansprechen, wird sich mein Mann als Verwalter unseres Hauses wohl einschalten. Die Tochter scheint wirklich eine eigenartige Rechtsauffassung zu haben (sie parkt z.B. regelmäßig vor unserer Garage; stört im Moment nicht sonderlich, weilkein Auto drinsteht).
Ansonsten warten wir ab, wie sich die Hecke entwickelt. Ich versuche gerade herauszufinden, was die Stadt vorschreibt.
Hallo,
die Hecke darf nur außerhalb der Vegetationsperiode beschnitten werden. Diese endet am 28.02. d.J. >> *Bundeseinheitlich*, dann ist wieder bis 15. Oktober d.J. Schluss damit.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Dann warten wir halt schlimmstenfalls das jahr ab. Uns stört es nicht sonderlich, sondern nur die Nachbarin selber
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