Liebe User!
Die, die meine Anfragen hier verfolgt haben wissen ja, dass es mit den 50-prozentigen Miteigentümer immer Stress gibt. Nun aber zu meiner Frage:
Der Abschluss der Grundstücks zur Strasse hin besteht aus einer Ahornhecke, die die Miteigentümer bereits zu Beginn des Baus pflanzten, ohne meine Zustimmung dazu einzuholen. Als sie dann stand 'arrangierte' ich mich mit diesem Zustand, weil es hieß: 'Wir schneiden die ja immer gemeinsam.' Tja, da die ME nicht mehr im Objekt wohnen und das Grundstück zwischenzeitlich in Sondernutzungsbereiche zu den einzelnen Wohnungen 'aufgeteilt' wurde, habe ich nun die berühmte 'A...karte", weil die Hecke auf dem Grundstücksteuil steht, der mir zur Nutzung überlassen wurde. Dieses Sondernutzungsrecht ist übrigens nicht im Grundbuch eingetragen, sondern wurde nur einmal in einem Prozess, der in einem Vergleich endete, ausgehandelt.
Da ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin, diesen Heckenschnitt (der ca. 3-4 mal jährlich mit einer jeweiligen Arbeitszeit von ca. 8 Stunden erfolgen muss, weil die Hecke wie Unkraut wächst) durchzuführen, hatte ich bereits die ME vor Jahren angesprochen, diese Hecke zu entfernen und durch einen Zaun zu ersetzen, zumal sie sich an der Pflege dieser Hecke ja auch nicht beteiligten. Die Antwort war: 'ja mach doch, solange wir uns nicht an den Kosten für einen Zaun beteiligen müssen.'
Ist durch diese Aussage (die übrigens auch noch vor Zeugen geschah) ein Eigentümerbeschluss herbeigeführt worden, obschon hier keine zeitliche Festlegung für die Erstellung des Zaunes erfolgte?
Ich würde diese Massnahme nun sehr gerne im Frühjahr durchführen und würde das den ME nun einfach nur schriftlich anzeigen wollen. Ist mit dieser schriftlichen Anzeige alles zur Genüge getan oder muss ich noch etwas beachten?
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"Scientia potentia est."
Hecke in Zaun umwandeln!
Verbaut?
Verbaut?
Hey Süße
Ich würde Dir gern eine e-Mail zum Thema Verwalter schicken, aber ich habe die Adresse verbaselt... Bitte schick mir mir mal eine e-Mail, wenn Du meine noch hast!
Was ich gerade nicht verstehen kann... Wenn das Sondernutzungsrecht ausgehandelt wurde, warum wurde es nicht im Grundbuch eingetragen? Das ist sehr, sehr wichtig! Im Moment ist es nämlich nur eine Vereinbarung, die wieder rückgängig gemacht werden könnte... Wenn z.B. Du oder die anderen Eigentümer ihre Wohnung bzw. die Miteigentumsanteile verkaufen, dann könnte diese Vereinbarung vom Käufer beanstandet werden.
Auch wenn Du das Sondernutzungsrecht zu diesem Bereich hast, ist der Zaun eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Für diese Veränderung bedarf es einen Beschluss. Das bringt mich dann auch zu dem Thema, welches ich Dir per e-Mail schicken möchte.
Hi Nadiinchen!
Ich und mein Gedächnis. Ich finde deine E-Mail-Adresse nicht. Wenn du mir aber sagst, wann wir ungefähr Kontakt hatten, dann kann ich im Ordner 'Gesendete Objekte' suchen.
Habe sie gefunden, aber irgendwie muss ich was falsch eingegeben haben, meine E-Mails kommen immer zurück. Wollte dich anrufen, aber wahrscheinlich bist du bei deinem Freund?
Danke!
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"Scientia potentia est."
-- Editiert von was weiß ich? am 26.01.2008 11:48:01
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Ach, was soll es: nmaletzki@web.de Wehe, da schreiben jetzt noch 1000 andere von hier
Bin noch bis ca. 16:30 im Büro... Die Nummer hast Du.... Frankfurter Vorwahl.
P.S. Wenn Du Dich beeilst und innerhalb 15 Min Dich gemeldet hast, kann ich diesen Beitrag noch bearbeiten und meine e-Mail Adresse raus nehmen
-- Editiert von Dinsche am 26.01.2008 12:30:43
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