Hallo. Ich hab ein BauGrundstück gekauft und fange an zu bauen. Bei grobabsteckung wurde festgestellt das die Hecke von Nachbarn über einen Meter auf unserem Grundstück rüberwächst. Da die Garage (laut Bebauungsplan) an diese Grenze Gesetz werden muss, muss die Hecke bis zur Grenze ab. Meine Frage, kann ich es von dem Nachbarn verlangen das er die Hecke bis dahin abschneidet? Oder besteht da bestandsrecht und Verjährungsfrist? Die Hecke wurde in den 70er gepflanzt und ist auch etwa 3-4M hoch. Bauvorhaben ist im Hessen.
Danke im Voraus
Hecke & Neubau
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Zitat:Meine Frage, kann ich es von dem Nachbarn verlangen das er die Hecke bis dahin abschneidet?
Ja.
Zitat:Oder besteht da bestandsrecht und Verjährungsfrist?
Das Problem sind eher Naturschutzvorschriften. Hecken dürfen oft nur außerhalb der Vogelbrutzeit zurückgeschnitten werden. Und die fängt im März an und geht bis Oktober.
Verlangen kann man viel... die Frage ist, was bringt es für den Frieden zwischen den Nachbarn, wenn man gleich Forderungen aufstellt?... was sagt der Nachbar denn in einem ersten freundlichen Gespräch, bei dem man sich darüber unterhält, dass die Garage laut Plan direkt in seiner Hecke stehen würde und wie man das jetzt löst?
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Die Forderung an den Nachbarn auf Rückschnitt sollte gestellt werden (mit Fristsetzung), dürfte aber nicht durchsetzbar sein, da der Anspruch verjährt ist.
Damit bleibt dem TE aber noch das Recht, die Hecke selbst zu entfernen, soweit sie sich auf seinem Grundstück befindet.
Zitat:Bei grobabsteckung wurde festgestellt ...
Die Messung würde ich vorher präzisieren.
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:169758,1,20141009
Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt gegen den Nachbarn (d.h. dass der Nachbar selbst Hand anlegen (lassen) muss) unterliegt der Verjährung > § 43 Hessisches Nachbarrechtsgesetz
Allerdings verjährt das Selbsthilferecht des § 910 BGB
nicht.
Das Land Hessen hat dazu auch eine Broschüre herausgegeben - siehe dort Seite 11/12 Überhang (Überwuchs)
https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/nachbarrecht.pdf
ZitatVerlangen kann man viel... die Frage ist, was bringt es für den Frieden zwischen den Nachbarn, wenn man gleich Forderungen aufstellt? :
Klar wird/sollte man es zuerst einmal freundlich versuchen.
Ein Nachbar, der die Grenzen überschreitet und fremdes Eigentum benutzt, sollte aber auch einsehen, dass ER den Frieden stört.
Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt gegen den Nachbarn (d.h. dass der Nachbar selbst Hand anlegen (lassen) muss) unterliegt der Verjährung > § 43 Hessisches Nachbarrechtsgesetz
Allerdings verjährt das Selbsthilferecht des § 910 BGB
nicht.
Das Land Hessen hat dazu auch eine Broschüre herausgegeben - siehe dort Seite 11/12 Überhang (Überwuchs)
https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/nachbarrecht.pdf
ZitatVerlangen kann man viel... die Frage ist, was bringt es für den Frieden zwischen den Nachbarn, wenn man gleich Forderungen aufstellt? :
Klar wird/sollte man es zuerst einmal freundlich versuchen.
Ein Nachbar, der die Grenzen überschreitet und fremdes Eigentum benutzt, sollte aber auch die Einsicht haben, dass ER den Frieden stört.
Nach dem ersten Gespräch heute war der Nachbar nicht davon begeistert und hat uns einen Vorschlag unterbreitet. Wir sollten die Hecke so lassen wie die ist und auf unsere Garage verzichten. Wir haben nachgeschaut die Hecke wurde direckt an der Grenze gepflanzt und ist in zwei Reihen gesetzt. Wie wir es sehen konnten sitzt die zweite Reihe auf unsere Grundstück. Desweiteren Wenn die Hecke aber weg muss würde es einen Preisminderung für das Nachbarhaus bedeuten und wenn wir die Hecke selbst wegschneiden würde der Nachbar mich um Schadensersatz verklagen. Ist so was überhaupt möglich?
-- Editiert von fb458872-64 am 01.02.2017 17:43
Witzig. Nun, ich würde an deiner Stelle mein Bauvorhaben nun wie geplant in die Tat umsetzen und alles auf meinem Grundstück, was stört, beseitigen.ZitatNach dem ersten Gespräch heute war der Nachbar nicht davon begeistert und hat uns einen Vorschlag unterbreitet. Wir sollten die Hecke so lassen wie die ist und auf unsere Garage verzichten. :
ZitatWenn die Hecke aber weg muss würde es einen Preisminderung für das Nachbarhaus bedeuten und wenn wir die Hecke selbst wegschneiden würde der Nachbar mich um Schadensersatz verklagen. Ist so was überhaupt möglich? :
Der Nachbar ist ein Scherzkeks, schriftlich mit Frist auffordern seine Hecke kann er selbst entfernen, andernfalls wird die Hecke bis an die Grundstücksgrenze entfernt.
ZitatUnd die fängt im März an und geht bis Oktober. :
Genau deshalb lässt man dem Nachbarn die Chance die Hecke selbst innerhalb 14 Tagen vom Grundstück zu entfernen, wenn nicht entfernt man diese selbst.
Na der ist wirklich lustig drauf. Mit dem werdet ihr sicher noch weiter euren Spass haben, aber immer nachgeben ist ja keine Lösung.Zitatauf unsere Garage verzichten. :
Die Hecke, die auf eurem Grundstück steht (d.h. der Stammbereich ist vollständig auf eurem Grundstück), ist eure Hecke - damit könnt ihr tun und lassen was ihr wollt.ZitatWie wir es sehen konnten sitzt die zweite Reihe auf unsere Grundstück. :
Na und? Daran ist der Nachbar selber schuld, denn er hat sich beim Setzen seiner Hecke nicht an geltendes Recht gehalten.ZitatDesweiteren Wenn die Hecke aber weg muss würde es einen Preisminderung für das Nachbarhaus bedeuten :
Davor schützt, wenn man sich selbst an Recht und Gesetze hält > hier die Fristsetzung vor Ausübung des Selbsthilferechtes.Zitatund wenn wir die Hecke selbst wegschneiden würde der Nachbar mich um Schadensersatz verklagen. :
Aber bitte nicht vergessen: vorher unbedingt vergewissern, dass die Grenzsteine oder der Zaun auch wirklich da sitzen, wo sie sitzen müssten > war für den Neubau schon ein Vermessungsbüro involviert?
Zitat:
Wir sollten die Hecke so lassen wie die ist und auf unsere Garage verzichten.
Sagen Sie ihm doch "Kein Thema, wo auf Ihrem Grundstück soll ich meine Garage denn hinsetzen?"
Ist denn geklärt, dass die Garage auf die Grenze gesetzt werden darf?
Berry
Ja Vermesser war schon da. Und ja Baugenehmigung für die Garage ist auch da
Und jetzt?
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