Wir haben seit 2009 eine HV mit Geschäftsführer Herr X.
Dieser Herr X hatte auch u.a. Kontovollmacht für das Gemeinschaftskonto und hat seine HV 2015 verkauft an Herrn Y.
Jetzt meine Frage:
Hat Herr Y mit dem Kauf auch die Rechte für das Gemeinschaftskonto mitgekauft oder bedarf das einer neuen Zustimmung der Gemeinschaft?
Hausverwaltung neuer GF
19. Dezember 2015
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Frage vom 19. Dezember 2015 | 15:12
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 46x hilfreich)
Hausverwaltung neuer GF
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2015 | 17:33
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Ihr habt einen Vertrag mit der Firma xyz (Geschäftsführer bisher her A, neuer Geschäftsführer Herr B) - wo ist das Problem?
Nicht Herr A oder Herr B haben die Kontovollmacht, sondern die Firma xyz - es bedarf hier also keiner erneuten Zustimmung der Gemeinschaft.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2015 | 09:15
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Ganz so einfach ist es nicht zu beantworten. Zunächst müsste der Fragesteller erst einmal sich dazu äußern, welche Gesellschaftsform die Hausverwaltung hat und wer lt. Beschluss tatsächlich zum Verwalter bestellt ist (Herr X oder Firma xyz?)
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