Hausverwaltung möchte mein Keller räumen

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverwaltung möchte mein Keller räumen

Hallo zusammen,

hätte da mal eine Frage an euch.

Ich habe gestern ein Schreiben bekommen wie alle anderen Mieter in unserem Haus auch mit der Überschrift Sperrmüll im Heizungsraum.

Erstmal vor ab...
Ich bin im Dezember 2016 in die Wohnung eingezogen und habe vom Hausmeister den Keller zu gewiesen bekommen. Dieser Keller ist 17m2 groß und das Licht und die Steckdosen laufen über meinen Strom Zähler. Desweitern hängt in dem Keller eine Gastherme und steht ein 150 Literspeicher für die Warmwasserbereitung. Also die Heizung ist nur für meine Wohnung und eine zweite Wohnung im Haus.
Die Therme ist immer frei zugänglich und ich habe sogar ein Schloß akzeptiert das Handwerker mit einem Speziellen Schlüssel jederzeit ermöglicht in den Keller zu kommen.

Gestern bekomme ich dann ein Brief genau wie alle anderen Mieter wo drin steht das der Sperrmüll bis zum 28.07.2017 geräumt sein muss sonst wird er geräumt.

Ich habe nartürlich sofort den Sacharbeiter Angerufen der nur auf den Hausmeister verweist der mir auch diesen Keller zugewiesen hat.
Denn hab ich mir auch gekrallt und gefragt was das soll.
Er hat nur gesagt das ist so.
Worauf ich ihn gefragt habe wie er sich das vorstellt. Mir steht ja ein Keller laut Mietvertrag zu.
Darauf hin sagt er sie können den gegenüber haben und bin mit ihm rüber um mir den Keller zeigen zu lassen und Standen dann vor einer Verschlossenen Keller Tür.
Darauf hin sagt er, das er die Tür öffnen lassen würde. Später habe ich versucht mit dem Schlüssel der für mein Keller(Heizungsraum) ist, den Neuen Keller zu öffnen. Und siehe da, ein 5m2 großer müffiliger feuchter Keller. Der auch über mein Strom Zähler läuft

Darf er das so einfach?
Immerhin habe ich den Keller mir die letzten 6 Monate so eingerichtet das ich da Sachen lagern kann.

Und der Keller inspricht weder Baulich einem Heizungsraum noch brauch dieses Haus einen Heizungsraum. Heizung kleiner 50 KW!

Würde mich über ein schnelle Antwort freuen.

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20 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von amz470540-25):
Mir steht ja ein Keller laut Mietvertrag zu.


Und steht da eine Keller Nr. drauf?

Zitat (von amz470540-25):
Und siehe da, ein 5m2 großer müffiliger feuchter Keller. Der auch über mein Strom Zähler läuft


Also der Keller, der zur Wohnung gehört. Ich würde mich mal darum kümmern, dass die Heizung nicht über meinen Stromzähler läuft.

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#2
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die Heizung selber läuft nicht über meinen Zähler. Nur Licht und Strom. Und nein es steht keine Kellernummer im Mietvertrag.

Laut unseren Nachbar gehörten vorher beide Keller zur Wohnung. Bei der Besichtigung war auch die Rede von 2 Keller. Und im Mietvertrag ist nur ein Keller und ein Dachboden angegeben.

Und alle anderen Mieter hier im Haus haben mindestens 2 wenn nicht sogar 3 Keller Und Dachböden.

-- Editiert von amz470540-25 am 18.07.2017 21:18

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir ist das alles viel zu sehr durcheinander.

Zitat:
Gestern bekomme ich dann ein Brief genau wie alle anderen Mieter wo drin steht das der Sperrmüll bis zum 28.07.2017 geräumt sein muss sonst wird er geräumt.

Geht es nicht noch kürzer ?
Da steht kein Wort über den Keller !!
Und wieso wird aus dem Keller dann im weiteren Text ein Heizungskeller ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

In dem Brief steht das der Sperrmüll bis zum 28.07 aus dem Heizungsraum entfernt werden soll. Und das ist der mir zugewiesen Keller!

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich versuche mal etwas Ordnung zu machen. Meine Meinung zum Thema ist::

Und im Mietvertrag steht:

Zitat:
Und im Mietvertrag ist nur ein Keller und ein Dachboden angegeben.


Wenn der jetzige Keller der Heizungskeller ist, dann ist der 2. Keller offenbar dieser Keller, da ja sogar die Schlüssel passen und auch der Stromzähler zu der Wohnung, denn:
Zitat:
Worauf ich ihn gefragt habe wie er sich das vorstellt. Mir steht ja ein Keller laut Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) zu.
Darauf hin sagt er sie können den gegenüber haben und bin mit ihm rüber um mir den Keller zeigen zu lassen und Standen dann vor einer Verschlossenen Keller Tür.
Darauf hin sagt er, das er die Tür öffnen lassen würde. Später habe ich versucht mit dem Schlüssel der für mein Keller(Heizungsraum) ist, den Neuen Keller zu öffnen. Und siehe da, ein 5m2 großer müffiliger feuchter Keller. Der auch über mein Strom Zähler läuft.


Folge, der Mieter hat jetzt einen Keller lt. Mietvertrag und zusätzlich den anderen Raum (Heizungskeller):
Zitat:
Desweitern hängt in dem Keller eine Gastherme und steht ein 150 Literspeicher für die Warmwasserbereitung. Also die Heizung ist nur für meine Wohnung und eine zweite Wohnung im Haus.


So und nun zu eigentlichen Thema: Verlangt wird ja nicht die Räumung des Raumes sondern:
Zitat:
das der Sperrmüll bis zum 28.07.2017 geräumt sein muss sonst wird er geräumt.


Ob und welcher Sperrmüll dort steht oder gemeint ist haben wir nicht erfahren, aber offenbar geht es um den Brandschutz.
Für mich verständlich.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Im Kern reduziert sich alles auf die Frage: Was genau hast du gemietet? Wenn sich aus dem Mietvertrag nicht genau der Keller ergibt und bei der Besichtigung auch kein spezieller Keller gezeigt wurde, wird's kinflig. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass der Verrmieter beliebig entscheiden kann, welchen Keller er dir zuteilt bzw. dass der Vermieter diesen zugeteilten Keller wechseln kann. Einen Mietvertrag kann der Vermieter nicht einseitig ändern.

Wenn dir nachweisbar dieser Keller übergeben wurde, dann kann der Vermieter diesen auch nicht so einfach räumen. Denn dann bist du der Besitzer und er müsste erstmal ein Räumungsurteil erwirken. Das Problem könnte die Beweisbarkeit sein. Und eben die Frage, ob der Hausmeister dir den richtigen Keller gezeigt hat.

Kurzum: Du wirst die Frage hier im Forum nicht lösen können. Sprich mit deinem Vermieter und versuche festzustellen, um was es eigentlich geht. Ob dieser Keller z.B. für irgendwas anderes gebraucht wird oder ob der Vermieter einfach nur nicht wusste, dass dir der Keller zugeteilt wurde. Vielleicht findet sich dann eine Lösung.

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#7
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Wenn dir nachweisbar dieser Keller übergeben wurde, dann kann der Vermieter diesen auch nicht so einfach räumen. Denn dann bist du der Besitzer und er müsste erstmal ein Räumungsurteil erwirken. Das Problem könnte die Beweisbarkeit sein. Und eben die Frage, ob der Hausmeister dir den richtigen Keller gezeigt hat.


Der Hausmeister streitet ja garnicht ab das er mir den Keller nicht übergeben hat. Er sagt nur "Geht halt nicht mehr und wenn es mir nicht passt soll ich doch beswerde einlegen.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Also ich finde in dem was der TE so geschrieben hat nicht ein Wort davon, dass er den Keller räumen muss, nur soll der Sperrmüll da weg, und da ist ein 2. Keller zur Verfügung gestellt worden, sicherlich, ist er nicht so groß, aber es ist ja auch nur ein Keller.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von amz470540-25):
Er sagt nur "Geht halt nicht mehr und wenn es mir nicht passt soll ich doch beswerde einlegen.

Klar es geht wohl um Brandschutz in dem Keller wo die Gastherme steht.
Man hat ja sogar zwei Keller wie es sich liest.

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#10
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke auch das es um Brandschutz geht. Nur wie gesagt ist das eine Heizungsanlage unter 50 Kw Leistung. Und in dem Fall sind für diese Größe kein separater Raum notwendig. Halt eine Therme wie sie in vielen Wohnung hängen.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von amz470540-25):
Ich denke auch das es um Brandschutz geht. Nur wie gesagt ist das eine Heizungsanlage unter 50 Kw Leistung. Und in dem Fall sind für diese Größe kein separater Raum notwendig. Halt eine Therme wie sie in vielen Wohnung hängen.


Und in der Wohnung steht da auch dann Sperrmüll?

Ich weiß jetzt immer noch nicht wirklich, wo das Problem liegt. Der Sperrmüll könnte ja entsorgt werden und dann ist wieder Frieden im Keller, oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich weiß jetzt immer noch nicht wirklich, wo das Problem liegt. Der Sperrmüll könnte ja entsorgt werden und dann ist wieder Frieden im Keller, oder nicht?


So, wie ich den TE verstanden habe, sind nur seine Sachen im Keller, die er dort eingelagert hat. Ich glaube, er wäre nicht sehr erfreut darüber, wenn die einfach so entsorgt werden.

Zitat (von cauchy):
Kurzum: Du wirst die Frage hier im Forum nicht lösen können. Sprich mit deinem Vermieter und versuche festzustellen, um was es eigentlich geht. Ob dieser Keller z.B. für irgendwas anderes gebraucht wird oder ob der Vermieter einfach nur nicht wusste, dass dir der Keller zugeteilt wurde. Vielleicht findet sich dann eine Lösung.

Zitat (von amz470540-25):
Der Hausmeister streitet ja garnicht ab das er mir den Keller nicht übergeben hat. Er sagt nur "Geht halt nicht mehr und wenn es mir nicht passt soll ich doch beswerde einlegen.


Die Empfehlung von cauchy entspricht im Prinzip dem, was dir der Hausmeister bereits auf wenig charmante Art gesagt hat. Das würde ich dir jetzt auch empfehlen, das mal mit deinem Vermieter zu klären.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
So, wie ich den TE verstanden habe, sind nur seine Sachen im Keller, die er dort eingelagert hat. Ich glaube, er wäre nicht sehr erfreut darüber, wenn die einfach so entsorgt werden.


Möbel gehören imho in die Wohnung und nicht in den Keller.

Aber die Frage kann ja geklärt werden:

@TE

Was lagern Sie denn im Heizungskeller?

Nachtrag (da ja nur der Sperrmüll entsorgt werden soll)

Zitat:
Sperrmüll Definition:
Müll, der aus sperrigen Gegenständen, wie beispielsweise Möbeln, besteht und der gesondert abgeholt werden muss.





-- Editiert von AltesHaus am 19.07.2017 09:30

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#14
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Kartons mit hab und gut. Regalesysteme mit Werkzeug.

Da der Sachbearbeiter nur auf den Hausmeister verweist habe ich jetzt die Geschäftsleitung angeschrieben.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ich bin ein wenig überrascht, dass einige hier offenbar dem Mieter vorschreiben wollen, was er im Keller lagern darf. Wenn er das Ding gemietet hat, dann darf er dort auch Sperrmüll lagern. Die Hausverwaltung oder der Vermieter können nur gegen Dinge vorgehen, die in irgendeiner Form gefährlich werden können. Das müsste dann aber auch im Detail begründet werden. Und nur bei Gefahr im Verzug dürfte der Vermieter ohne gerichtlichen Titel räumen.

Wobei mir immernoch nicht klar ist, ob der Mieter wirklich genau diesen Kellerraum gemietet hat. Zumindest mal wurde ihm der Raum vom Hausmeister übergeben. Ein Indiz ist auch, dass offenbar die Stromversorgung des Raumes über den Zähler des Mieters läuft. Das wäre nicht zulässig, wenn der Raum nicht mitgemietet wäre. Von daher spricht schon ein bischen was dafür. Aber ob das ausreicht, kann ich nur schwer beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ein wenig überrascht, dass einige hier offenbar dem Mieter vorschreiben wollen, was er im Keller lagern darf.


Nö hier geht es ja nicht um den Keller, sondern um den Heizungskeller und bezgl dem Mieter vorschreiben was er darf und was nicht verweise ich mal auf die Pflicht zum Brandschutz, wir haben in einigen Liegenschaften regelmäßig Brandschauen und da wird dann auch oft der im Keller gelagert Sperrmüll bemängelt, zu Recht.

Dazu gehört mE nicht, was der TE hier schreibt. Diese Dinge könnten imho im Heizhungskeller verbleiben, ich bin mir weiterhin nicht sicher, ob er diesen Keller überhaupt wechseln muss. ME nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
wir haben in einigen Liegenschaften regelmäßig Brandschauen und da wird dann auch oft der im Keller gelagert Sperrmüll bemängelt, zu Recht.
Habe ich doch geschrieben: Wenn eine Gefahr von den gelagerten Dingen ausgeht, dann kann das untersagt werden. Nur muss das dann auch entsprechend begründet werden. Da müsste also im Zweifel ein Gutachten oder eine Empfehlung des Sachverständigen vorliegen, aus welchen Gründen was nicht erlaubt ist. Wenn der Mieter beim Vermieter nachfragt, wird man ihm darüber hoffentlich Auskunft geben.

Ein lapidares "Sperrmüll entsorgen" reicht da sicherlich nicht. Zumal die Dinge, die der Teilnehmer beschreibt, nicht zwingend unter Sperrmüll fallen. Schon alleine das Wort "Müll" ist deplatziert. Der Mieter bezeichnet sein Eigentum sicherlich nicht so.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erst mal für die allgemeine Meinungs Findung. Schreiben ist gestern schon per Einschreiben raus und schon in der Geschäftsstelle Angenommen wurden.

Wer werde euch über die Antwort informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin zusammen,

hier eine klein Rückmeldung wie die Sache ausgegangen ist:

Ich habe eine sehr sachliche und freundlich Beschwerde an die Geschäftsführung geschrieben.

Am 28.07 habe ich dann die Antwort bekommen. Mit der Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten und der Zusage das es mein Keller ist und ich ihn weiter benutzen kann.

Der Hausmeister guckt mich zwar mit dem Ar... nicht mehr an, aber das ist nicht mein Problem :)

Danke für die vielen Tipps

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Hoffentlich wird der angefressene Hausmeister nicht noch irgendwann zum Problem. Und vielleicht solltest du aus den Antworten hier im Forum mitnehmen, dass du mit dem Keller sorgsam umgehen musst. Sprich du solltest den Bereich zur und um die Gastherme zugänglich halten und nicht gerade leicht brennbares Material dort lagern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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