Hallo, unsere Hausverwaltung möchte für die "aufwendige" Abrechnung der haushaltsnahen Dienstleistung mehr Geld. Muss dies einstimmig beschlossen werden, oder genügt hier die einfache Mehrheit. Danke.
Hausverwaltung möchte mehr Geld
Verbaut?
Verbaut?
Diese Erhöhung betrifft den Wirtschaftsplan, der ja mit einfacher Mehrheit auf der Versammlung beschlossen werden kann.
Hoher Aufwand: eigentlich ist dies eine einmalige Umstellung des Abrechnungsprogrammes und ab dann nicht mehr so aufwändig. Andererseits beklagen einige Verwaltungen, dass sie sozusagen entscheiden sollen, welche Posten der Rechnung unter diese Dienstleistungen fallen.
Ich persönlich sehe das so, dass ich ja gerade deswegen eine Verwaltung habe, die sich um diese Dinge kümmert.
Eine massvolle Erhöhung könnte also in meinen Augen o.k. sein.
Vor allem: Was steht im Verwaltervertrag?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich hatte schonmal was zu diesem Thema geschrieben, finde den Beitrag jedoch nicht mehr.
Es ist schlicht ein Irrglaube, dass Zusatzkosten nur einmalig mit der Umstellung angefallen sind. Bislang musste jede Zahlung nur einmal (mit dem Gesamtbetrag) gebucht werden. Jetzt muss bei jeder relevanten Rechnung je nach System eine zusätzliche Angabe oder zusätzliche Buchung vorgenommen werden, um den geforderten Ausweis erstellen zu können. Daher kann, wie sika schon schreibt, eine maßvolle Erhöhung angemessen sein.
@Dinsche: man kann i.d.R. davon ausgehen, dass die meisten Verwalterverträge vor der Steueränderung abgeschlossen wurden und keine konkrete Regelung enthalten. Da die Mehrarbeit aber nicht vom Verwalter verursacht wird, sollte ihm das Recht einzuräumen sein, eine angemessene Erhöhung zu verlangen.
@saitist: da Verwalterbestellung und Verwaltervertrag mit einfachen Mehrheiten beschlossen werden können, kann selbstverständlich auch eine Änderung der Vergütung seitens der Gemeinschaft einstimmig beschlossen werden.
Die Verwaltung kann ja auch für diese zusätliche Arbeit nur denjenigen in
Rechnung stellen z.B. €.10,-/WE Bescheinigung, die diese Berechnung von Haushaltnahe Dienstleistung für ihre Steuererklärungen benötigen.
Andere wollen oder brauchen vielleicht solche
Berechnung / Bescheinigung gar nicht.
@R.M
das wäre meine Frage gewesen - einstimmig oder Mehrheitsbeschluss. Du schreibst einstimmig und ist das sicher?
@icecycle
ist leider falsch! Auch der Mieter deiner Wohnung hat einen Anspruch darauf und möchte dies in seiner Steuererklärung berücksichtigen. Also brauchen es alle.
R.M. hat sich bestimmt nur vertippt - natürlich ist eine Abstimmung über die Wirtschaftsplan mehrheitlich möglich (einstimmig gilt nur bei Änderung der Teilungserklärung und dann ist es sogar allstimmig = alle Eigentümer).
Icecycle: der Verwalter lässt sich nicht den Versand bezahlen, sondern den Aufwand bei der Eingabe der Rechnung (wobei man natürlich mal überlegen sollte, wieviele Rechnungen betrifft dies pro Jahr durchschnittlich und dann den Wert dagegen rechnet), deswegen ist es in meinen Augen unwichtig, ob jemand die Bescheinigung braucht oder nicht, der Erstellungsaufwand verändert sich dadurch ja nicht.
OOPS!
da hab ich mich doch in den frühen Morgenstunden tatsächlich mit "einstimmig" und "einfach" verhauen. Natürlich reict eine EINFACHE Mehrheit aus, eine Vergütung zu erhöhen. Sorry, wenn das zu Irritationen führte.
lg R.M.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten