Hausverwaltung kommt Pflichten nicht nach was tun?

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausverwaltung kommt Pflichten nicht nach was tun?

Hallo,

ich brauch mal einen Rat zu folgendem Szenario:
X wohnt in einer Wohnung in einem 12-Parteien-Haus. Das Haus besteht aus Eigentumswohnungen, in einigen wohnen die Eigentümer selbst, andere sind vermietet. X hat seine Wohnung vom Eigentümer gemietet.
Für alle Mängel/Probleme innerhalb der Wohnung ist der Eigentümer verantwortlich, für alles was das Haus betrifft, gibt es eine Hausverwaltung, die sich darum kümmern muss.
X wohnt unterm Dach (Flachdach) und hat festgestellt, dass Wasser vom Dach ins Wohnzimmer läuft. Das war Mitte Dezember, Eigentümer wurde sofort informiert. Vor zwei WOchen kam dann auch schon eine Leckagefirma vorbei und fand das Loch. Inzwischen begann der Wasserfleck in Xs Wohnung zu schimmeln. Der Eigentümer bittet darum, den Schimmel nicht selbst zu entfernen. Er will noch warten, bis das Dach repariert ist und den Schimmel dann professionell entfernen zu lassen.
X wartet schon seit 2 Wochen darauf, dass eine Dachdeckerfirma beauftragt wird. Die Hausverwaltung wird nicht tätig. Sowohl Eigentümer als auch X haben sie mehrfach kontaktiert, aber nichts passiert.
X hatte das gleiche Problem vor einem Jahr schon einmal (Loch im Dach, Wasserschaden, etc.). Da war alles erst nach über 3 Monaten repariert, dank der unfähigen Hausverwaltung.
Daher nun die Frage: Was kann X machen, um den Vorgang zu beschleunigen? Wie kann man die Hausverwaltung dazu bringen, eine Firma ZEITNAH zu beauftragen? Kann X selbst eine Firma beauftragen, wenn die Hausverwaltung nicht tätig wird? Kann X die Miete mindern?

Danke schon mal für die Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Da mich das Thema auch interessiert und die Informationspflicht eines Hausverwalters etwas zu kurz gekommen ist, frage ich mal so:

Gibt es Situationen bei denen ein Hausverwalter die Eigentümer umgehend zu informieren hat, welche ??

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Wie kann man die Hausverwaltung dazu bringen, eine Firma ZEITNAH zu beauftragen?


Gar nicht, da X mit der HV gar keine Vertragsbeziehung hat als Mieter. Er muß sich an seinen VM halten.

quote:
Kann X selbst eine Firma beauftragen, wenn die Hausverwaltung nicht tätig wird? Kann X die Miete mindern?


Wenn X nicht den *VM* beweisbar fristsetzend zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat, wird er damit auf der Nase landen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

X schickt dem Vermieter ein Einschreiben mit Beschreibung des Mangels und der Aufforderung, diesen innerhalb einer Frist zu beseitigen. Mir scheinen 14 Tage Frist angemessen, Schimmel ist schließlich gesundheitsschädlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Daher nun die Frage: Was kann X machen, um den Vorgang zu beschleunigen? <hr size=1 noshade>

Fristsetzung an den Vermieter und Mietminderung. Eventuell motiviert des den Vermieter mal härter gegen die Untätigen vorzugehen?



quote:<hr size=1 noshade> Wie kann man die Hausverwaltung dazu bringen, eine Firma ZEITNAH zu beauftragen? <hr size=1 noshade>

Das ist das Problem des Vermieters



quote:<hr size=1 noshade>Kann X selbst eine Firma beauftragen, wenn die Hausverwaltung nicht tätig wird? <hr size=1 noshade>

Klar. Nur wir er dann alle Kosten selbst tragen müssen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es Situationen bei denen ein Hausverwalter die Eigentümer umgehend zu informieren hat, welche ?? <hr size=1 noshade>

Ja, wenn ein Richter das anordnet. Oder es vertraglich vereinbart ist.

Ansonsten: Sie sollte es zwar sobald Gefahr für das Eigentum/Vermögen des Eigentümers besteht, aber sie muss nicht. Der Eigentümer kann dann allerdings auf Schadenersatz klagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 23.01.2015 23:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Fristsetzung an den Vermieter und Mietminderung


... nach fruchtlosem Fristablauf.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und danke schon mal für die Antworten.

Wenn die gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, darf X dann selbst Abhilfe schaffen (wenigstens den Schimmel selbst beseitigen?) und/oder sogar eine Firma beauftragen (ohne auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen)?

Offensichtlich weigert sich die Hausverwaltung die Dachreparatur zu beauftragen, da sie lieber gleich das ganze Dach sanieren will. Dafür braucht es aber einen Beschluss der Hausgemeinschaft und die tagen erst wieder im März, d.h. bis dahin wir nichts passieren und das Wasser läuft weiter fröhlich in die Wohnung...

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