Hausverwalter vergibt ohne Information neuen Einstellplatz

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
picasso123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwalter vergibt ohne Information neuen Einstellplatz

Guten Tag an alle Leser und Schreiber,
bezüglich der Befugnisse des Hausverwalters habe ich keine konkrete Antwort finden können und hoffe hier auf Hilfe zu folgender Frage: darf ein Hausverwalter einen neuen Einstellplatz auf dem gemeinschaftlichen Hof "ernennen" und an einen Eigentümer vergeben, ohne dies vorher mit allen Eigentümern in einer Versammlung absusprechen bzw abstimmen z lassen bzw alle darüber zu informieren?
Die Gegebenheiten:
Auf dem Hinterhof einer Wohungeigentümergemeinschaft mit 5 Parteien stehen 2 Einstellplätze, dazu ein Bereich für den Fahradständer und Zugang zu einem Schuppen. Nun nutzt ein Wohnungseigentümer den Platz der Fahrradständer als weiteren Einstellplatz, welches er allein mit dem Hausverwalter besprochen hat, ohne dass die Gemeinschaft der Eigentümer darüber befragt/informiert wurden, geschweige denn dies als Punkt auf die Eigentümerversammlung eingebracht wurde.
Kann also der Verwalter eigenmächtig einen Bereich des Hofes als Einstellplatz deklarieren und ohne Gemeinschaftsbeschluss an einen Eigentümer vergeben?

Vielen herzlichen Dank im Vorraus für eine Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von picasso123mitglied):
Kann also der Verwalter eigenmächtig einen Bereich des Hofes als Einstellplatz deklarieren und ohne Gemeinschaftsbeschluss an einen Eigentümer vergeben?
Können tut er, wie Du gesehen hast. Dürfen aber nicht.
Will sagen, wenn es sich um eine im Gemeinschaftseigentum befindliche Fläche handelt, so hat er nicht die Befugnis diese einem Eigentümer oder Mieter zur Nutzung zuzuweisen.

Für Dich wäre hilfreich in Erfahrung zu bringen, was genau dem Nutzer vom Verwalter gestattet wurde und was bezüglich dieses "Stellplatzes" und seiner eigentlichen Verwendung bestimmt ist. Es ist ja gut möglich, dass der jetzige Nutzer den Verwalter gefragt hat, ob er auf dem (ungenutzten?) Platz sein Kfz. abstellen darf. Der Verwalter könnte ihm erklärt haben, dass das eigentlich nicht sein darf, aber so lange keine Beschwerden kommen.... -aber schon wird meine Glaskugel ganz trübe-

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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